DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 380 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 25 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

DKV A1, SR, Z2 AW im Überblick

Der DKV A1, SR, Z2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der Bestandsversicherte mit einer attraktiven Kombination aus hoher ambulanter Erstattung und umfassender Dentalversorgung ausstattet. Der Tarif gewährt ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, 100% Erstattung für zahnärztliche Behandlungen und 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr mit vollständiger Kostendeckung. Der jährliche Selbstbehalt von 380 Euro bildet eine moderate Kostenbremse, während die Mehrbettzimmer-Regelung und der Verzicht auf Chefarztleistungen die Prämienlage stabilisieren.

Als geschlossener Tarif ist der A1, SR, Z2 AW zwar nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, bietet bestehenden DKV-Versicherten aber die Chance eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, der häufig zu besseren Konditionen bei gleichwertigen oder verbesserten Leistungen führt. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die demografische Alterung geschlossener Bestände tendieren allerdings zu höheren Beitragssteigerungen, weshalb ein Wechsel in einen optimalen Alternativtarif für viele Versicherte wirtschaftlich sinnvoll sein kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel auch bei diesem DKV PKV-Tarif vorteilhaft ist und welche Optionen zur Verfügung stehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt380 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A1: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.

Psychotherapie

A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A1: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.

Ärztliche Behandlung

A1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A1: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

A1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SR: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SR: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z2: Erstattet werden

  • 100% für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • 60% für Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie
  • 60% für Zahnersatz: Kronen, Kieferorthopädie, Implantate und prothetische Leistungen, insbesondere Brücken und Stiftzähne.
Summenbegrenzung

Z2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
  • 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
  • 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
  • 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif: Was das für den A1, SR, Z2 AW bedeutet

Der Tarif ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft und die verbleibenden Versicherten das medizinische Kostenrisiko zunehmend allein tragen. Besonders bei älteren Beständen führt diese Dynamik zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Allerdings haben Bestandsversicherte der DKV das Recht, im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu einem anderen DKV-Tarif zu wechseln, ohne die gleiche Versicherungsgemeinschaft verlassen zu müssen.

Geschlossene Tarife wie der A1, SR, Z2 AW werden von Versicherern nicht aktiv beworben und sind oft nur schwer in öffentlichen Listen auffindbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassendes Fachwissen zu solchen älteren Beständen und kann konkret beurteilen, ob und wie ein Tarifwechsel in diesem Fall sinnvoll ist und welche DKV-Alternativen für Ihre persönliche Situation infrage kommen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Möglichkeiten beim A1, SR, Z2 AW

Sie haben das Recht, als DKV-Versicherter in einen anderen Tarif des gleichen Unternehmens zu wechseln. Bei einem solchen internen Tarifwechsel nach §204 VVG können in vielen Fällen die Altersrückstellungen zur Gänze oder teilweise übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder sie fällt deutlich kürzer aus. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie detailliert, welche DKV-Tarife langfristig günstiger und leistungsgerechter sein könnten, und navigiert Sie sicher durch den Wechselprozess. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Handlungsperspektiven auf. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann Jetzt anmelden in Anspruch genommen werden.

Beitragserhöhung beim A1, SR, Z2 AW: Tarifwechsel als Ausweg

Der A1, SR, Z2 AW ist typischerweise mit kontinuierlichen Beitragssteigerungen konfrontiert, da die geschlossene Risikogemeinschaft altert und schrumpft. Gegenüber der Gesamtheit der Versicherten müssen die medizinischen Kosten von einer immer kleineren Gruppe getragen werden. Hinzu kommen allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, die sich auch bei diesem Tarif bemerkbar machen.

Ein interner Tarifwechsel zu einem jüngeren, offenen DKV-Tarif mit ausgeglichenerer Altersstruktur kann häufig zu stabiler kalkulierten Prämien führen. Ob und in welchem Umfang solche Alternativen zu Einsparungen führen, ist jedoch individuell verschieden und hängt von Ihrem Alter, Ihrem Versicherungszustand und den verfügbaren Wechselobjekten ab. Verschaffen Sie sich einen systematischen Überblick über die verfügbaren Optionen: Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die historische Prämienentwicklung und hilft Ihnen bei der Entscheidung. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden, um konkrete Ersparnis- und Leistungsvergleiche für Ihren Fall zu erhalten.

Häufige Fragen zum DKV A1, SR, Z2 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, 100% der zahnärztlichen Behandlung ohne Selbstbehalt, 60% Zahnersatz, 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr mit 100% Kostendeckung, Sehhilfen bis 160 Euro pro Jahr, umfangreiche Hilfsmittel wie Hörhilfen und Prothesen, sowie Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 380 Euro.
Es ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass Neukunden nicht mehr aufgenommen werden und die Risikogemeinschaft schrumpft. Dies führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Bestandsversicherte der DKV können aber mittels §204 VVG in einen offeneren, jüngeren Tarif wechseln und dadurch von einer stabileren Prämienentwicklung profitieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 380 Euro und gilt pro Versicherungsjahr. Dies ist eine moderate Höhe, die Versicherte gegen Kleinstbeträge absichert, ohne die Finanzierungslast zu stark zu belasten. Der Selbstbehalt wird für ambulante Leistungen, stationäre Leistungen und Zahnbehandlung gleichermaßen angerechnet.
Ja, als DKV-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen anderen DKV-Tarif vornehmen. In vielen Fällen werden dabei die Altersrückstellungen übernommen und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder diese fällt kürzer aus. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche günstigeren Alternativen für Sie realistische Einsparungen bringen. Ob konkret ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren verfügbaren Wechseloptionen ab. Da der Tarif geschlossen ist und die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft, erleben Sie typischerweise höhere Prämiensprünge als in offenen Tarifen. Für viele älter werdende Versicherte lohnt sich ein Wechsel zu einem jüngeren DKV-Tarif, der eine ausgeglichenere Altersstruktur hat und tendenziell moderate Beitragssteigerungen aufweist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie persönlich, ob und wie ein Tarifwechsel finanzielle und leistungstechnische Verbesserungen bringt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert