DKV A3, SR, SW2, Z AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A3, SR, SW2, Z AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif A3, SR, SW2, Z der DKV verbindet Premium-Leistungen aus der alten Welt mit hochwertiger Zahnversorgung. Mit GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz (bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer und 80 Prozent Zahnersatzdeckung mit Kieferorthopädie bietet dieser Tarif umfassenden medizinischen Schutz. Der Selbstbehalt von 1.500 Euro pro Versicherungsjahr ist für ein Leistungsniveau dieser Qualität vergleichsweise moderat positioniert.
Als geschlossener Tarif wächst die Risikogemeinschaft nicht mehr durch Neukunden, was die Beitragsentwicklung mittelfristig erschwert. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV bietet vielen Versicherten in den kommenden Jahren eine Möglichkeit, Beiträge zu reduzieren, häufig ohne wesentliche Leistungseinbußen zu erleiden. Altersrückstellungen können in den meisten Fällen mitgenommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen im DKV PKV-Tarif auf und hilft, Ihre Situation individuell zu bewerten.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A3: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW2+SR: Privatarztbehandlung.
SW2+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW2, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 2.600,-EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%
- Material- und Laborkosten.
Z: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.040,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.560,-EUR im 2.Kalenderjahr.
Z: Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 1.560,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 50% Erstattung.



