DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 25 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

DKV A3, SR, SW2, Z2 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif A3, SR, SW2, Z2 der DKV ist ein Tarif der Alten Welt mit Selbstbehalt von 1.500 EUR jährlich und spitzenmäßigen Leistungen: Ambulant gilt GOÄ bis 3,5-fach, bei Psychotherapie bis zu 25 Sitzungen zu 100%, dann gestaffelte Kostenübernahme. Stationär regelt der Zweibettzimmer-Tarif mit Privatarztbehandlung und bis 3,5-facher GOÄ. Zahnersatz wird zu 60% erstattet, Zahnbehandlung zu 100%, gestaffelt bis 10.000 EUR über sechs Jahre. Für Sehhilfen stehen 160 EUR jährlich zur Verfügung.

Die schrumpfende Versichertengruppe eines geschlossenen Alten-Welt-Tarifs bedeutet verschärfte Beitragsdynamiken und erschwert die langfristige Stabilität. Viele Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu günstigeren oder leistungsoptimierteren Tarifen wechseln. In solchen Fällen werden häufig Altersrückstellungen übernommen und eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Die Ermittlung konkreter Wechseloptionen setzt eine individuelle Analyse voraus.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm schafft Klarheit über die persönliche Situation im DKV PKV-Tarif A3, SR, SW2, Z2 und mögliche Optimierungen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A3: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.

Psychotherapie

A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.

Ärztliche Behandlung

A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SW2+SR: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SW2+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SW2, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z2: Erstattet werden

  • 100% für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • 60% für Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie
  • 60% für Zahnersatz: Kronen, Kieferorthopädie, Implantate und prothetische Leistungen, insbesondere Brücken und Stiftzähne.
Summenbegrenzung

Z2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
  • 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
  • 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
  • 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Alten-Welt-Tarif: Was das für Sie bedeutet

Der A3, SR, SW2, Z2 ist seit geraumer Zeit für Neukunden nicht mehr zugänglich; er gehört zur geschlossenen Kundengruppe der DKV. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und Kostensteigerungen stärker auf den verbleibenden Bestand verteilt werden müssen. Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich aber die Möglichkeit des §204-VVG-Wechsels in offenere oder neuere Tarife der gleichen DKV.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Doch unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch solcher älteren Tarife und kann prüfen, ob ein Wechsel zu einem stabileren Tarif ohne finanzielle Einbußen oder Abstriche beim Versicherungsschutz machbar ist.

Tarifoptimierung durch internen Tarifwechsel

Wer im A3, SR, SW2, Z2 versichert ist, kann intern bei der DKV in einen anderen Tarif wechseln. Der Wechsel nach §204 VVG findet innerhalb des gleichen Versicherers statt und ist kein Wechsel zu einem anderen Anbieter. Die bestehenden Altersrückstellungen werden häufig übernommen, und in vielen Fällen ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Versicherungssituation im Detail und arbeitet konkrete Alternativen heraus, die Ihnen Kosten sparen oder bessere Leistungen bringen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen einen verbindlichen Überblick: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im A3, SR, SW2, Z2 und Auswege

Der geschlossene Status und die demografische Alterung des Versichertenbestands bedeuten, dass dieser Tarif mit den Jahren zusätzliche Beitragserhöhungen verkraften muss. Hinzu kommen steigende medizinische Kosten und sinkende Kapitalerträge am Markt, die sich auf die Altersrückstellungen auswirken. Eine erneute Prämienerhöhung ist in geschlossenen Alten-Welt-Tarifen nicht ungewöhnlich.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet einen geregelten Ausweg: Oft lassen sich bei gleichbleibenden oder besseren Leistungen Beiträge senken. Einen Überblick über die Beitragshistorie und aktuelle Kostentrends dieser Tarife finden Sie im Beitragserhöhungs-Chart auf der DKV-Seite. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Handlungsoptionen zu erarbeiten: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum DKV A3, SR, SW2, Z2 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, ab medizinischer Begründung auch darüber hinaus. Psychotherapie wird zu 100% für 25 Sitzungen jährlich übernommen, dann gestaffelt bis 50%. Sehhilfen sind mit 160 EUR pro Jahr abgedeckt. Stationär regelt der Tarif Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung bis 3,5-fach GOÄ. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Implantate zu 60%. Jahresstaffeln für Zahnarzt: 1.000 EUR (Jahr 1) bis 10.000 EUR (Jahre 1-6).
Der Tarif ist geschlossen. Neue, externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Die Versichertengemeinschaft schrumpft dadurch, und Kostensteigerungen verteilen sich auf weniger Schultern. Das führt tendenziell zu höheren Beitragsdynamiken als in offenen Tarifen. Für Bestandsversicherte der DKV bleibt aber der interne Tarifwechsel zur Optimierung möglich.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein mittlerer bis höherer Selbstbehalt und bedeutet, dass Versicherte Kosten bis zu dieser Summe pro Jahr selbst tragen, bevor die Versicherung Leistungen übernimmt. Der Selbstbehalt gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung. Dieser höhere Selbstbehalt spiegelt typischerweise einen Prämienvorteil wider, den sich viele etablierte Tarife dieser Generation zunutze machen.
Ja, der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV ist möglich. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse schafft Klarheit über Ihre persönlichen Optionen.
Das hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab: Alter, Gesundheitszustand, Ihr aktueller Leistungsbedarf und verfügbare Alternativen bei der DKV. Der hohe Selbstbehalt von 1.500 EUR ist eine Kostenlast, die bei jüngeren und gesünderen Versicherten oft durch niedrigere Prämien kompensiert wird; bei häufigen Arztbesuchen kann ein Wechsel zu geringerem Selbstbehalt sinnvoll sein. Ob und wie rentabel ein Wechsel für Sie ist, kann unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Einzelfall konkret durchrechnen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert