DKV AB01, SB3, SB1, ZS60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV AB01, SB1, SB3, ZS60 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif DKV AB01, SB1, SB3, ZS60 AW der alten Welt kombiniert Leistungen über den Höchstsätzen der GOÄ mit Einbettzimmervorbehalt und einer differenzierten Zahnversorgung. Mit 90 Euro Selbstbehalt pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif ambulant GOÄ-Erstattung auch über die gesetzlichen Maximalquoten hinaus sowie stationär Privatarztbehandlung in Einbettzimmern. Die Zahnversorgung umfasst 100% Zahnbehandlung, 60% Zahnersatz mit gestaffelten Jahresobergrenzen bis 4.000 Euro und 60% Kieferorthopädie.
Als geschlossener Tarif der alten Welt ist dieser für externe Neukunden nicht mehr zugänglich, jedoch können bestehende DKV-Versicherte im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu erhöhten Beitragssteigerungen; in vielen Fällen können gezielt ausgewählte alternative Tarife bei identischen oder besseren Leistungen Prämien sparen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart bei diesem DKV PKV-Tarif konkret, wie ein optimierter Wechsel zu Ihrer Situation passt.
Basismerkmale
AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.
AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
SB1+SB3: Privatarztbehandlung.
SB1+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SB1, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZS60: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZS60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
ZS60: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:
- 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
ZS60: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.



