DKV AB01, SB3, SB2, ZB75 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV AB01, SB3, SB2, ZB75 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif DKV AB01, SB3, SB2, ZB75 AW gehört zur älteren Tarifgeneration (Alte Welt) und kombiniert attraktive medizinische Leistungen mit einem moderaten Selbstbehalt von 90 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulante Behandlung wird über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung, Doppelzimmer und Psychotherapie. Der Zahnersatz wird zu 50 Prozent, die Zahnbehandlung sogar zu 75 Prozent übernommen, was diesen Tarif für Patienten mit regelmäßigen Zahnarztbesuchen interessant macht.
Als geschlossener Tarif kann der DKV AB01, SB3, SB2, ZB75 AW zwar nicht mehr für externe Neukunden geöffnet werden, doch Bestandsversicherte des gleichen Versicherers dürfen im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in den Tarif wechseln, sofern der Versicherer dies zulässt. Die Risikogemeinschaft schrumpft jedoch kontinuierlich, was bei älteren, geschlossenen Tarifen tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif kann in vielen Fällen eine tragfähigere Prämienentwicklung ermöglichen.
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Basismerkmale
AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.
AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
SB2+SB3: Privatarztbehandlung.
SB2+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SB2, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZB75: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZB75: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 75% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 50% erstattet
- Inlays werden zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZB75: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.
- 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
ZB75: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.



