DKV A2, SR, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A2, SR, Z2 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif DKV A2, SR, Z2 AW aus der alten Welt kombiniert großzügige ambulante Leistungen mit stabiler stationärer Absicherung. Mit Erstattungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz bei ärztlichen Leistungen, 100% Erstattung für allgemeine zahnärztliche Behandlung und 60% für Zahnersatz positioniert sich dieser Tarif als Premium-Variante im Bestandsversichertenportfolio. Der jährliche Selbstbehalt von 900 Euro regelt die Eigenbeteiligung, während Mehrbettzimmer im stationären Bereich vorgesehen sind.
Als geschlossener Tarif steht der DKV A2, SR, Z2 AW Neukunden nicht zur Verfügung, doch Bestandskunden der DKV können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in modernere Tarife mit gleichwertigen oder verbesserten Leistungen wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft geschlossener Tarife führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was viele Versicherte zum Wechsel bewegt. Die Altersrückstellungen können in vielen Fällen in voller Höhe mitgenommen werden, sofern der Zielversicherer diese anerkennt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet diesen Tarif und identifiziert Wechselpotenziale. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann den DKV PKV-Tarif auf seine Wechseltauglichkeit hin analysieren.
Basismerkmale
A2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A2: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A2: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A2: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A2: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A2: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A2: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SR: Regel- und Belegarztleistungen.
SR: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z2: Erstattet werden
- 100% für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie
- 60% für Zahnersatz: Kronen, Kieferorthopädie, Implantate und prothetische Leistungen, insbesondere Brücken und Stiftzähne.
Z2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z2: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



