DKV A2, SR, SW2, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A2, SR, SW2, Z2 AW im Detail
Der DKV A2, SR, SW2, Z2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch überproportionale Leistungsgarantien auszeichnet. Mit GOÄ-Sätzen bis zur 3,5-fachen Höhe bei ärztlichen Leistungen, Privatarztbehandlung im Krankenhaus (SW2), Doppelzimmer (SR), 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz bei maximal 10.000 EUR Jahreserstattung im sechsten Jahr kombiniert dieser Tarif umfangreiche Versorgung mit standardisiertem Selbstbehalt von 900 EUR jährlich. Die Aufnahme neuer Versicherter ist nicht mehr möglich, was auf ein schrumpfendes, überaltetes Versichertenkollektiv hindeutet.
Geschlossene Tarife wie dieser genießen zwar keine aktive Neukundenakquisition, bieten aber Bestandsversicherten desselben Versicherers weiterhin die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Ein solcher Wechsel kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen und dabei häufig gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung in vollem Umfang erforderlich ist. Die Altersrückstellungen werden in der Regel teilweise oder vollständig übernommen. Allerdings ist eine Beitragserhöhung bei älteren Tarifen statistisch wahrscheinlicher, da die schrumpfende Risikogemeinschaft Kostenauswirkungen stärker abfedern muss.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel zu einem günstiger prämierten DKV PKV-Tarif möglich ist.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A2: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A2: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A2: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW2+SR: Privatarztbehandlung.
SW2+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW2, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z2: Erstattet werden
- 100% für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie
- 60% für Zahnersatz: Kronen, Kieferorthopädie, Implantate und prothetische Leistungen, insbesondere Brücken und Stiftzähne.
Z2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z2: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



