DKV A3, SR, Z AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV A3, SR, Z AW im Profil
Der DKV A3, SR, Z AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch großzügige Erstattungssätze und umfassende zahnmedizinische Leistungen auszeichnet. Mit einer GOÄ bis zum 3,5-fachen Satz bei ärztlichen Leistungen, 80 Prozent Zahnersatzerstattung und einem Jahres-Selbstbehalt von 1.500 Euro bietet er Versicherten ein hohes Leistungsniveau. Die Stationärversorgung erfolgt im Mehrbettzimmer mit Regel- und Belegarztleistungen, während die ambulante Psychotherapie mit bis zu 25 Sitzungen pro Jahr zu 100 Prozent gedeckt ist.
Als geschlossener Tarif weist die Risikogemeinschaft des A3, SR, Z AW eine schrumpfende Versichertenbasis auf, was zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen führt. Für Bestandsversicherte der DKV bietet sich jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an, der in vielen Fällen zu Beitragseinsparungen und teilweise zu besseren Leistungen bei einem anderen Tarif desselben Versicherers führen kann. Die Altersrückstellungen bleiben in der Regel erhalten, doch ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, welche DKV PKV-Tarif-Alternativen für Ihre persönliche Situation geeignet sind und ob ein Wechsel sinnvoll ist.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A3: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SR: Regel- und Belegarztleistungen.
SR: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 2.600,-EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%
- Material- und Laborkosten.
Z: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.040,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.560,-EUR im 2.Kalenderjahr.
Z: Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 1.560,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 50% Erstattung.



