DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 90 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

DKV AB01, SB3, SB1, ZB75 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif AB01, SB3, SB1, ZB75 AW der DKV kombiniert erstklassige ambulante und stationäre Leistungen mit solider Zahnversorgung. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 90 Euro, GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen, Einbettzimmer im Krankenhaus und Chefarztbehandlung bietet dieser Tarif der alten Welt eine gehobene Versorgung für bereits versicherte Kunden.

Als geschlossener Tarif nimmt AB01 keine Neukunden auf; dafür zeigen die schrumpfenden Versichertenbestände älterer Tarife typischerweise über die Jahre ansteigende Beitragssätze. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder besser kalkulierten Tarif der DKV kann in vielen Fällen Prämien senken und Leistungen zumindest erhalten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen genauen Überblick über verfügbare DKV-Tarife und kann Sie individuell beraten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Wechselmöglichkeiten für Sie passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren DKV PKV-Tarif kostenfrei und unterbreitet konkrete Optimierungsvorschläge.

Basismerkmale

Selbstbehalt90 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.

Ärztliche Behandlung

AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SB1+SB3: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SB1+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SB1, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
75 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZB75: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZB75: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 75% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 50% erstattet
  • Inlays werden zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

ZB75: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.

  • 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZB75: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im DKV: AB01, SB3, SB1, ZB75 AW versichert?
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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Stabilität für Bestandsversicherte

Der AB01, SB3, SB1, ZB75 AW ist ein geschlossener Tarif der DKV, was bedeutet, dass die DKV derzeit keine neuen, externen Kunden mehr in diesen Tarif aufnimmt. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) weiterhin zu diesem oder von diesem Tarif wechseln. Mit den Jahren sinkt die Versichertengemeinschaft, was zu stärkeren Beitragssteigerungen führt als in offenen Tarifen.

Geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv öffentlich bewirtschaftet; dafür hat unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm umfassende Kenntnisse über alle verfügbaren DKV-Tarife in der alten Welt. Wenn Sie in diesem Tarif versichert sind und eine Kostenstabilisierung anstreben, kann ein §204 VVG-Wechsel häufig Antwort bieten.

Tarifwechsel im AB01 prüfen und profitieren

Ein Tarifwechsel innerhalb der DKV nach §204 VVG gibt Ihnen die Chance, in einen günstigeren oder besser ausgestatteten Tarif zu wechseln. In den meisten Fällen können aufgebaute Altersrückstellungen übernommen werden, wobei die Notwendigkeit einer erneuten Gesundheitsprüfung vom einzelnen Tarifpaar abhängt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre genauen Wechselmöglichkeiten und zeigt auf, wo Sie sparen können, ohne auf wichtige Leistungen zu verzichten. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Einschätzung - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung bei der DKV: Tarifwechsel als Ausweg

Der AB01, SB3, SB1, ZB75 AW stammt aus der alten Welt und nimmt keine Neukunden mehr auf. Dies führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und die Kalkulationslast auf weniger Köpfe verteilt wird, was Beitragssteigerungen überproportional treibt. Medizinische Kostensteigerungen kommen hinzu und können zu spürbaren Prämienerhöhungen führen.

Ein Tarifwechsel innerhalb der DKV bietet oft Abhilfe: Mit moderneren oder besser kalkulierten Tarifen können Sie tendenziell Beiträge senken und gleichwertige oder bessere Leistungen behalten. Sehen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart auf der DKV-Seite an, um die Entwicklung Ihrer aktuellen Prämie nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparwege - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum DKV AB01, SB3, SB1, ZB75 AW

Der Tarif bietet GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen ambulant und stationär, einen niedrigen jährlichen Selbstbehalt von 90 Euro, Einbettzimmer im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung und stationärer Psychotherapie, 20 Psychotherapie-Sitzungen zu 100%, danach bis zu 50 Sitzungen zu 70% pro Jahr, Sehhilfen bis 80 Euro für Gestell plus volle Gläser/Kontaktlinsen, 100% Hilfsmittel aus offenem Katalog, Zahnbehandlung zu 75%, Zahnersatz zu 50%, Inlays zu 75%, Kieferorthopädie zu 50%, sowie Alternativmedizin und Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden, nimmt aber weiterhin Bestandsversicherte der DKV im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und die Beiträge tendenziell schneller steigen als in offenen Tarifen, weil die Kalkulationslast auf einer kleiner werdenden Gruppe verteilt wird.
Der jährliche Selbstbehalt im AB01, SB3, SB1, ZB75 AW beträgt 90 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für alle Versicherungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnersatz und Zahnbehandlung). Das ist ein niedriger bis mittlerer Selbstbehalt im PKV-Markt und begrenzt Ihre jährliche Eigenbeteiligung auf ein bescheidenes Maß.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der DKV nach §204 VVG ist möglich und kann in vielen Fällen Ihre Beiträge senken. In den meisten Fällen können aufgebaute Altersrückstellungen mitgenommen werden, doch ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom konkreten Tarifpaar ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihre Optionen auf. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Für viele Versicherte im AB01 lohnt sich ein Tarifwechsel, besonders wenn Beitragserhöhungen Ihr Budget belasten oder wenn Sie in einen offenen Tarif mit besserer Kalkulationsstabilität wechseln können. Ob bessere Alternativen für Ihre persönliche Situation, Ihr Alter und Ihren Gesundheitszustand verfügbar sind, prüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Einzelnen. Manche Wechsel bieten gleiche Leistungen zu niedrigeren Prämien, andere bessere Leistungen zum gleichen Preis - eine genaue Analyse zeigt, welche Variante zu Ihnen passt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert