DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 120 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

DKV AB01, SB3, SB2, ZB100 NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif DKV AB01, SB3, SB2, ZB100 NW kombiniert eine ambitionierte Leistungsausstattung mit moderatem Selbstbehalt: GOÄ über Höchstsatz ambulant und stationär, Privatarztbehandlung mit Zweibettzimmer, umfangreiche Zahnversicherung mit 80 Prozent Zahnersatz, und ein jährlicher Selbstbehalt von 120 Euro. Psychotherapie wird bis 20 Sitzungen zu 100 Prozent erstattet, danach bis maximal 50 Sitzungen pro Jahr zu 70 Prozent. Sehhilfen decken bis 80 Euro für das Gestell ab, Gläser und Kontaktlinsen vollständig. Der offene Hilfsmittelkatalog sieht 100 Prozent Erstattung vor.

Die Schließung des Tarifs bedeutet, dass das Versichertenkollektiv nicht mehr wächst; demografische Alterung und dadurch verschärfter Anstieg der Beitragsprämien sind die typische Folge geschlossener Bestands-Tarife. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem Tarif mit besserer Risikostruktur ist für bestehende DKV-Versicherte häufig der Hebel, um Prämienerhöhungen zu bremsen. Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden, und eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob für Sie bei der DKV ein günstigeres Profil erreichbar ist. Ihre individuelle Situation entscheidet über die beste Strategie.

Basismerkmale

Selbstbehalt120 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.

Ärztliche Behandlung

AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SB2+SB3: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SB2+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SB2, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZB100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZB100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

ZB100: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.

  • 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZB100: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im DKV: AB01, SB3, SB2, ZB100 NW versichert?
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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen Tarif wie den DKV AB01 attraktiv?

Der DKV AB01, SB3, SB2, ZB100 NW ist geschlossen, das heißt: Nur bestehende DKV-Versicherte können über einen internen Tarifwechsel einsteigen. Die Risikogemeinschaft altert, und die Beitragsentwicklung wird dadurch ungebremster. Zugleich bedeutet diese Geschlossenheit, dass die Leistungsausstattung Bestandsversicherten vorbehalten ist und nicht mit neueren Tarif-Generationen konkurrieren muss. Für langjährig versicherte Kunden, die den Tarif bereits haben, entsteht durch die Kombination aus hoher Leistung (GOÄ über Höchstsatz, 80 Prozent Zahnersatz, Psychotherapie 100 Prozent bis 20 Sitzungen) und moderatem Selbstbehalt von 120 Euro ein stabiles, wertvolles Grundgerüst.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt den Platz dieses Tarifs im DKV-Portfolio genau und kann auch geschlossene Tarife empfehlen, wenn sie für Ihre Situation passen. Ein Tarifwechsel innerhalb der DKV nach §204 VVG ist der Weg, um solche etablierten Leistungsstrukturen zu erschließen.

Tarifwechsel im DKV AB01: Wie funktioniert es?

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es bestehenden DKV-Versicherten, den AB01, SB3, SB2, ZB100 NW zu wählen oder zu einem anderen Tarif bei der DKV zu wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre gegenwärtige Versicherung und Ihre Ziele genau, um einen maßgeschneiderten Tarifwechsel zu ermöglichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, welche Einsparungen und Leistungsverbesserungen für Ihren DKV-Tarif machbar sind. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung beim DKV AB01: Tarifwechsel als Lösung

Geschlossene Tarife wie der DKV AB01, SB3, SB2, ZB100 NW stehen unter erhöhtem Druck: Das Kollektiv schrumpft durch mangelnden Neuzugang, die Altersstruktur verschärft sich, und medizinische Inflationsfaktoren schlagen ungebremster durch. Eine Beitragserhöhung ist daher bei diesem Tarif wahrscheinlicher und größer als bei neueren, offenen Tarifen mit stabilerer Demografie.

Der §204 VVG-Wechsel zu einem jüngeren Tarif mit besserer Risikoprognose ist häufig die wirksamste Antwort. In vielen Fällen sinkt die Prämie dabei deutlich, oft ohne Leistungsverzicht. Die Altersrückstellungen können in der Regel mitgenommen werden. Schauen Sie in den Beitragserhöhungs-Chart unseres Partners, um die langfristigen Trends zu verstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt konkret auf, welche DKV-Tarife für Sie kostengünstiger und leistungsgerecht sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum DKV AB01, SB3, SB2, ZB100 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung zu GOÄ-Sätzen auch über die Höchstsätze hinaus. Psychotherapie wird bis 20 Sitzungen pro Jahr zu 100 Prozent, danach bis 50 Sitzungen pro Jahr zu 70 Prozent erstattet. Sehhilfen: 80 Euro für das Gestell, Gläser und Kontaktlinsen vollständig. Stationär: Zweibettzimmer mit Privatarzt, auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus. Zahnbehandlung 100 Prozent, Zahnersatz 80 Prozent, Inlays 100 Prozent. Kieferorthopädie 80 Prozent. Jährlicher Selbstbehalt: 120 Euro. Der Hilfsmittelkatalog ist offen und wird zu 100 Prozent erstattet.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass die DKV keine neuen, externen Kunden aufnimmt. Für bestehende DKV-Versicherte ist aber ein Wechsel in diesen Tarif über einen §204 VVG-Tarifwechsel innerhalb der DKV möglich. Geschlossene Tarife erleben eine sinkende Altersstruktur und damit verbunden stärkere Beitragsanstiege, da der Versichertenpool nicht verjüngt wird und die medizinischen Kostensteigerungen vollständig auf die schrumpfende Gruppe verteilt werden.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 120 Euro pro Versicherungsjahr und gilt ambulant, stationär und zahnmedizinisch. Damit gehört dieser Tarif zu den Tarifen mit moderatem, niedrigem Selbstbehalt. Die Selbstbeteiligung ist gering, was den monatlichen Beitrag für Inanspruchnahmen von Leistungen belastet, aber die Gesamtkostenbelastung bei häufigen Arztbesuchen senkt.
Ja, ein Tarifwechsel ist über §204 VVG möglich, da Sie bereits DKV-Versicherte sind. Ein Wechsel zu einem jüngeren, offenen DKV-Tarif kann die Prämie senken, oft bei gleichwertigen oder besseren Leistungen. Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom individuellen Fall ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen eine persönliche Einschätzung. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation und Ihrem aktuellen Beitrag ab. Der Tarif ist geschlossen und daher Beitragserhöhungen ausgesetzt. Wenn Ihr Beitrag deutlich gestiegen ist, kann ein Wechsel zu einem offenen, neueren DKV-Tarif erhebliche Einsparungen bringen, ohne dass Sie Leistung aufgeben müssen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm vergleicht Ihre aktuellen Leistungen mit verfügbaren Alternativen und zeigt auf, ob und wie viel Sie realistisch sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert