DKV AB01, SB3, ZS60 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV AB01, SB3, ZS60 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif DKV AB01, SB3, ZS60 NW der DKV Deutsche Krankenversicherung richtet sich an Bestandsversicherte mit Wechselabsicht. Mit einem Selbstbehalt von 120 Euro pro Versicherungsjahr und ambulanter Behandlung auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus bietet dieser Neue-Welt-Tarif ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Zahnversorgung glänzt mit 100% Erstattung für Zahnbehandlung, 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie, allerdings unter Jahresgrenzen von 800 Euro (Jahre 1-2) bis 4.000 Euro (ab Jahr 5). Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen jährlich und ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung vervollständigen das Leistungspaket.
Als geschlossener Tarif ist das AB01-Portfolio nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, weshalb Beitragserhöhungen in schrumpfenden Versichertenkollektiven typischerweise beschleunigt auftreten. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren, möglicherweise neueren Tarif der DKV kann hier in vielen Fällen Prämien senken und gleichwertige oder verbesserte Leistungen erhalten. Altersrückstellungen werden häufig anteilig übernommen, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung in der Regel entfällt oder begrenzt ausfällt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm evaluiert, ob ein Wechsel im DKV PKV-Tarif-Portfolio für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist und welche Optionen am meisten einsparen.
Basismerkmale
AB01: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AB01: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.
AB01: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AB01: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB01: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
SB3: Regel- und Belegarztleistungen.
SB3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZS60: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZS60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
ZS60: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:
- 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
ZS60: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.



