DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 90 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

Der DKV AB01, SB3, ZB75 AW im Profil

Der DKV AB01, SB3, ZB75 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch überdurchschnittliche Leistungen auszeichnet. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 90 Euro, Erstattung der ambulanten Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus und einer breiten zahnärztlichen Abdeckung mit 75% Kostenübernahme bei Zahnbehandlung richtet sich dieser Tarif an Versicherte mit hohen medizinischen Ansprüchen. Die umfassende Psychotherapie-Deckung mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr und der offene Hilfsmittelkatalog mit 100%iger Erstattung ergänzen ein insgesamt solides Leistungsprofil.

Da der Tarif bereits geschlossen ist, profitieren bestehende Versicherte des gleichen Versicherers von der Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um sich an verändernde Bedürfnisse anzupassen oder die Prämienentwicklung zu stabilisieren. Geschlossene Tarife sehen sich tendenziell einem schrumpfenden Versichertenkollektiv ausgesetzt, was langfristig Druck auf die Beitragssätze ausübt. In vielen Fällen ermöglicht der Tarifwechsel zu einem offeneren oder jüngeren Tarif bei gleichen oder besseren Leistungen eine Prämieneinsparung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet gezielt, welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihren DKV PKV-Tarif bestehen und wie Sie von einem internen Tarifwechsel profitieren könnten.

Basismerkmale

Selbstbehalt90 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.

Ärztliche Behandlung

AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SB3: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SB3: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
75 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZB75: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZB75: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 75% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 50% erstattet
  • Inlays werden zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

ZB75: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.

  • 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZB75: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bisex-Tarif: Was das für Bestandsversicherte bedeutet

Der AB01, SB3, ZB75 AW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, allerdings können Bestandsversicherte der DKV durch einen Tarifwechsel nach §204 VVG jederzeit in diesen oder andere Tarife wechseln, ohne die Versicherung zu kündigen. Eine schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu stärkeren Beitragserhöhungen als in offenen Tarifen mit stabilerer Altersstruktur. Für Versicherte bedeutet das langfristig eine höhere finanzielle Belastung, was einen Tarifwechsel attraktiv macht.

Ältere und geschlossene Tarife werden von vielen Versicherern nicht aktiv kommuniziert oder öffentlich prominent gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene Tarife und kann empfehlen, welche Alternativen zur individuellen Situation und den finanziellen Zielen passen, ohne dabei Leistungen zu verlieren.

Tarifwechsel im AB01, SB3, ZB75: Chancen und Ablauf

Im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) können Sie innerhalb der DKV zu einem anderen Tarif wechseln. Häufig werden bestehende Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung kann entfallen, doch das hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm überprüft Ihren aktuellen Tarif vollständig und identifiziert konkrete Wechselmöglichkeiten, die Ihre finanzielle Situation verbessern könnten. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie Klarheit über verfügbare Optionen und deren Auswirkungen auf Prämie und Leistungen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AB01, SB3, ZB75: Handlungsoptionen

Dieser geschlossene Tarif unterliegt einer natürlichen Beitragserhöhungsdynamik durch die Alterung und Schrumpfung des Versichertenkollektivs. Im Gegensatz zu offenen Tarifen, die von neuen jüngeren Versicherten profitieren, sind geschlossene Tarife mit dieser demografischen Strukturveränderung konfrontiert. Medizinische Kostensteigerungen verschärfen diese Situation zusätzlich. Eine Prämienerhöhung ist daher regelmäßig zu erwarten.

Ein Tarifwechsel zu einem offeneren oder jüngeren Tarif bei der DKV kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen und sowohl Ihre monatliche Belastung senken als auch Ihre Leistungsabdeckung sichern oder sogar verbessern. Weitere Details zu den Beitragsverläufen finden Sie im Beitragserhöhungs-Chart. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, einen konkreten Wechselplan zu entwickeln und die finanzielle Ersparnis realistisch zu berechnen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum DKV AB01, SB3, ZB75 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr (die ersten 20 zu 100%, danach 70%), Sehhilfen bis 80 EUR Gestell plus volle Gläser und Kontaktlinsen, und Hilfsmittel zu 100% aus einem offenen Katalog. Bei zahnärztlichen Leistungen werden Zahnbehandlung und Inlays zu 75%, Zahnersatz zu 50% erstattet. Die Kieferorthopädie ist mit 50% abgedeckt, unterliegt aber einer Erstattungsgrenze von 1.600 EUR in den ersten 24 Monaten.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt daher keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Das führt dazu, dass das Versichertenkollektiv kontinuierlich altert und schrumpft, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen führt. Bestandsversicherte der DKV können jedoch weiterhin intern in diesen Tarif wechseln, wenn es für ihre Situation vorteilhaft ist.
Der Selbstbehalt beträgt 90 Euro pro Versicherungsjahr und zählt zu den moderaten Franchisen im Tarifspektrum. Er wird bei ambulanten und stationären Leistungen fällig, nicht aber bei Vorsorgeleistungen und Impfungen. Für Zahnersatz und Kieferorthopädie wird bei Versicherungsbeginn die Erstattung zusätzlich auf 1.600 EUR in den ersten 24 Monaten begrenzt.
Ja, im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG können Sie zu einem anderen DKV-Tarif wechseln. Häufig bleiben Ihre Altersrückstellungen erhalten und ein Gesundheitscheck ist oft nicht nötig, doch das muss im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beleuchtet konkret, welche Alternativen für Sie sinnvoll sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und Ihren Leistungsansprüchen ab. Da der Tarif geschlossen ist, sind Beitragserhöhungen über die Jahre wahrscheinlich. Wenn bei Ihnen Zahnersatz oder Kieferorthopädie geplant ist, ist die 1.600-EUR-Grenze in den ersten 24 Monaten ein Engpass. In solchen Fällen kann ein Wechsel zu einem Tarif mit höheren Zahnleistungen sinnvoll sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre Situation im Detail und zeigt auf, ob und welche Wechsel rentabel sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert