DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 90 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

DKV AB01, SB1, SB3, ZS60 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif DKV AB01, SB1, SB3, ZS60 AW der alten Welt kombiniert Leistungen über den Höchstsätzen der GOÄ mit Einbettzimmervorbehalt und einer differenzierten Zahnversorgung. Mit 90 Euro Selbstbehalt pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif ambulant GOÄ-Erstattung auch über die gesetzlichen Maximalquoten hinaus sowie stationär Privatarztbehandlung in Einbettzimmern. Die Zahnversorgung umfasst 100% Zahnbehandlung, 60% Zahnersatz mit gestaffelten Jahresobergrenzen bis 4.000 Euro und 60% Kieferorthopädie.

Als geschlossener Tarif der alten Welt ist dieser für externe Neukunden nicht mehr zugänglich, jedoch können bestehende DKV-Versicherte im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu erhöhten Beitragssteigerungen; in vielen Fällen können gezielt ausgewählte alternative Tarife bei identischen oder besseren Leistungen Prämien sparen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart bei diesem DKV PKV-Tarif konkret, wie ein optimierter Wechsel zu Ihrer Situation passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt90 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.

Ärztliche Behandlung

AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SB1+SB3: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SB1+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SB1, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZS60: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZS60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

ZS60: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:

  • 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZS60: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im DKV: AB01, SB3, SB1, ZS60 AW versichert?
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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der DKV?

Dieser Bisex-Tarif der alten Welt nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf; die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich. Das führt dazu, dass die Kostendeckung auf immer weniger Schultern verteilt wird und Beitragssteigerungen in der Regel überdurchschnittlich ausfallen. Bestehende DKV-Versicherte profitieren jedoch von ihrem Wechselrecht: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt auch für geschlossene Tarife reserviert und ist ein wichtiges Optimierungsinstrument.

Geschlossene Tarife aus der alten Welt werden von DKV nicht mehr aktiv publiziert und erscheinen in öffentlichen Vergleichslisten nur selten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick dieser Alt-Tarife und kann beurteilen, welche aktuellen Alternativen bei ähnlichen oder besseren Leistungen niedrigere Prämien ermöglichen.

Tarifwechsel innerhalb der DKV: Ihre Chancen

Ein Wechsel zu einem anderen DKV-Tarif im Rahmen von §204 VVG ist grundsätzlich möglich. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen angerechnet, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung - doch das hängt vom konkreten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren AB01, SB1, SB3, ZS60-Tarif und zeigt konkrete Wechselwege auf. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbart, welche DKV-Tarife für Ihre Situation passen - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im AB01, SB1, SB3, ZS60: Handlungsfähig bleiben

Der Tarif ist einer der älteren Bestandstarife der DKV und unterliegt der typischen Dynamik geschlossener Kollektive: Demografische Alterung, sinkende Kapitalerträge und anhaltend steigende medizinische Kosten verschärfen die Beitragserhöhungen. Ohne Neuzugänge muss das verbleibende Versichertenkollektiv alle Kostensteigerungen tragen, was zu kumulativ überdurchschnittlichen Prämiensprüngen führt.

Ein Tarifwechsel ist oft die wirksamste Gegenmaßnahme. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm zeigt Ihnen in Beitragserhöhungs-Chart auf, wie sich dieser Tarif im DKV-Spektrum entwickelt. Sollte eine Optimierung infrage kommen, liefert unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse konkrete Alternativen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum DKV AB01, SB3, SB1, ZS60 AW

Ambulant erhalten Sie GOÄ-Erstattung über die gesetzlichen Höchstsätze hinaus, Psychotherapie mit 100% für 20 Sitzungen pro Jahr und danach 70% (maximal 50 Sitzungen/Jahr), Sehhilfen mit 80 Euro Gestell plus 100% Gläser/Kontaktlinsen, offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung (alle 3 Jahre pro Hilfsmittel), Naturheilverfahren, Vorsorgeuntersuchungen und alle STIKO-Impfungen. Stationär zahlt DKV private Ärzte in Einbettzimmern, Psychotherapie ist mitversichert. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% (Jahresgrenzen: 800-4.000 Euro, abhängig von Versicherungsdauer), Kieferorthopädie zu 60%. Alles ab 90 Euro Selbstbehalt pro Jahr.
Der Tarif ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das ist typisch für Alte-Welt-Tarife: Das Versichertenkollektiv wird kleiner, die durchschnittliche Altersstruktur steigt, und die Kostendeckung wird schlechter. Für bestehende DKV-Versicherte bleibt dieser Tarif über §204 VVG erreichbar. Wer nicht bereits Bestandsversicherter ist, kann nicht direkt einsteigen.
Der Selbstbehalt beträgt 90 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Behandlung, ebenso für Zahnleistungen. Das ist ein moderater Selbstbehalt, der typisch für Premium-Tarife der alten Welt ist und die Beitragszahlungen zu Ihrer Zeit senkt, ohne übergroße Eigenverantwortung zur Last zu legen.
Ja, Sie haben als DKV-Versicherter das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen können Sie Ihre Altersrückstellungen mitnehmen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung - allerdings hängt das vom konkreten Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche aktuellen DKV-Tarife bei gleichen oder besseren Leistungen niedrigere Prämien bedeuten. Die Frage, ob ein Wechsel vollständig ohne Gesundheitsfragen und mit kompletter Anrechnung der Altersrückstellungen umsetzbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und davon ab, welche Ziele Sie haben. Der Tarif ist alt und geschlossen; Beitragserhöhungen werden überdurchschnittlich ausfallen. Jüngere Versicherte mit stabiler Gesundheit profitieren oft stärker von einem Wechsel in neuere, offene Tarife mit besserer Kostendynamik. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm durchleuchtet Ihren aktuellen Tarif und zeigt Ihnen, ob ein Wechsel zu messbaren Ersparnissen oder besseren Leistungen führt - ganz persönlich auf Ihre Situation zugeschnitten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert