DKV AB01, SB3, ZS60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV AB01, SB3, ZS60 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif DKV AB01, SB3, ZS60 AW stammt aus der alten Tarifwelt und verbindet über die GOÄ-Höchstsätze hinausgehende ambulante Leistungen mit moderater Zahnversorgung. Mit einem Selbstbehalt von 90 EUR pro Versicherungsjahr und Mehrbettzimmer-Versorgung im stationären Bereich positioniert sich dieser Tarif für Versicherte, die Wert auf höhere Chefarzt-Freiheiten in der Zahnmedizin legen: Zahnbehandlung wird zu 100 % erstattet, Zahnersatz zu 60 %. Die ambulante Abdeckung umfasst Psychotherapie (20 Sitzungen 100%, bis 50 Sitzungen jährlich insgesamt), umfassende Sehhilfen-Erstattung (80 EUR Gestell plus 100% Gläser und Kontaktlinsen) sowie offenen Hilfsmittelkatalog mit 100% Übernahme.
Als geschlossener Tarif ist der DKV AB01, SB3, ZS60 AW nicht mehr für externe Neukunden verfügbar. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Doch bestehende DKV-Versicherte können gemäß §204 VVG durch einen internen Tarifwechsel potenziell in günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen wechseln; in vielen Fällen bleiben dabei die Altersrückstellungen teilweise oder vollständig erhalten und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft gezielt, ob ein Wechsel aus dem DKV PKV-Tarif sinnvoll ist und welche Alternativen verfügbar sind.
Basismerkmale
AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.
AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
SB3: Regel- und Belegarztleistungen.
SB3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZS60: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZS60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
ZS60: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:
- 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
ZS60: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.



