DKV AB01, SB3, SB2, ZB100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: DKV AB01, SB3, SB2, ZB100 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif DKV AB01, SB3, SB2, ZB100 AW ist ein etablierter Bestandstarif der DKV mit hochwertiger ambulanter und stationärer Versorgung. Mit einem Selbstbehalt von 90 EUR jährlich, GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz, Zweibettzimmern und Privatarztbehandlung im Krankenhaus bietet dieser Tarif solide Leistungen für versicherte Altersgruppen. Die Zahnersatzquote von 80% mit offenen Erstattungen unterstreicht das Leistungsprofil, wobei die erste Summenbegrenzung von 1.600 EUR für die ersten 24 Monate gilt.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Versicherte, die mit den Prämien unzufrieden sind, eine attraktive Alternative darstellen. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was tendenziell zu erhöhten Beitragssätzen führt. In vielen Fällen gelingt es, durch einen Wechsel zu einem jüngeren Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen die Prämien zu senken, häufig ohne dass die Altersrückstellungen vollständig verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart, ob ein Tarifwechsel für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist und welche Alternativen bei der DKV verfügbar sind.
Basismerkmale
AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.
AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
SB2+SB3: Privatarztbehandlung.
SB2+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SB2, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZB100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZB100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten.
ZB100: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.
- 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
ZB100: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.



