DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 900 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 25 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

DKV A2, SR, Z2 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif DKV A2, SR, Z2 AW aus der alten Welt kombiniert großzügige ambulante Leistungen mit stabiler stationärer Absicherung. Mit Erstattungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz bei ärztlichen Leistungen, 100% Erstattung für allgemeine zahnärztliche Behandlung und 60% für Zahnersatz positioniert sich dieser Tarif als Premium-Variante im Bestandsversichertenportfolio. Der jährliche Selbstbehalt von 900 Euro regelt die Eigenbeteiligung, während Mehrbettzimmer im stationären Bereich vorgesehen sind.

Als geschlossener Tarif steht der DKV A2, SR, Z2 AW Neukunden nicht zur Verfügung, doch Bestandskunden der DKV können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in modernere Tarife mit gleichwertigen oder verbesserten Leistungen wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft geschlossener Tarife führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was viele Versicherte zum Wechsel bewegt. Die Altersrückstellungen können in vielen Fällen in voller Höhe mitgenommen werden, sofern der Zielversicherer diese anerkennt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet diesen Tarif und identifiziert Wechselpotenziale. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann den DKV PKV-Tarif auf seine Wechseltauglichkeit hin analysieren.

Basismerkmale

Selbstbehalt900 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A2: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.

Psychotherapie

A2: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.

Ärztliche Behandlung

A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A2: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SR: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SR: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z2: Erstattet werden

  • 100% für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • 60% für Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie
  • 60% für Zahnersatz: Kronen, Kieferorthopädie, Implantate und prothetische Leistungen, insbesondere Brücken und Stiftzähne.
Summenbegrenzung

Z2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
  • 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
  • 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
  • 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des DKV A2, SR, Z2 AW?

Dieser Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Er gehört zu den älteren DKV-Tarifen, die nur noch für Bestandsversicherte des Unternehmens zugänglich sind. Allerdings können bestehende DKV-Kunden, die in einem anderen offenen oder älteren DKV-Tarif versichert sind, im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Das gilt auch umgekehrt: Versicherte im A2, SR, Z2 AW können in modernere DKV-Tarife wechseln.

Die abnehmende Risikogemeinschaft führt dazu, dass Beiträge in geschlossenen Tarifen tendenziell stärker ansteigen als in offenen Tarifen mit aktiver Neukundenzuführung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassenden Überblick über verfügbare Wechselziele und kann analysieren, welche modernen DKV-Tarife zur individuellen Situation passen und Kosteneinsparungen bieten könnten.

Tarifwechsel innerhalb der DKV: Ihre Chancen

Der §204 VVG-Wechsel ermöglicht Ihnen einen Wechsel zu einem anderen DKV-Tarif innerhalb desselben Versicherers, ohne die DKV zu verlassen. Gesundheitsfragen können je nach Zielversicherer erneut relevant werden, doch in vielen Fällen ist ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Ihre Altersrückstellungen können tendenziell vollständig mitgenommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkrete Wechselmöglichkeiten und zeigt auf, bei welchen Alternativen Kostenersparnisse wahrscheinlich sind. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ein personalisiertes Profil erstellen und Jetzt anmelden, um Ihre Tarifoptionen zu erkunden.

Beitragserhöhung im A2, SR, Z2 AW: Warum und wie Sie reagieren

Der Tarif ist als geschlossene Alte-Welt-Variante einer beschleunigten Beitragserhöhung ausgesetzt. Die schrumpfende Versichertengruppe muss medizinische Kostensteigerungen auf weniger Schultern verteilen, was die jährlichen Prämiensprünge verstärkt. Hinzu kommt die Alterung des Kollektivs, was zusätzliche medizinische Kosten zur Folge hat und die finanzielle Belastung für jeden Versicherten erhöht.

Ein gezielter Tarifwechsel zu einem modernen offenen DKV-Tarif mit besserer Risikobiographie ist oft die wirtschaftlichere Lösung. Häufig profitieren Versicherte von niedrigeren Einstiegsbeiträgen oder günstigeren Tarifstrukturen, ohne auf wesentliche Leistungen zu verzichten. Vergleichen Sie die Beitragsentwicklung in unserem Beitragserhöhungs-Chart mit verfügbaren Alternativen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden, um konkrete Wechselempfehlungen mit realistischen Sparpotenzialen zu erhalten.

Häufige Fragen zum DKV A2, SR, Z2 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, in medizinisch begründeten Einzelfällen auch über die Höchstsätze hinaus. Für Psychotherapie werden 100% der Kosten für 25 Sitzungen pro Jahr übernommen, weitere 75% bis zur 50. Sitzung. Sehhilfen sind mit 160 EUR jährlich abgedeckt, Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 60%. Die stationäre Unterbringung erfolgt im Mehrbettzimmer mit Belegarztbehandlung bis 3,5-fach GOÄ. Zahnersatz ist jährlich bis 10.000 EUR über sechs Jahre gestaffelt versichert.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Kunden auf. Das bedeutet eine schrumpfende Risikogemeinschaft mit erhöhtem Beitragsanpassungsdruck. Jedoch können Bestandskunden der DKV über einen internen §204 VVG-Wechsel in diesen Tarif oder aus ihm heraus wechseln. Die fehlende Neukundenzuführung ist einer der Gründe für überdurchschnittliche Beitragserhöhungen in geschlossenen Alte-Welt-Tarifen wie diesem.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 900 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag muss von Ihnen vor der ersten Erstattung selbst getragen werden. Mit 900 EUR positioniert sich der Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment; weder völlig beitragsfrei noch mit extremer Eigenbeteiligung. Ein Wechsel zu Tarifen mit niedrigerem oder keinem Selbstbehalt kann langfristig Ersparnisse bedeuten, besonders bei regelmäßigen Arztbesuchen.
Ja, als DKV-Bestandskunde können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen und zu einem anderen DKV-Tarif mit möglicherweise niedrigerem Beitrag wechseln. In vielen Fällen lassen sich Beiträge senken, besonders durch den Wechsel zu modernen offenen Tarifen mit besserer Altersstruktur. Ihre Altersrückstellungen können häufig angerechnet werden, und in vielen Fällen bleibt eine Gesundheitsprüfung aus. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich oft, besonders wenn Ihr Alter und Gesundheitszustand es erlauben. Die Beitragsentwicklung geschlossener Alte-Welt-Tarife ist typischerweise ungünstiger als bei modernen offenen Varianten. Wenn Sie mit dem 900-EUR-Selbstbehalt unzufrieden sind oder höhere Zahnersatz-Erstattung wünschen, gibt es mit modernen DKV-Tarifen häufig bessere Alternativen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren Tarif, identifiziert verfügbare Wechselziele und berechnet realistische Einsparpotenziale in einer persönlichen Beratung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert