DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 240 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

DKV AB02, SB3, SB1, ZB100 AW im Profil

Der DKV AB02, SB3, SB1, ZB100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der ambulante Behandlungen auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet und mit umfassenden stationären Leistungen ausgestattet ist. Mit einem Selbstbehalt von 240 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif Einbettzimmerzugang, Privatarztbehandlung, 20 Psychotherapie-Sitzungen mit 100% Erstattung und Zahnersatz zu 80%. Der offene Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung sowie Zahnbehandlung zu 100% runden das Leistungsprofil ab.

Als geschlossener Bestandstarif der alten Welt ist der AB02 nicht mehr für externe Neukunden verfügbar, unterliegt aber einem schrumpfenden Versichertenkollektiv mit entsprechend höherer Exposition gegenüber Beitragserhöhungen. Für bestehende DKV-Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, häufig mit der Chance, Altersrückstellungen zu erhalten und gleichwertige oder bessere Leistungen gegen niedrigere Beiträge zu erreichen, sofern geeignete Tarife verfügbar sind. Ob und unter welchen Bedingungen dies konkret möglich ist, sollte individuell geprüft werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann zeigen, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen für Ihren DKV PKV-Tarif realistisch ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt240 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AB02: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

AB02: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AB02: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AB02: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.

Ärztliche Behandlung

AB02: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AB02: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AB02: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SB1+SB3: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SB1+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SB1, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZB100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZB100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

ZB100: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.

  • 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZB100: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im DKV: AB02, SB3, SB1, ZB100 AW versichert?
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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der DKV?

Der Tarif AB02, SB3, SB1, ZB100 AW ist für Neuabschlüsse nicht mehr für externe Versicherte zugänglich - ein typisches Merkmal älterer, geschlossener Tarife der alten Welt. Dies bedeutet, dass die Risikogemeinschaft mit den Jahren schrumpft, während die verbliebenen Versicherten demografisch altern. Diese Dynamik führt zu einer höheren Beitragslastigkeit und einem erhöhten Anstiegsdruck bei den Prämien.

Bestehende DKV-Versicherte können trotz Geschlossenheit mittels §204 VVG in andere Tarife desselben Versicherers wechseln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse solcher geschlossenen Tarife und kann prüfen, welche aktuellen DKV-Tarife eine kostengünstigere Alternative darstellen und dabei die erworbenen Altersrückstellungen erhalten würden.

Tarifwechsel innerhalb der DKV nach §204 VVG

Der Wechsel zu einem anderen DKV-Tarif ist als Bestandsversicherter ohne Versichererwechsel möglich. Gesundheitsprüfungen sind häufig nicht erforderlich, und in vielen Fällen können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Tarifposition und prüft gezielt, welche günstigeren oder leistungsstärkeren Alternativen innerhalb der DKV verfügbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten: Jetzt anmelden und erfahren Sie, wie Sie Ihre DKV-Versicherung optimieren können.

Beitragserhöhung im geschlossenen DKV-Tarif - Handlungsmöglichkeiten

Der AB02, SB3, SB1, ZB100 AW ist als geschlossener Bestandstarif der alten Welt einer besonders hohen Beitragsvolatilität ausgesetzt. Das schrumpfende und alternde Versichertenkollektiv führt dazu, dass Kostenentwicklungen und medizinische Kostensteigerungen stärker auf die verbleibenden Versicherten durchschlagen - Erhöhungen sind daher bei solchen Tarifen leider regelmäßig zu erwarten.

Ein Wechsel zu einem moderneren oder noch offenen DKV-Tarif kann in vielen Fällen eine bedeutende Prämieneinsparung bringen und Ihre Versicherung zukunftssicherer gestalten. Die Beitragserhöhungs-Chart zeigt die historische Entwicklung dieses Tarifs und verdeutlicht die Notwendigkeit eines proaktiven Handelns. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale: Jetzt anmelden und erhalten Sie eine individuelle Wechselempfehlung.

Häufige Fragen zum DKV AB02, SB3, SB1, ZB100 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80%, Inlays zu 100%, Kieferorthopädie zu 80%, 20 Psychotherapie-Sitzungen mit 100% Erstattung (danach 70%, max. 50 pro Jahr), 80 Euro für Brillen/Gestell (Gläser und Kontaktlinsen voll), 100% Hilfsmittel aus offenem Katalog, Einbettzimmer, Privatarztbehandlung und stationäre Psychotherapie. Ein Selbstbehalt von 240 Euro pro Versicherungsjahr ist üblich für diesen Tariftyp.
Der Tarif ist geschlossen. Das heißt: Neue, externe Versicherte können nicht mehr in diesen Tarif eintreten. Allerdings können bestehende DKV-Versicherte mittels §204 VVG in andere DKV-Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu einer höheren Anfälligkeit für Beitragserhöhungen und macht einen Wechsel zu modernen, offenen Tarifen häufig attraktiv.
Der Selbstbehalt beträgt 240 Euro pro Versicherungsjahr. Er ist damit ein moderater SB und liegt im Standard-Segment der alten Welt. Der Selbstbehalt gilt pro Versicherungsjahr und betrifft ambulante und stationäre Leistungen gleichermaßen, mit Ausnahme von Zahnbehandlung und Zahnersatz.
Ja, als DKV-Bestandsversicherter haben Sie das Recht, mittels §204 VVG in einen anderen DKV-Tarif zu wechseln. Gesundheitsprüfungen sind oft entbehrlich, und in vielen Fällen werden Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann aufzeigen, welche Alternativen für Sie kostengünstiger oder leistungsstärker sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für die meisten Bestandsversicherten lohnt sich eine Wechselprüfung. Der Tarif ist alt und geschlossen, was hohe Beitragssteigerungen mit sich bringt. Ihr Alter, Ihre Gesundheit und verfügbare DKV-Alternativen spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Situation gründlich und kann konkret beurteilen, ob und um wie viel Sie durch einen Wechsel sparen oder gewinnen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert