DKV A3, SR, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: DKV A3, SR, Z2 AW
Der DKV A3, SR, Z2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der mit umfassenden Leistungen im Bereich Zahnversorgung und hohem ärztlichen Leistungsumfang positioniert ist. Der Tarif erstattet ambulante Behandlung nach GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für Ärzte, 2,5-fach für technische Leistungen), bietet stationäre Regel- und Belegarztleistungen sowie in medizinisch begründeten Einzelfällen auch über die Höchstsätze hinausgehende Leistungen. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 Euro jährlich und einem Zahnersatz-Leistungsumfang von 60 Prozent richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die eine Premium-Zahnversorgung mit starken ärztlichen Leistungen suchen.
Für interne Tarifwechsel nach §204 VVG kann dieser geschlossene Bestandstarif interessant sein, da innerhalb der DKV häufig Alternativen mit besserer Kosteneffizienz verfügbar sind. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft älterer Tarifgenerationen führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Ein Wechsel in einen modernen Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt oder optimierten Leistungen kann in vielen Fällen erhebliche Einsparungen ermöglichen, während Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden und die Gesundheitsprüfung entfallen kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die verfügbaren Wechseloptionen: unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet, ob ein interner Wechsel bei der DKV zu besseren Konditionen führt.
Basismerkmale
A3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
A3: 160,-EUR pro Kalenderjahr für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Reinigungsmittel ab 8 Dioptrien.
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Hörhilfen, Sprechgerät, Stützapparate, Bandagen, Einlagen, Schuhe, Bruchband, Strümpfe, Prothesen, Krankenfahrstuhl.
A3: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
A3: – 100% für 25 Sitzungen pro Kalenderjahr
- 75% ab der 26. Sitzung
- 50% ab der 51. Sitzung.
A3: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
SR: Regel- und Belegarztleistungen.
SR: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SR: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z2: Erstattet werden
- 100% für allgemeine zahnärztliche Leistungen, Prophylaxe, konservierende und chirurgische Zahnbehandlung einschließlich Röntgenleistungen, Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- 60% für Aufbissbehelfen und Schienen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie
- 60% für Zahnersatz: Kronen, Kieferorthopädie, Implantate und prothetische Leistungen, insbesondere Brücken und Stiftzähne.
Z2: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 1.500,-EUR im 1.- 2.Kalenderjahr
- 2.500,-EUR im 1.- 3.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.- 4.Kalenderjahr
- 7.500,-EUR im 1.- 5.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.- 6.Kalenderjahr.
Z2: Ab 1.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



