DKV A2, SR, SW1, Z1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A2, SR, SW1, Z1 AW im Detail
Die DKV Deutsche Krankenversicherung bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif A2, SR, SW1, Z1 AW ein klassisches Versicherungspaket der älteren Tarifwelt. Der Tarif verbindet einen 900-Euro-Selbstbehalt mit umfangreichen Leistungen: Behandlung nach GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Einbettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung und besonders großzügige Zahnleistungen mit 75-prozentiger Kostenerstattung für Zahnersatz.
Als geschlossener Tarif steht die Risikogemeinschaft unter Druck: Das schrumpfende Versichertenkollektiv und die älter werdenden Bestandskunden führen regelmäßig zu Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV kann in vielen Fällen helfen, die Prämienlast zu senken und dennoch Leistungsschutz zu bewahren. Damit dieser Schritt gelingt, braucht es eine präzise Analyse: Welche DKV-Tarife passen zu Ihrer Situation? Welche Altersrückstellungen werden übernommen?
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse evaluiert Ihre Wechseloptionen im Detail. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob und wie Sie den DKV PKV-Tarif optimieren können.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A2: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A2: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A2: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW1+SR: Privatarztbehandlung.
SW1+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW1, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Z1: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z1: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



