DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 90 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

DKV AB01, SB3, SB2, ZB75 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif DKV AB01, SB3, SB2, ZB75 AW gehört zur älteren Tarifgeneration (Alte Welt) und kombiniert attraktive medizinische Leistungen mit einem moderaten Selbstbehalt von 90 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulante Behandlung wird über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung, Doppelzimmer und Psychotherapie. Der Zahnersatz wird zu 50 Prozent, die Zahnbehandlung sogar zu 75 Prozent übernommen, was diesen Tarif für Patienten mit regelmäßigen Zahnarztbesuchen interessant macht.

Als geschlossener Tarif kann der DKV AB01, SB3, SB2, ZB75 AW zwar nicht mehr für externe Neukunden geöffnet werden, doch Bestandsversicherte des gleichen Versicherers dürfen im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in den Tarif wechseln, sofern der Versicherer dies zulässt. Die Risikogemeinschaft schrumpft jedoch kontinuierlich, was bei älteren, geschlossenen Tarifen tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif kann in vielen Fällen eine tragfähigere Prämienentwicklung ermöglichen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, ob sich für Sie ein Tarifwechsel lohnt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt Ihren DKV PKV-Tarif und identifiziert Optimierungspotenziale für Ihre individuelle Situation.

Basismerkmale

Selbstbehalt90 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.

Ärztliche Behandlung

AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SB2+SB3: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SB2+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SB2, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
75 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZB75: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZB75: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 75% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 50% erstattet
  • Inlays werden zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

ZB75: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.

  • 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZB75: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im DKV: AB01, SB3, SB2, ZB75 AW versichert?
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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen Tarif wie den DKV AB01, SB3, SB2, ZB75 AW aus?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet: Die Versichertengemeinschaft des DKV AB01, SB3, SB2, ZB75 AW wird mit jedem Versicherten, der den Tarif verlässt oder verstirbt, kleiner. Diese demografische Schrumpfung führt mathematisch zu höheren Kostenbeiträgen pro verbleibendem Versicherten, da die Prämien auf weniger Schultern verteilt werden. Bestehende Versicherte können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV zu anderen Tarifen wechseln.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Tarife und kann auch geschlossene Bestände analysieren, um für Ihre Situation die beste Wechseloption zu empfehlen. Viele ältere Versicherte kennen ihre Wechselrechte nicht und zahlen unnötig hohe Prämien.

Tarifwechsel im DKV AB01, SB3, SB2, ZB75 AW: Ihre Rechtslage

Als Bestandsversicherter der DKV haben Sie das Recht, nach §204 VVG in einen anderen Tarif derselben DKV zu wechseln. Bei diesem internen Wechsel werden Ihre Altersrückstellungen häufig angerechnet, was die Prämie senkt. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist in vielen Fällen nicht erforderlich, kann aber je nach Tarifkombination notwendig sein. Die genauen Bedingungen hängen vom konkreten Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die verfügbaren Wechseloptionen für Sie und zeigt auf, welche Alternativen zu besseren Konditionen verfügbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt, welche Tarifwechsel für Ihre Ausgangssituation infrage kommen und Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im DKV AB01, SB3, SB2, ZB75 AW: Auswege durch Tarifwechsel

Geschlossene Tarife wie der DKV AB01, SB3, SB2, ZB75 AW sind regelmäßig Zielscheibe von Beitragserhöhungen. Der Grund liegt in der schrumpfenden Versichertengemeinschaft: Mit jeder Kündigung oder jedem Tod fällt die Einnahmebasis weg, ohne dass Neukunden den Verlust ausgleichen. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und die demografische Alterung des verbleibenden Bestands, wodurch die durchschnittlichen Schadensquoten steigen.

Ein Wechsel zu einem offenen oder deutlich jüngeren Tarif kann diese Dynamik durchbrechen. Der Grund: Offene Tarife profitieren von stabiler Altersstruktur und Kundenwachstum, tendenziell mit moderateren Prämiensprüngen. Nutzen Sie die Gelegenheit, die verfügbaren Tarife zu vergleichen: Der Beitragserhöhungs-Chart auf der DKV-Seite zeigt Ihnen die Entwicklung des DKV AB01, SB3, SB2, ZB75 AW über die Jahre. Lassen Sie sich von Ihrem persönlichen PKV-Sachverständigen beraten: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert Tarife, die ohne Gesundheitsprüfung und mit Mitnahme Ihrer Altersrückstellungen erreichbar sind - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum DKV AB01, SB3, SB2, ZB75 AW

Der Tarif bietet sehr gute Leistungen: Die ambulante Behandlung wird über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet. Psychotherapie wird zu 100 Prozent für 20 Sitzungen jährlich übernommen, danach zu 70 Prozent bis maximal 50 Sitzungen. Sehhilfen erhalten 80 Euro für das Gestell, Gläser und Kontaktlinsen vollständig. Zahnbehandlung wird zu 75 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 50 Prozent. Stationär profitieren Sie von Privatarztbehandlung und Doppelzimmer. Der Selbstbehalt beträgt 90 Euro pro Versicherungsjahr.
Der DKV AB01, SB3, SB2, ZB75 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt. Das bedeutet, dass die DKV keine Neukunden mehr in diesen Tarif aufnimmt. Die Versichertengemeinschaft wird dadurch mit der Zeit kleiner, was üblicherweise zu überproportionalen Beitragserhöhungen führt. Bestehende Versicherte können aber innerhalb der DKV zu anderen Tarifen wechseln.
Der Selbstbehalt im DKV AB01, SB3, SB2, ZB75 AW beträgt 90 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein moderater Selbstbehalt, der weit unter den Standards neuerer Tarife liegt. Der Selbstbehalt gilt für alle Versicherungsfälle (ambulant, stationär, Zahnbehandlung) und wird pro Versicherungsjahr neu angerechnet.
Ja, als Bestandsversicherter der DKV haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV. Ein Wechsel zu einem günstigeren offenen Tarif ist häufig möglich und führt oft zu niedrigeren Prämien. In den meisten Fällen werden Ihre Altersrückstellungen angerechnet und eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Die genauen Bedingungen hängen vom konkreten Tarifwechsel ab. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie Bestandsversicherter der DKV sind und der Tarif regelmäßig Beitragserhöhungen erfährt, lohnt sich ein Wechsel oft. Ein junger oder offener Tarif mit stabiler Altersstruktur kann Ihre Prämie senken und stabilisieren. Allerdings spielen auch Ihre Gesundheit, Ihr Alter und das genaue Leistungsprofil der Alternativtarife eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und empfiehlt die beste Lösung für Sie persönlich.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert