DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 25 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum DKV A3, SR, SW1, Z2 AW

Der DKV A3, SR, SW1, Z2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der alten Welt, der mit hochwertigen Leistungen und erweiterten Erstattungsmöglichkeiten ausgestattet ist. Das Tariffach A3 genehmigt ambulante Behandlungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz (Höchstsatz), in medizinisch begründeten Einzelfällen sogar darüber hinaus. Die Module SR und SW1 decken stationäre Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer ab, und Z2 bietet bis zu 60 Prozent Zahnersatz. Ein Selbstbehalt von 1.500 Euro pro Jahr grenzt den Kreis der Versicherten ein und ist für ein Premium-Produkt dieser Ausprägung typisch.

Als geschlossener Tarif steht die Risikogemeinschaft heute unter Druck: Sie wird demografisch älter, und die Prämienentwicklung verläuft über dem Durchschnitt. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers entsteht daraus eine zentrale Motivation für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Ein solcher Wechsel zu einem jüngeren oder gleich ausgestatteten DKV-Tarif könnte in vielen Fällen Prämiensteigerungen abbremsen, bisweilen sogar Einsparungen realisieren, während Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm Ihnen, ob der DKV A3, SR, SW1, Z2 AW noch zu Ihrer Situation passt oder ob ein anderer DKV PKV-Tarif mehr Sparpotenzial bietet.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A3: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.

Psychotherapie

A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.

Ärztliche Behandlung

A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SW1+SR: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SW1+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SW1, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z2: Erstattet werden

  • 100% für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • 60% für Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie
  • 60% für Zahnersatz: Kronen, Kieferorthopädie, Implantate und prothetische Leistungen, insbesondere Brücken und Stiftzähne.
Summenbegrenzung

Z2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
  • 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
  • 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
  • 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im DKV: A3, SR, SW1, Z2 AW versichert?
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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der DKV A3, SR, SW1, Z2 AW ein geschlossener Tarif?

Der Tarif nimmt keine neuen, externen Versicherungskunden mehr auf. Das ist typisch für hochwertige Tarife aus der alten Welt, deren Kollektiv heute überwiegend aus älteren Versicherten besteht. Der Kostendruck auf die verbleibenden Mitglieder wächst dadurch kontinuierlich. Bestehende Versicherte der DKV können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife oder zu einem günstigeren DKV-Pendant wechseln.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr öffentlich aktiv kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Alt-Tarife und kann Sie beraten, welche Alternativen zu besseren Bedingungen im DKV-Portfolio verfügbar sind und zu Ihrer individuellen Konstellation passen.

Tarifwechsel beim DKV A3, SR, SW1, Z2 AW - Ihre Chancen

Ein Tarifwechsel zum gleichen oder besseren Versicherungsschutz ist nach §204 VVG innerhalb der DKV möglich. In vielen Fällen entfallen erneute Gesundheitsfragen, und Ihre bis heute aufgebauten Altersrückstellungen werden in der Regel übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Szenario und zeigt auf, welche DKV-Tarife für Sie rentabel sind. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie verlässliche Transparenz - unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse können Sie schnell und einfach starten mit Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im DKV A3, SR, SW1, Z2 AW - Der Ausweg

Der DKV A3, SR, SW1, Z2 AW ist als geschlossener Tarif mit sinkender Mitgliederzahl kumulativen Beitragssteigerungen ausgesetzt. Die schrumpfende Risikogemeinschaft muss die Kostensteigerungen auf immer weniger Schultern verteilen - ein Effekt, den die medizinische Kostensteigerung zusätzlich verschärft. Viele Versicherte sehen ihre Prämie Jahr für Jahr klettern.

Ein interner Tarifwechsel zu einem jüngeren DKV-Tarif kann oft Abhilfe schaffen: häufig mit vergleichbaren Leistungen, oft mit niedrigeren Prämien. Informieren Sie sich anhand des Beitragserhöhungs-Charts auf der DKV-Landingpage, um die Anstiegstrends zu sehen. Danach empfehlen wir Ihnen, unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zu nutzen: Jetzt anmelden und gemeinsam mit unserem PKV-Sachverständigen Ihre Optionen durchspielen.

Häufige Fragen zum DKV A3, SR, SW1, Z2 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, in medizinisch begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus. Im stationären Bereich erhalten Sie Privatarztbehandlung im Einbettzimmer. Psychotherapie ist ambulant mit bis zu 25 Sitzungen à 100% pro Jahr enthalten, dann 75% bis zur 50. Sitzung, danach 50%. Sehhilfen werden mit 160 Euro jährlich unterstützt (Gläser und Kontaktlinsen vollständig). Bei Zahnersatz erhalten Sie 60% Erstattung, allgemeine zahnärztliche Leistungen zu 100%.
Der Tarif ist geschlossen. Er nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und die Beitragsentwicklung tendenziell überproportional ausfällt, da die verbleibenden Versicherten alle Kostensteigerungen allein tragen müssen. Für Bestandsversicherte der DKV eröffnet sich dadurch ein großer Anreiz, im Rahmen eines §204-VVG-Tarifwechsels zu einem moderneren Tarif zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 Euro pro Kalenderjahr. Das ist ein hoher Selbstbehalt, typisch für Premium-Tarife mit hohen Leistungssätzen (GOÄ über Höchstsatz). Er wirkt sich auf ambulante, stationäre und Zahnbehandlung aus. Bei Zahnersatz mit Heil- und Kostenplan über 1.500 Euro wird der Tarif ersatzweise zu 50% geleistet, wenn kein Plan eingereicht wird.
Ja, innerhalb der DKV ist nach §204 VVG ein interner Tarifwechsel möglich. In vielen Fällen können Sie die bisherigen Altersrückstellungen mitnehmen und müssen sich keiner erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen mit Einsparungspotenzialen auf. Die verbindliche Antwort, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger in der persönlichen Beratung geben.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrer Risikoeinschätzung ab. Der hohe Selbstbehalt von 1.500 Euro und die geschlossene Risikogemeinschaft mit überproportionalem Beitragsanstieg deuten darauf hin, dass ein Wechsel für viele Versicherte sinnvoll sein kann. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche DKV-Tarife für Ihre Situation günstiger sind und dabei ähnliche oder bessere Leistungen bieten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert