DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 25 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: DKV A3, SR, Z1 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif A3, SR, Z1 AW der DKV ist ein Bestandstarif der alten Welt mit überproportionalen Leistungszusagen für ambulante Behandlung und zahnmedizinische Versorgung. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 EUR pro Kalenderjahr und GOÄ-Sätzen bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen bietet dieser Tarif deutlich über den Höchstsätzen liegende Erstattungen. Die Zahnersatzleistung von 75 Prozent bei vierstufiger Begrenzung pro Kalenderjahr positioniert diesen Tarif im oberen Leistungssegment seiner Ära.

Geschlossene Tarife der alten Welt folgen einer bekannten Dynamik: Die schrumpfende Versichertengemeinschaft und die demografische Alterung führen zu überproportionalen Beitragserhöhungen. Bestehende Versicherte haben jedoch eine wertvolle Option: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht in vielen Fällen den Zugang zu günstigeren Tarifformen derselben Gesellschaft, möglicherweise mit gleichwertigen oder besseren Leistungen und unter Wahrung der Altersrückstellungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungsmöglichkeiten speziell für Ihren DKV PKV-Tarif verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A3: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.

Psychotherapie

A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.

Ärztliche Behandlung

A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SR: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SR: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z1: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 75% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Z1: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
  • 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
  • 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
  • 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z1: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der A3, SR, Z1 AW ein geschlossener Tarif?

Der Tarif ist seit Jahren nicht mehr am Markt verfügbar und nimmt keine Neukunden auf. Das führt zu einer kontinuierlich schrumpfenden Versichertengemeinschaft, deren Durchschnittsalter ansteigt. Bei weniger jüngeren Versicherten zur Umlage und steigenden Schadensquoten entstehen Beitragssprünge. Existierende Versicherte haben allerdings unter §204 VVG das Recht, innerhalb der DKV zu besseren oder günstigeren Tarifen zu wechseln.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse solcher Bestandstarife und kann beurteilen, welche aktuellen Tarifoptionen für Ihre persönliche Situation passen und welche Ersparnisse realistisch sind.

Tarifwechsel nach §204 VVG: So nutzen Sie die interne Optimierung

Der interne Tarifwechsel zum gleichen Versicherer ermöglicht Ihnen den Wechsel ohne Versichertenwechsel. Die Übernahme der Altersrückstellungen erfolgt in vielen Fällen vollständig, und in den meisten Fällen sind erneute Gesundheitsfragen nicht erforderlich - doch dies hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, ob ein kostengünstiger Wechsel bei der DKV machbar ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Wechselszenarien und Einsparpotenziale. Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre persönlichen Optionen aufzeigen.

Beitragserhöhung im A3, SR, Z1 AW: Handeln statt Zuwarten

Als geschlossener Tarif der alten Welt ist der A3, SR, Z1 AW besonders anfällig für Beitragssprünge. Die Schrumpfung der Versichertengemeinschaft, kombiniert mit dem Durchschnittsalter der Bestandsversicherten und steigenden medizinischen Kosten, treibt die Prämien überproportional in die Höhe. Viele Versicherte in diesem Tarif haben in den letzten Jahren deutliche Steigerungen erlebt.

Ein Tarifwechsel innerhalb der DKV bietet oft eine realistische Alternative. Durch den Wechsel in einen neueren oder besser kalkulierten Tarif lassen sich häufig erhebliche Einsparungen erzielen - oft bei gleichwertigen oder besseren Leistungen. Informieren Sie sich über die aktuelle Preisentwicklung in unserem Beitragserhöhungs-Chart, der zeigt, wie sich dieser Tarif am Markt entwickelt hat. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem Spezialisten berechnet Ihr persönliches Einsparpotenzial beim Wechsel. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung.

Häufige Fragen zum DKV A3, SR, Z1 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Psychotherapie wird mit 100 Prozent für 25 Sitzungen pro Jahr erstattet, danach gestaffelt. Sehhilfen sind bis 160 EUR pro Jahr enthalten. Bei Zahnbehandlung erfolgt 100-prozentiger Ersatz, Zahnersatz zu 75 Prozent und Kieferorthopädie ebenfalls zu 75 Prozent - mit vierstufiger Jahresbegrenzung bis max. 10.000 EUR im 6. Jahr.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen externen Kunden auf. Das bedeutet eine über die Jahre hinweg schrumpfende Versichertengemeinschaft mit steigendem Durchschnittsalter und infolgedessen schneller wachsenden Beitragsprämien. Versicherte der DKV können jedoch innerhalb der Gesellschaft zu besseren Tarifen wechseln, wodurch sich die Beitragsentwicklung oft stabilisiert.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 EUR pro Kalenderjahr. Dieser relativ hohe Eigenanteil positioniert den Tarif im Segment der kostengünstigeren Beitragszahlungen, während die Leistungserstattung darüber hinaus sehr großzügig ausfällt. Der hohe Selbstbehalt ist typisch für ältere Tarife dieser Kategorie und ein Ansatzpunkt für kostengünstigere neuere Tarife mit niedrigerem Selbstbehalt.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen, und häufig entfallen erneute Gesundheitsfragen. Ob ein Gesundheitsfragebogen erforderlich ist und wie vollständig die Altersrückstellungen transferiert werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Prüfung Ihrer individuellen Situation einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechselszenarien und mögliche Ersparnis.
Das hängt davon ab, wie sehr Ihre aktuelle Prämie gestiegen ist, wie alt Sie sind und welche Leistungen Sie wirklich nutzen. Bei geschlossenen Tarifen wie dem A3, SR, Z1 AW ist ein Wechsel oft lohnend, da neuere Tarife mit stabileren Kollektiven geringere Steigerungen aufweisen. Der hohe Selbstbehalt von 1.500 EUR könnte durch einen Wechsel reduziert werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und zeigt auf, ob und wie viel Sie sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert