DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 120 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

DKV AB01, SB3, ZB100 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AB01, SB3, ZB100 NW der DKV-Deutsche Krankenversicherung kombiniert ambulante GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen mit umfangreicher zahnmedizinischer Versorgung. Mit nur 120 Euro jährlichem Selbstbehalt und Mehrbettzimmer im stationären Bereich richtet sich dieser Tarif an preisbewusste Versicherte der DKV, die dennoch hohe ärztliche Erstattungen schätzen. Die Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 80 Prozent - mit Kieferorthopädie ebenfalls abgedeckt.

Das interne Tarifwechsel-Potenzial nach §204 VVG ist für Bestandsversicherte der DKV oft attraktiv, da geschlossene Tarife wie dieser tendenziell stärkere Beitragserhöhungen erleben als offene Tarife. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die demografische Alterung führen in solchen Kollektiven zu beschleunigter Prämienentwicklung. In vielen Fällen ermöglicht ein Wechsel zu einem neueren, offenen Tarif der DKV eine Beitragsstabilisierung, häufig ohne wesentliche Leistungseinbußen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob für Sie im DKV PKV-Tarif-Portfolio ein günstigerer Wechsel möglich ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt120 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.

Ärztliche Behandlung

AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SB3: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SB3: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZB100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZB100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

ZB100: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.

  • 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZB100: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im DKV: AB01, SB3, ZB100 NW versichert?
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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif bei der DKV - was bedeutet das für den AB01, SB3, ZB100 NW?

Der AB01, SB3, ZB100 NW ist ein geschlossener Tarif und nimmt daher keine neuen, externen Kunden auf. Allerdings können Bestandsversicherte der DKV weiterhin in diesen Tarif wechseln - und damit von seinen starken Leistungen profitieren. Das Recht zum Wechsel innerhalb der DKV regelt §204 VVG, der interne Tarifwechsel zwischen Bestandspolicen ermöglicht. Im geschlossenen Kollektiv des AB01, SB3, ZB100 NW schrumpft die Versichertenbasis kontinuierlich; ältere und langfristig versicherte Personen machen einen immer höheren Anteil aus. Das beschleunigt die Beitragsdynamik deutlich.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern oft nicht aktiv kommuniziert, auch wenn sie formell noch Tarifwechsel erlauben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Tarife und kann Sie beraten, ob ein Wechsel in den AB01, SB3, ZB100 NW oder ein Wechsel aus ihm heraus für Ihre Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel im AB01, SB3, ZB100 NW - Ihre Optionen innerhalb der DKV

Die Möglichkeit zum Tarifwechsel innerhalb der DKV regelt §204 VVG. Sie können als Bestandsversicherter der DKV zu einem anderen DKV-Tarif wechseln, ohne die Versicherung zu verlassen. Bei solchen internen Wechseln werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen zu mindestens großen Teilen übernommen - eine erhebliche finanzielle Erleichterung. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel der Rückstellungen konkret übertragen werden, hängt vom Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geklärt werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse nutzen, um konkrete Wechselalternativen innerhalb der DKV zu entdecken. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, welche Tarife zu Ihrer Situation und Ihren Prioritäten passen - und wie Sie kostensparend wechseln können. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AB01, SB3, ZB100 NW - der Weg zu besseren Konditionen

Im geschlossenen Tarif AB01, SB3, ZB100 NW treffen zwei kostensteigernde Faktoren zusammen: Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu einer Neubewertung der Risiken, und die älter werdenden Versicherten erhöhen die durchschnittliche Schadensquote. Medizinische Kostensteigerungen wirken auf diesen Tarif wie auf alle anderen; in einem geschlossenen Kollektiv werden diese aber schneller weitergegeben, da die DKV die Kosten auf weniger Schultern verteilen muss.

Der Weg raus aus einer Beitragserhöhung führt häufig durch einen §204 VVG Tarifwechsel zu einem offenen DKV-Tarif. Offene Tarife profitieren von stabilerer Altersstruktur durch ständige Neukunden und haben oft moderate Beitragsentwicklungen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie die Kostentrends der verschiedenen DKV-Tarife. Danach bietet unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen konkrete Handlungsschritte für Sie. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum DKV AB01, SB3, ZB100 NW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Psychotherapie mit 100% für 20 Sitzungen pro Jahr (danach 70%, max. 50 Sitzungen/Jahr), Sehhilfen-Gestell 80 Euro, Gläser und Kontaktlinsen 100%, Naturheilverfahren bis zu Schulmedizin-Kosten. Stationär gibt es Belegarzt bis 3,5-fach GOÄ. Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 80%, Kieferorthopädie 80%. Selbstbehalt 120 Euro/Jahr, Mehrbettzimmer.
Der Tarif ist geschlossen - keine Neukunden mehr. Aber DKV-Bestandsversicherte können nach §204 VVG hineinwechseln. Das geschlossene Kollektiv altert, daher tendenziell stärkere Beitragserhöhungen. Für bestehende Versicherte kann jedoch ein interner Wechsel zu einem offeneren DKV-Tarif Beiträge senken.
Der Selbstbehalt beträgt 120 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein niedriger Selbstbehalt, der sich vor allem bei regelmäßigen Arztkontakten auswirkt - danach wird jede Leistung zu 100% erstattet. Der Selbstbehalt gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ja, als DKV-Versicherter können Sie nach §204 VVG zu einem anderen DKV-Tarif wechseln. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zur Prüfung.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Alter, Gesundheitszustand und welche DKV-Tarife für Sie verfügbar sind. Geschlossene Tarife wie dieser erleben oft stärkere Beitragssprünge als offene Tarife. Ein Wechsel lohnt sich häufig, um Beiträge zu stabilisieren - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle Optionen für Sie und zeigt, welche konkret zu Ihrer Situation passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert