DKV AB01, SB3, SB1, ZS60 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV AB01, SB3, SB1, ZS60 NW im Detail
Der DKV AB01, SB3, SB1, ZS60 ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt, der sich durch überdurchschnittliche Leistungen auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 120 Euro im Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif GOÄ-Leistungen, die auch über die Höchstsätze hinausgehen, mit Einbettzimmergarantie bei stationärer Behandlung und Privatarztversorgung. Zahnersatz wird zu 60 Prozent erstattet, und Kieferorthopädie ist ebenso abgedeckt. Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr sowie ein offener Hilfsmittelkatalog runden das Leistungsspektrum ab.
Als geschlossener Tarif ist der DKV AB01, SB3, SB1, ZS60 extern nicht mehr zugänglich, doch Bestandsversicherte desselben Versicherers können einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft des älteren Tarifs führt regelmäßig zu Beitragserhöhungen, die das Wechselpotenzial zu neueren Tarifen mit besserer Altersstruktur oft deutlich machen. In vielen Fällen sind gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigerem Beitrag verfügbar, und häufig können Altersrückstellungen übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet diesen Tarif und mögliche Alternativen gezielt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hilft, das optimale Profil im DKV PKV-Tarif-Portfolio zu finden.
Basismerkmale
AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.
AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
SB1+SB3: Privatarztbehandlung.
SB1+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SB1, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZS60: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZS60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
ZS60: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:
- 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
ZS60: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.



