DKV A3, SR, SW1, Z AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A3, SR, SW1, Z AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif DKV A3, SR, SW1, Z AW aus der alten Welt bietet eine Premium-Versorgung mit Leistungen über dem Regelhöchstsatz. Die ambulante Behandlung wird bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz erstattet, stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung im Einbettzimmer. Mit 80% Zahnersatz, 100% Zahnbehandlung und bis zu 25 Psychotherapie-Sitzungen zu 100% pro Jahr verbindet dieser Tarif umfassende medizinische Versorgung. Der 1.500 Euro Selbstbehalt wird für diese Premium-Leistungen fällig.
Als geschlossener Tarif ist der A3, SR, SW1, Z AW nicht mehr für Neukunden zugänglich. Für bestehende Versicherte der DKV eröffnet sich jedoch ein wichtiges Optimierungspotenzial: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es, in günstigere Tarife desselben Versicherers zu wechseln. In vielen Fällen lassen sich dabei niedrigere Prämien erzielen, häufig ohne Leistungsverzicht. Wer bei der DKV versichert ist, sollte prüfen, ob ein Wechsel zu den aktuellen Konditionen sinnvoll ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche DKV PKV-Tarif-Alternativen für Sie infrage kommen und wie viel Sie sparen könnten.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A3: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW1+SR: Privatarztbehandlung.
SW1+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW1, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 2.600,-EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%
- Material- und Laborkosten.
Z: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.040,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.560,-EUR im 2.Kalenderjahr.
Z: Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 1.560,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 50% Erstattung.



