DKV A3, SR, SW1, Z1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A3, SR, SW1, Z1 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif A3, SR, SW1, Z1 AW der DKV richtet sich an bestehende Versicherte aus der Alten Welt mit Premium-Ansprüchen. Der Tarif bietet GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), freie Wahl des Privatarztes einschließlich Chefarztbehandlung, Einbettzimmer im Krankenhaus und umfassende Zahnersatz-Abdeckung mit 75 Prozent Erstattung. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 EUR pro Kalenderjahr positioniert sich dieser Tarif in der gehobenen Segmentklasse.
Für Bestandsversicherte der DKV aus älteren Tarifen eröffnet sich die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Solche Wechsel können in vielen Fällen Prämieneinsparungen ermöglichen, während Altersrückstellungen häufig übernommen werden und eine neue Gesundheitsprüfung oft entfällt. Als geschlossener Tarif ist die A3-Serie nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch die schrumpfende Versichertengemeinde führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was einen internen Wechsel zu optimierten Tarifen der DKV besonders attraktiv macht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet für Sie, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen realisierbar ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Situation und empfiehlt Ihnen, welche Alternativtarife der DKV für Ihren DKV PKV-Tarif die besten Perspektiven bieten.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A3: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW1+SR: Privatarztbehandlung.
SW1+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW1, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Z1: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z1: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



