DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 90 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

DKV AB01, SB3, SB1, ZB100 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AB01, SB3, SB1, ZB100 AW der DKV Deutsche Krankenversicherung AG gehört zur älteren Tarifgeneration und kombiniert eine Leistungsgarantie auf hohem Niveau mit moderaten Selbstbeteiligungen. Mit nur 90 Euro Selbstbehalt pro Versicherungsjahr, Einbettzimmerzusicherung, Chefarztbehandlung und GOÄ-Erstattung über den Höchstsätzen hinaus positioniert sich dieser Tarif im Premium-Segment. Die Zahnleistungen umfassen 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Jahreslimit nach der 24-Monats-Wartefrist.

Als geschlossener Tarif nimmt die DKV neue Kunden nicht mehr auf, was bedeutet, dass die Versichertengemeinde schrumpft und die Beitragsentwicklung dadurch zunehmend unter Druck gerät. Für bestehende DKV-Versicherte ergibt sich jedoch eine Tarifwechsel-Möglichkeit nach §204 VVG, um innerhalb der DKV in modernere, häufig kostengünstigere Tarife zu wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen mitgenommen und bessere Konditionen erreicht werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermöglicht es, die individuelle Wechseloption prüfen zu lassen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse zum DKV PKV-Tarif und kann eine maßgeschneiderte Wechselempfehlung geben.

Basismerkmale

Selbstbehalt90 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.

Ärztliche Behandlung

AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SB1+SB3: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SB1+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SB1, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZB100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZB100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

ZB100: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.

  • 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZB100: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im DKV: AB01, SB3, SB1, ZB100 AW versichert?
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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der AB01, SB3, SB1, ZB100 AW geschlossen?

Dieser DKV-Tarif wird seit Jahren nicht mehr an neue Kunden angeboten. Das Geschlossensein wirkt sich auf die Risikogemeinschaft aus: Mit jeder Kündigung durch Versicherte oder Wechsel zu offenen Tarifen wird die Versichertengruppe kleiner, ohne dass Nachwuchs hinzukommt. Dies führt zu einer Überalterung des Versichertenbestandes, wodurch die Durchschnittskosten pro Versicherten steigen und sich damit auch die Beitragsprämien erhöhen. Für Versicherte in diesem Tarif ist es deshalb besonders wertvoll zu wissen, dass ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV jederzeit möglich ist.

Geschlossene Tarife werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv vermarktet und sind daher schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf das gesamte Spektrum von DKV-Tarifen einschließlich geschlossener Angebote und kann konkret beraten, welche internen Alternativen zu diesem Tarif lohnenswert sind.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Wechselchance

Der §204 VVG ermöglicht es DKV-Versicherten, in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers zu wechseln. Dabei werden Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Allerdings hängen die genauen Bedingungen vom Zieltarif und der Gesamtkonstellation ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche DKV-Tarife eine bessere Prämien- oder Leistungskonstellation bieten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, ob und wie ein Wechsel im Detail funktioniert. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AB01, SB3, SB1, ZB100 AW: Ihre Handlungsmöglichkeiten

Diese alte Tarifgeneration unterliegt einer besonders ausgeprägten Dynamik bei Beitragserhöhungen. Grund sind die schrumpfende Versichertengemeinde, die demografische Alterung der verbleibenden Versicherten und damit steigende Durchschnittskosten. Während offene Tarife von Neuzugang profitieren und eine ausgeglichenere Altersstruktur aufrechterhalten, fehlt diesem geschlossenen Tarif diese stabilisierende Kraft völlig.

Ein interner Tarifwechsel kann in vielen Fällen die Prämie senken und gleichzeitig moderne Leistungen bieten. Mit unserem PKV-Sachverständigen können Sie konkret klären, welche neueren DKV-Tarife für Ihre Gesundheitssituation geeignet sind und wie sich die Wechselkosten amortisieren. Schauen Sie sich dazu den Beitragserhöhungs-Chart an, um die historische Dynamik dieses Tarifs zu verstehen. Danach können Sie sich unter Anleitung unseres Experten für den nächsten Schritt entscheiden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen die Handlungsempfehlung. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum DKV AB01, SB3, SB1, ZB100 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, deckt 20 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr zu 100% ab (danach 70% bis max. 50 Sitzungen), zahlt Sehhilfen mit 80 Euro für das Gestell plus volle Gläser und Kontaktlinsen, übernimmt ein breites Spektrum an Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen. Im stationären Bereich gewährleistet der Tarif Privatarztbehandlung und Chefarztoptionen mit Einbettzimmerzusicherung und GOÄ-Erstattung über Höchstsätzen. Zahnleistungen: 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz und Kieferorthopädie, Inlays 100%. Hilfsmittel werden zu 100% erstattet (mit Ausnahmen bei Wiederholungen).
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine neuen Kunden auf. Das bedeutet für bestehende Versicherte: Die Versichertengemeinde schrumpft kontinuierlich, da keine neuen Versicherten hinzukommen, während alte Versicherte kündigen oder wechseln. Dies führt zur Überalterung des Bestands und damit zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Für Bestandsversicherte eröffnet sich aber eine Wechselmöglichkeit nach §204 VVG in andere DKV-Tarife, um von moderneren Konditionen zu profitieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 90 Euro pro Versicherungsjahr. Damit gehört dieser Tarif zu den Premium-Optionen mit niedrigem Selbstbehalt. Der Selbstbehalt gilt sowohl für ambulante als auch für zahnmedizinische Leistungen und reduziert die Kostenerstattung insgesamt. Nach Erfüllung der 90-Euro-Schwelle werden Leistungen zu den vereinbarten Sätzen erstattet.
Ja, nach §204 VVG können Sie innerhalb der DKV in einen anderen Tarif wechseln. Ob ein günstigerer Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit voller Übernahme Ihrer Altersrückstellungen möglich ist, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft genau diese Konstellation für Sie. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation und der verfügbaren Alternative ab. Der Tarif ist alt und geschlossen, was zu kumulativ hohen Beitragserhöhungen führt. Für jüngere und gesunde Versicherte lohnt sich ein Wechsel oft, um die Beitragsdynamik zu bremsen. Für ältere Versicherte mit Vorerkrankungen ist die Prüfung komplexer, da eine Gesundheitsprüfung beim Zieltarif neue Bedingungen bringen könnte. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt auf, in welche DKV-Tarife sich ein Wechsel lohnt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert