DKV AB01, SB3, SB1, ZB75 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV AB01, SB3, SB1, ZB75 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif AB01, SB3, SB1, ZB75 AW der DKV kombiniert erstklassige ambulante und stationäre Leistungen mit solider Zahnversorgung. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 90 Euro, GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen, Einbettzimmer im Krankenhaus und Chefarztbehandlung bietet dieser Tarif der alten Welt eine gehobene Versorgung für bereits versicherte Kunden.
Als geschlossener Tarif nimmt AB01 keine Neukunden auf; dafür zeigen die schrumpfenden Versichertenbestände älterer Tarife typischerweise über die Jahre ansteigende Beitragssätze. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder besser kalkulierten Tarif der DKV kann in vielen Fällen Prämien senken und Leistungen zumindest erhalten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen genauen Überblick über verfügbare DKV-Tarife und kann Sie individuell beraten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Wechselmöglichkeiten für Sie passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren DKV PKV-Tarif kostenfrei und unterbreitet konkrete Optimierungsvorschläge.
Basismerkmale
AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.
AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
SB1+SB3: Privatarztbehandlung.
SB1+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SB1, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZB75: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZB75: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 75% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 50% erstattet
- Inlays werden zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZB75: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.
- 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
ZB75: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.



