DKV A3, SR, Z1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: DKV A3, SR, Z1 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif A3, SR, Z1 AW der DKV ist ein Bestandstarif der alten Welt mit überproportionalen Leistungszusagen für ambulante Behandlung und zahnmedizinische Versorgung. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 EUR pro Kalenderjahr und GOÄ-Sätzen bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen bietet dieser Tarif deutlich über den Höchstsätzen liegende Erstattungen. Die Zahnersatzleistung von 75 Prozent bei vierstufiger Begrenzung pro Kalenderjahr positioniert diesen Tarif im oberen Leistungssegment seiner Ära.
Geschlossene Tarife der alten Welt folgen einer bekannten Dynamik: Die schrumpfende Versichertengemeinschaft und die demografische Alterung führen zu überproportionalen Beitragserhöhungen. Bestehende Versicherte haben jedoch eine wertvolle Option: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht in vielen Fällen den Zugang zu günstigeren Tarifformen derselben Gesellschaft, möglicherweise mit gleichwertigen oder besseren Leistungen und unter Wahrung der Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungsmöglichkeiten speziell für Ihren DKV PKV-Tarif verfügbar sind.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A3: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SR: Regel- und Belegarztleistungen.
SR: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Z1: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z1: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



