DKV AB02, SB3, SB1, ZB100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV AB02, SB3, SB1, ZB100 AW im Profil
Der DKV AB02, SB3, SB1, ZB100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der ambulante Behandlungen auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet und mit umfassenden stationären Leistungen ausgestattet ist. Mit einem Selbstbehalt von 240 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif Einbettzimmerzugang, Privatarztbehandlung, 20 Psychotherapie-Sitzungen mit 100% Erstattung und Zahnersatz zu 80%. Der offene Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung sowie Zahnbehandlung zu 100% runden das Leistungsprofil ab.
Als geschlossener Bestandstarif der alten Welt ist der AB02 nicht mehr für externe Neukunden verfügbar, unterliegt aber einem schrumpfenden Versichertenkollektiv mit entsprechend höherer Exposition gegenüber Beitragserhöhungen. Für bestehende DKV-Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, häufig mit der Chance, Altersrückstellungen zu erhalten und gleichwertige oder bessere Leistungen gegen niedrigere Beiträge zu erreichen, sofern geeignete Tarife verfügbar sind. Ob und unter welchen Bedingungen dies konkret möglich ist, sollte individuell geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann zeigen, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen für Ihren DKV PKV-Tarif realistisch ist.
Basismerkmale
AB02: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AB02: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
AB02: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB02: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.
AB02: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AB02: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB02: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
SB1+SB3: Privatarztbehandlung.
SB1+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SB1, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZB100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZB100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten.
ZB100: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.
- 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
ZB100: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.



