DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz nach Zusage darüber
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 25 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Tarifprofil: DKV A3, SR, Z2 AW

Der DKV A3, SR, Z2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der mit umfassenden Leistungen im Bereich Zahnversorgung und hohem ärztlichen Leistungsumfang positioniert ist. Der Tarif erstattet ambulante Behandlung nach GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für Ärzte, 2,5-fach für technische Leistungen), bietet stationäre Regel- und Belegarztleistungen sowie in medizinisch begründeten Einzelfällen auch über die Höchstsätze hinausgehende Leistungen. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 Euro jährlich und einem Zahnersatz-Leistungsumfang von 60 Prozent richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die eine Premium-Zahnversorgung mit starken ärztlichen Leistungen suchen.

Für interne Tarifwechsel nach §204 VVG kann dieser geschlossene Bestandstarif interessant sein, da innerhalb der DKV häufig Alternativen mit besserer Kosteneffizienz verfügbar sind. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft älterer Tarifgenerationen führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Ein Wechsel in einen modernen Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt oder optimierten Leistungen kann in vielen Fällen erhebliche Einsparungen ermöglichen, während Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden und die Gesundheitsprüfung entfallen kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die verfügbaren Wechseloptionen: unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet, ob ein interner Wechsel bei der DKV zu besseren Konditionen führt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

A3: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.

Psychotherapie

A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.

Ärztliche Behandlung

A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr

  • 75% ab der 26. Sitzung
  • 50% ab der 51. Sitzung.
Vorsorgeuntersuchung

A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SR: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SR: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z2: Erstattet werden

  • 100% für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • 60% für Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie
  • 60% für Zahnersatz: Kronen, Kieferorthopädie, Implantate und prothetische Leistungen, insbesondere Brücken und Stiftzähne.
Summenbegrenzung

Z2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
  • 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
  • 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
  • 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
  • 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im DKV: A3, SR, Z2 AW versichert?
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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der DKV?

Der DKV A3, SR, Z2 AW steht nicht mehr für externe Neukunden offen, ist jedoch für bestehende DKV-Versicherte im Rahmen eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG zugänglich. Das Besondere: Im Gegensatz zum Wechsel zu einer anderen Versicherung bleibt man bei der DKV und kann das Versicherungsverhältnis modernisieren. Die Versichertengemeinschaft dieses Tarifbestands ist kontinuierlich geschrumpft, was typischerweise zu überproportionalen Beitragserhöhungen führt - ein starkes Signal für einen Optimierungswechsel.

Geschlossene Tarife werden von Assekuranzen heute nicht mehr aktiv beworben und sind oft schwer zu überblicken. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt das volle Spektrum dieser Tarifgenerationen und kann gezielt einschätzen, welche aktuellen Tarife der DKV bessere Alternativen bieten, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen oder eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird.

Tarifwechsel in der DKV: Ihre Möglichkeiten unter §204 VVG

Als DKV-Versicherter haben Sie das Recht, innerhalb der DKV in einen anderen, günstigeren Tarif zu wechseln. Dieses Recht ist in §204 VVG verankert und ermöglicht es Ihnen, von Ihrer aktuellen Police zu profitieren, ohne die Versicherung zu wechseln. Ihre Altersrückstellungen bleiben in vielen Fällen erhalten, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet gemeinsam mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, welche DKV-Tarife für Sie erreichbar sind und ob ein Wechsel Ihre Prämie reduzieren kann. Die individuelle Machbarkeit prüfen wir gründlich - Jetzt anmelden und erhalten Sie eine maßgeschneiderte Empfehlung.

Beitragserhöhung im A3, SR, Z2 AW: Handlungsspielraum durch Tarifwechsel

Der DKV A3, SR, Z2 AW gehört zu einer älteren Tarifgeneration, deren Versichertengruppe über die Jahre kontinuierlich geschrumpft ist. Diese Dynamik führt zu Beitragsanpassungen, die oft deutlich über dem Durchschnitt liegen, da die verbleibenden Versicherten die steigenden medizinischen Kosten und den demografischen Wandel anteilig stärker tragen müssen. Eine stabile Altersstruktur fehlt, weshalb die Prämienentwicklung angespannt bleibt.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bietet eine wirksame Gegenmaßnahme: In vielen Fällen können Sie durch einen modernen Tarif ähnliche oder bessere Leistungen zu niedrigerem Prämienniveau erhalten. Vergleichen Sie die verfügbaren Alternativen in unserem Beitragserhöhungs-Chart, das die Prämienentwicklung bei der DKV transparent darstellt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale - Jetzt anmelden und lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen Ihre persönlichen Wechselmöglichkeiten aufzeigen.

Häufige Fragen zum DKV A3, SR, Z2 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach Ärzte, 2,5-fach technische Leistungen, 1,3-fach Labor) und darüber hinaus in medizinisch begründeten Fällen. Psychotherapie wird zu 100% für 25 Sitzungen pro Jahr, danach reduziert erstattet. Sehhilfen: 160 Euro jährlich. Stationär: Mehrbettzimmer mit Regel- und Belegarztleistungen. Zahnersatz: 60% Erstattung mit Höchstsätzen. Zahnbehandlung: 100% Prophylaxe und konservierend, 60% Zahnersatz und Kieferorthopädie (jährliche Höchstgrenzen: 1.000 bis 10.000 Euro aufbauend).
Der Tarif ist geschlossen für externe Neukunden. Das bedeutet: Nur bestehende DKV-Versicherte können über §204 VVG hineinwechseln, nicht aber neue Kunden von außen. Diese Geschlossenheit führt zu einer schrumpfenden und überalterten Versichertengemeinschaft, was typischerweise Beitragserhöhungen über dem Marktdurchschnitt zur Folge hat. Für Bestandsversicherte ist der Tarif aber noch relevant, da interne Wechsel möglich sind.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.500 Euro. Dies ist ein moderater bis gehobener Selbstbehalt, der pro Versicherungsjahr gilt und typischerweise ambulante und stationäre Leistungen betrifft. Mit diesem Selbstbehalt positioniert sich der Tarif im mittleren bis höheren Segment. Versicherte mit regelmäßigen Arztbesuchen oder Zahnarztkosten sollten diese jährliche Kostenbeteiligung bei der Budgetplanung berücksichtigen.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der DKV gemäß §204 VVG. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und inwieweit Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Zieltarif ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse untersucht Ihre individuellen Wechselmöglichkeiten. Die verbindliche Antwort, ob ein Wechsel ohne Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Altersrückstellungs-Mitnahme möglich ist, kann nur unser PKV-Sachverständiger nach detaillierter Prüfung geben.
Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Bestandstarif ist ein Wechsel lohnenswert, besonders wenn Sie aktuell hohe Beitragssprünge erleben. Die Antwort hängt aber von Ihrem genauen Alter, Gesundheitszustand, Ihren Leistungsanforderungen und den verfügbaren Alternativen ab. Ein 1.500-Euro-Selbstbehalt ist keine Minusausstattung, kann aber durch moderne Tarife mit besserer Kostengestaltung ersetzt werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob attraktive Zieltarife in der DKV mit sinkender Prämie oder besseren Leistungen für Sie erreichbar sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert