DKV A3, SR, SW2, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A3, SR, SW2, Z2 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif A3, SR, SW2, Z2 der DKV ist ein Tarif der Alten Welt mit Selbstbehalt von 1.500 EUR jährlich und spitzenmäßigen Leistungen: Ambulant gilt GOÄ bis 3,5-fach, bei Psychotherapie bis zu 25 Sitzungen zu 100%, dann gestaffelte Kostenübernahme. Stationär regelt der Zweibettzimmer-Tarif mit Privatarztbehandlung und bis 3,5-facher GOÄ. Zahnersatz wird zu 60% erstattet, Zahnbehandlung zu 100%, gestaffelt bis 10.000 EUR über sechs Jahre. Für Sehhilfen stehen 160 EUR jährlich zur Verfügung.
Die schrumpfende Versichertengruppe eines geschlossenen Alten-Welt-Tarifs bedeutet verschärfte Beitragsdynamiken und erschwert die langfristige Stabilität. Viele Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu günstigeren oder leistungsoptimierteren Tarifen wechseln. In solchen Fällen werden häufig Altersrückstellungen übernommen und eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Die Ermittlung konkreter Wechseloptionen setzt eine individuelle Analyse voraus.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm schafft Klarheit über die persönliche Situation im DKV PKV-Tarif A3, SR, SW2, Z2 und mögliche Optimierungen.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A3: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SW2+SR: Privatarztbehandlung.
SW2+SR: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SW2, SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z2: Erstattet werden
- 100% für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie
- 60% für Zahnersatz: Kronen, Kieferorthopädie, Implantate und prothetische Leistungen, insbesondere Brücken und Stiftzähne.
Z2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z2: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



