DKV A2, SR, SW2, Z AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Der DKV A2, SR, SW2, Z AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif A2, SR, SW2, Z AW der DKV kombiniert eine Premium-Arztauswahl mit umfassender Kostenerstattung: ambulant bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz mit medizinisch begründeter Überschreitung, Privatarztbehandlung mit Chefarzt im Krankenhaus (Doppel- oder Zweibettzimmer), 25 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr zu 100 Prozent, sowie Zahnersatz zu 80 Prozent innerhalb der 2.600 EUR Jahresgrenze. Der Selbstbehalt liegt bei 900 EUR jährlich.
Als geschlossener Tarif der älteren Welt profitiert der A2/SR/SW2/Z von einem etablierten Versichertenbestand, aber auch von dessen demografischer Veränderung. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem modernen DKV-Tarif bietet in vielen Fällen die Möglichkeit, Prämien zu reduzieren und dabei Altersrückstellungen beizubehalten. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom individuellen Wechselziel ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, ob im DKV PKV-Tarif Optimierungspotenzial schlummert und welche Wechseloptionen Sie konkret nutzen können.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A2: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A2: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A2: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW2+SR: Privatarztbehandlung.
SW2+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW2, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 2.600,-EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%
- Material- und Laborkosten.
Z: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.040,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.560,-EUR im 2.Kalenderjahr.
Z: Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 1.560,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 50% Erstattung.



