DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 240 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

DKV AB02, SB3, SB1, ZS60 AW im Detail

Der DKV AB02, SB3, SB1, ZS60 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt der Deutschen Krankenversicherung, der sich durch umfangreiche Leistungen in mehreren Bereichen auszeichnet. Mit einer Selbstbeteiligung von 240 Euro pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif ambulante Behandlungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, Psychotherapie bis zu 50 Sitzungen jährlich, ein breites Spektrum von Sehhilfen und einen offenen Hilfsmittelkatalog. Die stationäre Versorgung umfasst die Privatarztbehandlung in Einbettzimmern, und der Zahntarif ZS60 erstattet Zahnbehandlungen zu 100 Prozent sowie Zahnersatz zu 60 Prozent.

Als geschlossener Bestandstarif steht dieser Tarif für neue, externe Kunden nicht mehr zur Verfügung, doch Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG häufig von diesem Tarif in modernere Strukturen wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs führt tendenziell zu schnelleren Beitragsanpassungen, was einen Tarifwechsel in vielen Fällen wirtschaftlich attraktiv macht. Ob gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen verfügbar sind, lässt sich im Einzelfall prüfen, und die Altersrückstellungen können häufig vollständig mitgenommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob für Ihren DKV PKV-Tarif ein optimiertes Wechselziel sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt240 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AB02: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

AB02: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AB02: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AB02: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.

Ärztliche Behandlung

AB02: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AB02: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AB02: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SB1+SB3: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SB1+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SB1, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZS60: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZS60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

ZS60: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:

  • 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZS60: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Ihre Versorgung bedeutet

Der DKV AB02, SB3, SB1, ZS60 AW nimmt keine neuen, externen Kunden auf; der Versichertenstamm ist abgeschlossen. Bestehende Versicherte der DKV können jedoch weiterhin in diesen Tarif hineinwechseln oder innerhalb ihrer bestehenden Versicherung in andere Tarife ausweichen. Die fehlende Zufuhr junger Risiken führt zu einer überalterten Risikogemeinschaft, was die Beitragsstabilität belastet und oftmals zu überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen führt. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist daher für viele Versicherte eine tragfähige Antwort, um der Beitragsspirale zu entkommen.

Ältere und geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern häufig nicht aktiv beworben und sind oft schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über Alt-Tarife und kann beurteilen, welche modernen Alternativen innerhalb der DKV Ihre Leistungsansprüche erfüllen oder sogar erweitern.

Tarifwechsel im AB02, SB3, SB1, ZS60 AW: Ihre Möglichkeiten

Als Versicherter in diesem Tarif haben Sie das Recht, innerhalb der DKV in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne die DKV selbst zu verlassen. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist die Rechtsgrundlage; dabei können Ihre Altersrückstellungen in den meisten Fällen vollständig übernommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation detailliert und zeigt auf, welche Tarifwechsel für Sie sinnvoll sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermöglicht es Ihnen, die verfügbaren Optionen zu verstehen und eine informierte Entscheidung zu treffen. Lassen Sie sich die Wechselmöglichkeiten heute aufzeigen: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AB02, SB3, SB1, ZS60 AW: Tarifwechsel als Lösungsweg

Der geschlossene Status dieses DKV-Tarifs ist der Haupttreiber für Beitragserhöhungen. Mit einer schrumpfenden und überalternden Versichertenbasis fehlt die kalkulatorische Stabilität, die offene Tarife durch Neuzugänge erreichen. Gleichzeitig prägen medizinische Kostensteigerungen und der demografische Wandel jede PKV-Prämie. Bei einem älteren Tarif aus der Alten Welt wirken diese Effekte oft besonders deutlich zusammen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet häufig den Weg zu moderateren Beiträgen, oft ohne dass Sie Leistungen aufgeben müssen. Um die Prämienentwicklung zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart Ihrer DKV-Tarife, der zeigt, wie sich die Beiträge im Zeitverlauf entwickelt haben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen eine klare Handlungsempfehlung: Jetzt anmelden und erfahren Sie, welche Alternativen für Sie kostengünstiger sind.

Häufige Fragen zum DKV AB02, SB3, SB1, ZS60 AW

Der Tarif kombiniert mehrere starke Leistungsmerkmale: Ambulante Behandlung über GOÄ-Höchstsatz, 100% Erstattung für Psychotherapie bis 20 Sitzungen pro Jahr (dann 70% bis max. 50 Sitzungen), 80 Euro Zuschuss für Brillengestelle plus volle Erstattung von Gläsern und Kontaktlinsen, 100% Hilfsmittel aus offenem Katalog, stationäre Privatarztbehandlung in Einbettzimmern, Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 60%, und Kieferorthopädie ebenfalls zu 60%.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Für bestehende DKV-Versicherte bleibt jedoch das Wechselrecht nach §204 VVG bestehen. Ein geschlossener Tarif leidet tendenziell unter einer schrumpfenden und alternden Versichertengruppe, was zu erhöhten Beitragssprüngen führt. Dies ist oft der Anlass, um Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen.
Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 240 Euro pro Versicherungsjahr. Diese Summe fällt insgesamt pro Kalenderjahr an und ist damit im unteren bis mittleren Segment angesiedelt. Sie werden pro Versicherungsjahr automatisch freigestellt und der Selbstbehalt wird zurückgesetzt.
Ja, als DKV-Versicherter können Sie innerhalb Ihrer Krankenversicherung einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchführen. Ob ein solcher Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist und wie viel Ihrer Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom einzelnen Zieltarif ab und wird im Rahmen einer persönlichen Beratung geklärt. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Ein Wechsel lohnt sich häufig dann, wenn ein neuerer Tarif der gleichen DKV mit moderateren Beiträgen, verbesserter Leistungsstruktur oder besserer Altersrückstellungsquote verfügbar ist. Der geschlossene Status und die hohen Beitragssprünge der letzten Jahre sprechen für eine Optimierungsprüfung. Ihr Alter, Ihr aktueller Gesundheitszustand und die verfügbaren Zieltarife spielen dabei eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt, ob ein Wechsel in Ihrem Fall wirtschaftlich und leistungsmäßig sinnvoll ist.

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SB: 240 € · 60% Zahn · Zweibett
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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert