DKV AB01, SB3, SB2, ZS60 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV AB01, SB3, SB2, ZS60 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AB01, SB3, SB2, ZS60 NW der DKV verbindet eine Premium-Leistungsausrichtung mit moderatem Selbstbehalt: Mit GOÄ-Erstattung über Höchstsatz in der ambulanten und stationären Versorgung, 100% Zahnbehandlung sowie 60% Zahnersatz erhalten Versicherte eine umfassende medizinische und zahnmedizinische Absicherung. Der Selbstbehalt von 120 EUR pro Versicherungsjahr und die Zweibettzimmer-Leistung positionieren diesen Tarif als solide Mittelklasse-Option für bestehende DKV-Versicherte, die bereits in der neuen Welt unterwegs sind.
Als geschlossener Tarif steht die AB01-Modalität nicht für Neumitglieder zur Verfügung, doch für Bestandsversicherte der DKV eröffnet sich durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG ein entscheidender Optimierungshebel. Der Tarif profitiert nicht vom zuwachsenden Versichertenbestand, was die Beitragsentwicklung im Zeitverlauf verschärfen kann; allerdings können gezielte Wechsel zu günstigeren Alternativtarifen in vielen Fällen Prämien senken und Leistungen bewahren oder sogar verbessern.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft konkret, welche DKV-Tarifoptionen zu Ihrer Situation passen und welche Einsparungen über einen Tarifwechsel möglich sind.
Basismerkmale
AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.
AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
SB2+SB3: Privatarztbehandlung.
SB2+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SB2, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZS60: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZS60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
ZS60: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:
- 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
ZS60: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.



