DKV AB01, SB3, SB2, ZB100 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV AB01, SB3, SB2, ZB100 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif DKV AB01, SB3, SB2, ZB100 NW kombiniert eine ambitionierte Leistungsausstattung mit moderatem Selbstbehalt: GOÄ über Höchstsatz ambulant und stationär, Privatarztbehandlung mit Zweibettzimmer, umfangreiche Zahnversicherung mit 80 Prozent Zahnersatz, und ein jährlicher Selbstbehalt von 120 Euro. Psychotherapie wird bis 20 Sitzungen zu 100 Prozent erstattet, danach bis maximal 50 Sitzungen pro Jahr zu 70 Prozent. Sehhilfen decken bis 80 Euro für das Gestell ab, Gläser und Kontaktlinsen vollständig. Der offene Hilfsmittelkatalog sieht 100 Prozent Erstattung vor.
Die Schließung des Tarifs bedeutet, dass das Versichertenkollektiv nicht mehr wächst; demografische Alterung und dadurch verschärfter Anstieg der Beitragsprämien sind die typische Folge geschlossener Bestands-Tarife. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem Tarif mit besserer Risikostruktur ist für bestehende DKV-Versicherte häufig der Hebel, um Prämienerhöhungen zu bremsen. Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden, und eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
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Basismerkmale
AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.
AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
SB2+SB3: Privatarztbehandlung.
SB2+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SB2, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZB100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZB100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten.
ZB100: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.
- 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
ZB100: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.



