DKV A3, SR, SW1, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum DKV A3, SR, SW1, Z2 AW
Der DKV A3, SR, SW1, Z2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der alten Welt, der mit hochwertigen Leistungen und erweiterten Erstattungsmöglichkeiten ausgestattet ist. Das Tariffach A3 genehmigt ambulante Behandlungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz (Höchstsatz), in medizinisch begründeten Einzelfällen sogar darüber hinaus. Die Module SR und SW1 decken stationäre Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer ab, und Z2 bietet bis zu 60 Prozent Zahnersatz. Ein Selbstbehalt von 1.500 Euro pro Jahr grenzt den Kreis der Versicherten ein und ist für ein Premium-Produkt dieser Ausprägung typisch.
Als geschlossener Tarif steht die Risikogemeinschaft heute unter Druck: Sie wird demografisch älter, und die Prämienentwicklung verläuft über dem Durchschnitt. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers entsteht daraus eine zentrale Motivation für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Ein solcher Wechsel zu einem jüngeren oder gleich ausgestatteten DKV-Tarif könnte in vielen Fällen Prämiensteigerungen abbremsen, bisweilen sogar Einsparungen realisieren, während Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm Ihnen, ob der DKV A3, SR, SW1, Z2 AW noch zu Ihrer Situation passt oder ob ein anderer DKV PKV-Tarif mehr Sparpotenzial bietet.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A3: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW1+SR: Privatarztbehandlung.
SW1+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW1, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z2: Erstattet werden
- 100% für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie
- 60% für Zahnersatz: Kronen, Kieferorthopädie, Implantate und prothetische Leistungen, insbesondere Brücken und Stiftzähne.
Z2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z2: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



