DKV A3, SR, SW2, Z1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A3, SR, SW2, Z1 AW im Überblick
Der DKV A3, SR, SW2, Z1 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der älteren Tarifwelt mit beachtlichen Leistungsmerkmalen: Ambulante Behandlung wird bis zu 3,5-fach GOÄ erstattet, stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung mit gleichem Leistungsniveau, und zahnärztliche Versorgung umfasst 100% Zahnbehandlung sowie 75% Zahnersatz und Kieferorthopädie. Der Selbstbehalt von 1.500 EUR pro Jahr ist allerdings ein deutliches Strukturmerkmal dieses Premium-Tarifs.
Die Tatsache, dass dieser Tarif geschlossen ist, bedeutet ein schrumpfendes Versichertenkollektiv und typischerweise steigende Beitragsdynamik. Dennoch eröffnet sich für bestehende DKV-Versicherte ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG, bei dem in vielen Fällen niedrigere Beitragszahlungen und teilweise bessere Leistungsmerkmale möglich sind. Altersrückstellungen können häufig erhalten bleiben, eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft, hängt jedoch vom konkreten Tarifziel ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, wie dieser DKV PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt und welche Wechseloptionen bestehen.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A3: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW2+SR: Privatarztbehandlung.
SW2+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW2, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Z1: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z1: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



