DKV AB01, SB3, ZB75 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Der DKV AB01, SB3, ZB75 AW im Profil
Der DKV AB01, SB3, ZB75 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch überdurchschnittliche Leistungen auszeichnet. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 90 Euro, Erstattung der ambulanten Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus und einer breiten zahnärztlichen Abdeckung mit 75% Kostenübernahme bei Zahnbehandlung richtet sich dieser Tarif an Versicherte mit hohen medizinischen Ansprüchen. Die umfassende Psychotherapie-Deckung mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr und der offene Hilfsmittelkatalog mit 100%iger Erstattung ergänzen ein insgesamt solides Leistungsprofil.
Da der Tarif bereits geschlossen ist, profitieren bestehende Versicherte des gleichen Versicherers von der Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um sich an verändernde Bedürfnisse anzupassen oder die Prämienentwicklung zu stabilisieren. Geschlossene Tarife sehen sich tendenziell einem schrumpfenden Versichertenkollektiv ausgesetzt, was langfristig Druck auf die Beitragssätze ausübt. In vielen Fällen ermöglicht der Tarifwechsel zu einem offeneren oder jüngeren Tarif bei gleichen oder besseren Leistungen eine Prämieneinsparung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet gezielt, welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihren DKV PKV-Tarif bestehen und wie Sie von einem internen Tarifwechsel profitieren könnten.
Basismerkmale
AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.
AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
SB3: Regel- und Belegarztleistungen.
SB3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZB75: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZB75: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 75% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 50% erstattet
- Inlays werden zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
ZB75: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.
- 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
ZB75: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.



