DKV A2, SR, SW1, Z AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A2, SR, SW1, Z AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A2, SR, SW1, Z AW der DKV gehört zur alten Welt und wird neuen Kunden nicht mehr angeboten. Mit einem Selbstbehalt von 900 EUR pro Jahr, GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung richtet sich der Tarif an Bestandsversicherte, die umfassende Leistungen mit moderatem Eigenanteil bevorzugen. Die Zahnersatzversorgung erstattet 80 Prozent und wird von Kieferorthopädie sowie Zahnbehandlung zu 100 Prozent ergänzt.
Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser profitieren nicht von regelmäßigen Neuzugängen; die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu höheren Beitragsentwicklungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem jüngeren oder offenen DKV-Tarif kann in vielen Fällen helfen, Beitragssteigerungen zu bremsen. Altersrückstellungen werden in der Regel übernommen, und häufig stehen gleichwertige oder bessere Leistungen zur Verfügung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet, welche Wechseloptionen für Ihre Situation passend sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihren DKV PKV-Tarif gründlich.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A2: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A2: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A2: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW1+SR: Privatarztbehandlung.
SW1+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW1, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 2.600,-EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%
- Material- und Laborkosten.
Z: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.040,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.560,-EUR im 2.Kalenderjahr.
Z: Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 1.560,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 50% Erstattung.



