DKV AB01, SB3, ZB100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV AB01, SB3, ZB100 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif AB01, SB3, ZB100 AW der DKV Deutsche Krankenversicherung AG kombiniert Leistungen aus der Alten Welt mit umfassenden Erstattungen im ambulanten und zahnärztlichen Bereich. Mit einer GOÄ über den Höchstsätzen, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz sowie einem moderaten Selbstbehalt von 90 Euro pro Versicherungsjahr richtet sich dieser Tarif an Bestandskunden der DKV, die eine solide Grundversorgung mit guter Zahnabdeckung suchen.
Da der Tarif geschlossen ist und die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft, unterliegt er einer erhöhten Beitragsdynamik - ein Grund, warum viele Versicherte einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Erwägung ziehen. In vielen Fällen eröffnen sich hier Chancen auf bessere Beitragssätze bei Erhalt oder sogar Verbesserung der Leistungsmerkmale, da die DKV ein breites Spektrum von Alternativtarifen anbietet.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Wechsel im DKV PKV-Tarif sinnvoll ist und welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihre Situation bestehen.
Basismerkmale
AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.
AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
SB3: Regel- und Belegarztleistungen.
SB3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZB100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZB100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten.
ZB100: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.
- 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
ZB100: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.



