DKV A1, SR, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A1, SR, Z2 AW im Überblick
Der DKV A1, SR, Z2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der Bestandsversicherte mit einer attraktiven Kombination aus hoher ambulanter Erstattung und umfassender Dentalversorgung ausstattet. Der Tarif gewährt ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, 100% Erstattung für zahnärztliche Behandlungen und 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr mit vollständiger Kostendeckung. Der jährliche Selbstbehalt von 380 Euro bildet eine moderate Kostenbremse, während die Mehrbettzimmer-Regelung und der Verzicht auf Chefarztleistungen die Prämienlage stabilisieren.
Als geschlossener Tarif ist der A1, SR, Z2 AW zwar nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, bietet bestehenden DKV-Versicherten aber die Chance eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, der häufig zu besseren Konditionen bei gleichwertigen oder verbesserten Leistungen führt. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die demografische Alterung geschlossener Bestände tendieren allerdings zu höheren Beitragssteigerungen, weshalb ein Wechsel in einen optimalen Alternativtarif für viele Versicherte wirtschaftlich sinnvoll sein kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel auch bei diesem DKV PKV-Tarif vorteilhaft ist und welche Optionen zur Verfügung stehen.
Basismerkmale
A1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A1: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A1: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SR: Regel- und Belegarztleistungen.
SR: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z2: Erstattet werden
- 100% für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie
- 60% für Zahnersatz: Kronen, Kieferorthopädie, Implantate und prothetische Leistungen, insbesondere Brücken und Stiftzähne.
Z2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z2: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



