DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 25 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

DKV A3, SR, SW2, Z AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif A3, SR, SW2, Z der DKV verbindet Premium-Leistungen aus der alten Welt mit hochwertiger Zahnversorgung. Mit GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz (bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer und 80 Prozent Zahnersatzdeckung mit Kieferorthopädie bietet dieser Tarif umfassenden medizinischen Schutz. Der Selbstbehalt von 1.500 Euro pro Versicherungsjahr ist für ein Leistungsniveau dieser Qualität vergleichsweise moderat positioniert.

Als geschlossener Tarif wächst die Risikogemeinschaft nicht mehr durch Neukunden, was die Beitragsentwicklung mittelfristig erschwert. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV bietet vielen Versicherten in den kommenden Jahren eine Möglichkeit, Beiträge zu reduzieren, häufig ohne wesentliche Leistungseinbußen zu erleiden. Altersrückstellungen können in den meisten Fällen mitgenommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen im DKV PKV-Tarif auf und hilft, Ihre Situation individuell zu bewerten.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A3: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.

Psychotherapie

A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.

Ärztliche Behandlung

A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SW2+SR: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SW2+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SW2, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 2.600,-EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%

  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Z: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.040,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.560,-EUR im 2.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z: Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 1.560,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 50% Erstattung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Sie bedeutet

Der DKV A3, SR, SW2, Z ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) dennoch in solche Tarife wechseln - ein wichtiges Recht, das viele Bestandskunden nicht kennen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die demografische Alterung der Versicherten verstärken Beitragserhöhungen in geschlossenen Tarifen typischerweise stärker als in offenen Bestandskollektiven.

Ältere Tarife wie dieser A3-Tarif werden von den Versicherern oft nicht aktiv öffentlich kommuniziert, sind aber für Wechselberechtigte weiterhin erreichbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher geschlossenen Tarife und kann Ihnen zeigen, welche Optionen zu Ihrer persönlichen Situation passen.

Tarifwechsel im A3, SR, SW2, Z: So funktioniert es

Ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif erfolgt stets innerhalb der DKV (kein Versichererwechsel). Nach §204 VVG ist dies ohne Erneuerung der Versicherung möglich. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird und wie viel Ihrer bisherigen Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Zieltarif ab und muss individuell geprüft werden. In vielen Fällen können Sie Altersrückstellungen teilweise oder ganz mitnehmen. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren A3-Tarif und prüft verfügbare Alternativen in der DKV. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Sparpotenziale und realistische Wechselchancen auf - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im A3-Tarif: Handlungsoptionen

Der geschlossene DKV A3-Tarif ist durch mehrere Kostentreiber betroffen: die schrumpfende Versichertenzahl, die kontinuierliche Alterung des Kollektivs und die Steigerung der medizinischen Kosten. Besonders bei längerer Versicherungsdauer und hohem Alter können die jährlichen Prämiensprünge erheblich ausfallen. Der Selbstbehalt von 1.500 Euro bietet wenig Puffer gegen steigende Einzelkosten.

Ein Tarifwechsel innerhalb der DKV kann die Beitragslast senken; häufig sind dabei Alternativtarife mit ähnlich hohem Leistungsniveau verfügbar. Vergleichen Sie Ihre aktuelle Entwicklung mit anderen Versicherten im selben Tarif im Beitragserhöhungs-Chart und prüfen Sie Ihre Optionen rechtzeitig. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermöglicht es Ihnen, einen Ausweg zu finden - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum DKV A3, SR, SW2, Z AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, psychotherapeutische Sitzungen zu 100 Prozent bis 25 Sitzungen, danach gestaffelt, Sehhilfen bis 160 Euro jährlich, Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 80 Prozent (ab 2.600 Euro im Jahr), Kieferorthopädie mit derselben Deckelung. Stationär: Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer mit GOÄ bis Höchstsatz.
Es handelt sich um einen geschlossenen Tarif. Neue Versicherte können nicht hinzukommen; die Risikogemeinschaft schrumpft organisch. Das führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen mittelfristig, da die Kostenrisiken auf eine kleinere Basis verteilt werden. Für Bestandskunden bietet sich aber die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der DKV an.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein moderater Wert für einen Premium-Tarif mit GOÄ über Höchstsatz und Privatarztbehandlung. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen und wird für jedes Versicherungsjahr neu berechnet.
Ja. Nach §204 VVG können Sie als bestehender DKV-Versicherter zu einem anderen DKV-Tarif wechseln, ohne dass Sie die DKV verlassen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optionen für Sie erreichbar sind.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation und der verfügbaren Zahnbehandlung im Zieltarif ab. Wenn Sie jung und gesund sind und noch nicht lange im A3 versichert, kann ein Wechsel erhebliche Ersparnisse bringen. Wenn Sie bereits älter sind und hohe Altersrückstellungen aufgebaut haben, muss die Analyse detaillierter ausfallen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, ob und wie ein Wechsel passt, und zeigt realistische Szenarien auf.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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