DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 25 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

DKV A3, SR, Z AW im Profil

Der DKV A3, SR, Z AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch großzügige Erstattungssätze und umfassende zahnmedizinische Leistungen auszeichnet. Mit einer GOÄ bis zum 3,5-fachen Satz bei ärztlichen Leistungen, 80 Prozent Zahnersatzerstattung und einem Jahres-Selbstbehalt von 1.500 Euro bietet er Versicherten ein hohes Leistungsniveau. Die Stationärversorgung erfolgt im Mehrbettzimmer mit Regel- und Belegarztleistungen, während die ambulante Psychotherapie mit bis zu 25 Sitzungen pro Jahr zu 100 Prozent gedeckt ist.

Als geschlossener Tarif weist die Risikogemeinschaft des A3, SR, Z AW eine schrumpfende Versichertenbasis auf, was zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen führt. Für Bestandsversicherte der DKV bietet sich jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an, der in vielen Fällen zu Beitragseinsparungen und teilweise zu besseren Leistungen bei einem anderen Tarif desselben Versicherers führen kann. Die Altersrückstellungen bleiben in der Regel erhalten, doch ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, welche DKV PKV-Tarif-Alternativen für Ihre persönliche Situation geeignet sind und ob ein Wechsel sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A3: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.

Psychotherapie

A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.

Ärztliche Behandlung

A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SR: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SR: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 2.600,-EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%

  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Z: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.040,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.560,-EUR im 2.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z: Bei Zahnersatz/Kieferorthopädie ab 1.560,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst 50% Erstattung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im DKV: A3, SR, Z AW versichert?
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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bisex-Tarif: Was das für Ihre Beitragsentwicklung bedeutet

Der DKV A3, SR, Z AW nimmt keine neuen Kunden mehr auf und gilt als geschlossener Bestandstarif. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft kontinuierlich schrumpft, während die Altersstruktur mit der Zeit ungünstiger wird. Bestehende Versicherte, die bereits vor Schließung des Tarifs aufgenommen wurden, können ihre Versicherung fortsetzen, profitieren aber nicht von der stabilisierenden Wirkung neuer, jüngerer Mitglieder. Diese Dynamik führt typischerweise zu höheren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen mit ausgewogenerem Versichertenkollektiv.

Allerdings eröffnet der Status als Bestandstarif desselben Versicherers den Weg zu einem internen Tarifwechsel: DKV-Kunden können unter Anwendung von §204 VVG in neuere oder optimierte Tarife wechseln, ohne die Versichererbeziehung zu wechseln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren DKV-Tarife und kann identifizieren, welche Tarife zu niedrigeren Beiträgen und möglicherweise besseren oder gleichwertigen Leistungen führen.

Tarifwechsel innerhalb der DKV nutzen: Ihre Chancen auf niedrigere Prämien

Der §204 VVG räumt Versicherten das Recht ein, innerhalb des gleichen Versicherers in andere verfügbare Tarife zu wechseln. Dies geschieht ohne Versichererwechsel und ist ein Kernmechanismus zur Optimierung Ihrer PKV. Bei einem solchen internen Tarifwechsel können Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig in den neuen Tarif mitgenommen werden, was Ihre Beitragslast erheblich reduziert. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, doch ob und in welchem Umfang dies bei einem konkreten Tarifwechsel zutrifft, hängt von den Tarifbedingungen ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und findet die optimalen Tarifwechsel-Möglichkeiten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen und deren finanzielle Auswirkungen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse steht Ihnen bereit: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im A3, SR, Z AW: Wann ein Tarifwechsel sinnvoll wird

Die geschlossene Struktur des DKV A3, SR, Z AW führt dazu, dass Beitragserhöhungen häufig kumulativ ausfallen. Als einzige Einnahmequelle für die schrumpfende Risikogemeinschaft entstehen Prämienanpassungen nicht nur durch allgemeine Kostentrends im Gesundheitswesen, sondern auch durch die ungünstige demografische Entwicklung innerhalb des Tarifs selbst. Versicherte in geschlossenen Alte-Welt-Tarifen erleben daher oft überdurchschnittliche Steigerungen über mehrere Jahre hinweg.

Ein Tarifwechsel innerhalb der DKV bietet hier einen praktischen Ausweg. Jüngere oder breiter nutzbare Tarife können dieselben oder bessere Leistungen zum Teil deutlich günstiger anbieten, da sie stabilere Versichertenbasen haben. Ihre Altersrückstellungen geben Ihnen dabei finanzielle Luft bei der Umstellung. Informieren Sie sich über die verfügbaren Tarifoptionen in unserem Beitragserhöhungs-Chart, das die Prämienentwicklung bei der DKV transparent macht. Mit unserer Analyse erhalten Sie eine klare Handlungsempfehlung für Ihren Fall: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welcher Wechsel Ihren Beitrag am stärksten reduziert und welche Leistungsveränderungen damit einhergehen. Nutzen Sie unsere Expertise und Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum DKV A3, SR, Z AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, mit bis zu 25 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr zu 100 Prozent und danach zu 75 Prozent. Sehhilfen werden mit bis zu 160 Euro pro Kalenderjahr für Gestelle erstattet, Gläser und Kontaktlinsen vollständig. Zahnbehandlung ist zu 100 Prozent gedeckt, Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen bis 2.600 Euro pro Jahr zu 100 Prozent, danach zu 80 Prozent. Stationäre Leistungen erfolgen im Mehrbettzimmer mit Regel- und Belegarztleistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft nicht mehr wächst, sondern kontinuierlich älter wird und schrumpft. Diese Dynamik führt typischerweise zu höheren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen. Für Bestandsversicherte der DKV eröffnet sich aber die Möglichkeit, durch einen internen Tarifwechsel zu optimierten Alternativen zu wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln.
Der Jahres-Selbstbehalt beträgt 1.500 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein höherer Selbstbehalt und positioniert den Tarif im Premium-Segment mit Kostenbeteiligung. Der Selbstbehalt gilt pro Versicherungsjahr und wird pro Versicherungsfall fällig, d.h. für jeden neuen ärztlichen oder zahnärztlichen Kontakt kann eine separate Selbstbeteiligung anfallen.
Ja, ein Tarifwechsel ist durch den §204 VVG intern bei der DKV möglich. Viele Versicherte profitieren von niedrigeren Beiträgen in jüngeren oder offeneren DKV-Tarifen, oft ohne Leistungsverlust. Ihre Altersrückstellungen werden in vielen Fällen vollständig mitgenommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Allerdings gilt: Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Ein Wechsel lohnt sich besonders, wenn Sie bereits Beitragserhöhungen erlebt haben oder mit weiteren rechnen, da der geschlossene Status anhaltend ungünstige Beitragsanpassungen bedeutet. Auch wenn Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand stabil sind, ist ein Wechsel meist möglich ohne höhere Gesundheitsprüfung. Jüngere Versicherte oder solche mit stabiler Gesundheit haben die besten Chancen auf deutlich niedrigere Prämien in offenen Tarifen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihre individuelle Situation bewerten und die beste Tarifwechsel-Strategie für Sie empfehlen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert