DKV A2, SR, Z1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: DKV A2, SR, Z1 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif DKV A2, SR, Z1 AW gehört zur alten Welt und kombiniert über die Höchstsätze hinausgehende ambulante Erstattungen mit soliden Zahnleistungen. Mit einem Selbstbehalt von 900 EUR pro Versicherungsjahr zahlen Sie beim Zahnarzt 100% Zahnbehandlung und 75% Zahnersatz, bei Kieferorthopädie ebenfalls 75%. Ambulant erhalten Sie Erstattungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, stationär deckt der Tarif Regel- und Belegarztleistungen ab.
Als geschlossener Tarif ist der DKV A2, SR, Z1 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende Versicherte desselben Versicherers können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in bessere oder kostengünstigere Tarife wechseln. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragsanhebungen, was gerade bei älteren Tarifen wie diesem ein Treiber für Optimierungsbedarf ist. In vielen Fällen sind Wechsel zu aktuellen DKV-Tarifen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen möglich, oft verbunden mit moderateren Beitragsentwicklungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Alternativen innerhalb der DKV bestehen und wo Einsparpotenziale liegen - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre individuelle Situation.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A2: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A2: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A2: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SR: Regel- und Belegarztleistungen.
SR: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Z1: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z1: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



