DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 120 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

DKV AB01, SB3, SB1, ZB100 NW im Detail

Der DKV AB01, SB3, SB1, ZB100 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit Premium-Leistungen rund um Zahnersatz und ärztliche Versorgung. Mit einem Selbstbehalt von nur 120 Euro pro Versicherungsjahr, GOÄ-Erstattungen über den Höchstsätzen, Einbettzimmergarantie und Chefarzt-Behandlung bietet dieser Tarif Versicherten eine komfortable Absicherung, die in viele Lebenssituationen passt. Die Zahnersatz-Quote von 80 Prozent bei gleichzeitiger 100-prozentiger Abdeckung von Zahnbehandlungen und Inlays unterstreicht die zahnmedizinische Fokussierung.

Obwohl der Tarif nicht mehr für Neukunden offen steht, können bestehende Versicherte der DKV durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG von einer Optimierung profitieren, sollte sich ihre Versicherungssituation verändert haben. Da dieser Tarif eine schrumpfende Risikogemeinschaft bedient, sind Beitragserhöhungen wahrscheinlich, was einen Tarifwechsel innerhalb der DKV zu einem attraktiven Ausgleich macht.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Wechsel zu einem günstigeren DKV PKV-Tarif rentabel ist und welche Altersrückstellungen übernommen werden können.

Basismerkmale

Selbstbehalt120 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.

Ärztliche Behandlung

AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SB1+SB3: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SB1+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SB1, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZB100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZB100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

ZB100: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.

  • 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZB100: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im DKV: AB01, SB3, SB1, ZB100 NW versichert?
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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der DKV AB01 ein geschlossener Tarif ist

Der DKV AB01, SB3, SB1 ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich; Neuverträge werden in diesem Tarif nicht abgeschlossen. Allerdings haben bereits bei der DKV versicherte Personen das Recht zu einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG, um in solche geschlossenen Tarife zu wechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft durch Sterbefälle, Kündigungen und Wechsel in andere Tarife, was sich negativ auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Geschlossene Tarife wie dieser müssen ihre Kostendeckung zunehmend auf ein kleineres Versichertenkollektiv verteilen.

Ältere Tarife werden zudem nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt einen umfassenden Überblick über solche Alt-Tarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel in den AB01 oder weg davon für Ihre Situation sinnvoll ist. Mit gezielter Analyse lassen sich oft bessere Alternativen innerhalb des DKV-Portfolios finden.

Tarifwechsel bei der DKV: Ihre Chancen mit dem AB01

Bestandsversicherte der DKV haben das Recht, intern nach §204 VVG in einen anderen Tarif zu wechseln. Bei einem Tarifwechsel werden Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, hängt aber vom konkret gewählten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie kostenfrei, ob ein Tarifwechsel rentabel ist und wie Ihre aktuelle Versorgung optimiert werden kann. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Alternativen auf. Jetzt anmelden und starten Sie Ihre Optimierung.

Beitragserhöhung im AB01: Wechseloptionen nutzen

Wie bei allen geschlossenen Tarifen verschärft sich die Beitragsentwicklung im DKV AB01 durch die schrumpfende Versichertengemeinschaft und fortlaufende medizinische Kostensteigerungen. Mit weniger Versicherten werden Kostensteigerungen auf kleinere Schultern verteilt, was regelmäßige Erhöhungen zur Folge hat. Eine Beitragserhöhung signalisiert oft einen guten Moment, um Optimierungsoptionen zu prüfen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen niedrigere Beiträge bei ähnlichen oder besseren Leistungen ermöglichen. Viele DKV-Versicherte finden durch einen Wechsel eine Kostenersparnis, ohne Leistungen opfern zu müssen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Kostendynamik dieses Tarifs zu verstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale auf.

Häufige Fragen zum DKV AB01, SB3, SB1, ZB100 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen zu GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz (z.B. GOÄ 3,5-fach und höher). Ambulant sind Sehhilfen mit 80 Euro für das Gestell und volle Erstattung für Gläser/Kontaktlinsen enthalten. Psychotherapie wird mit 100% für die ersten 20 Sitzungen pro Jahr, danach zu 70% bis maximal 50 Sitzungen jährlich erstattet. Stationär garantiert der Tarif Einbettzimmer, Chefarzt-Behandlung und GOÄ-Sätze über Höchstsatz. Im Zahnbereich deckt der AB01 Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80%, Inlays zu 100% und Kieferorthopädie zu 80%. Ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung (einmal in 3 Jahren) rundet das Angebot ab.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, die DKV akzeptiert keine neuen Versicherten mehr in diesem Tarif. Jedoch können bestehende DKV-Kunden durch einen §204-VVG-Tarifwechsel auch in geschlossene Tarife wechseln. Ein geschlossener Tarif führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft mit tendenziell stärkeren Beitragserhöhungen, da weniger Versicherte die steigenden Kosten tragen. Für viele Bestandskunden ist dies Anlass, in einen günstigeren, offenen Tarif zu wechseln.
Der Selbstbehalt liegt bei 120 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein sehr niedriger Selbstbehalt und positioniert den Tarif im Premium-Segment. Nach Überschreitung dieses moderaten Selbstbehalts trägt die Versicherung die Kosten im Rahmen ihrer Leistungsgrenzen. Der Selbstbehalt gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre und zahnärztliche Behandlungen.
Ja, als DKV-Bestandsversicherter haben Sie das Recht, einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchzuführen. In vielen Fällen übernimmt die DKV Ihre Altersrückstellungen, und häufig entfällt auch eine erneute Gesundheitsprüfung - dies hängt aber vom Einzelfall und dem Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre spezifische Situation. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich besonders, wenn Sie unter steigenden Beiträgen leiden oder Ihre Leistungsansprüche minimaler ausfallen. Der AB01 bietet sehr hohe Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, Einbettzimmer, 100% Zahnbehandlung), die Sie möglicherweise nicht vollständig nutzen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob ein Wechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif mit günstigerem Beitrag sinnvoll ist und die wesentlichen Leistungen erhält. Die Rentabilität hängt von Ihrem Alter, Ihrer Lebenssituation und den verfügbaren Alternativen ab.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert