DKV AB02, SB3, SB1, ZS60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV AB02, SB3, SB1, ZS60 AW im Detail
Der DKV AB02, SB3, SB1, ZS60 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt der Deutschen Krankenversicherung, der sich durch umfangreiche Leistungen in mehreren Bereichen auszeichnet. Mit einer Selbstbeteiligung von 240 Euro pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif ambulante Behandlungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, Psychotherapie bis zu 50 Sitzungen jährlich, ein breites Spektrum von Sehhilfen und einen offenen Hilfsmittelkatalog. Die stationäre Versorgung umfasst die Privatarztbehandlung in Einbettzimmern, und der Zahntarif ZS60 erstattet Zahnbehandlungen zu 100 Prozent sowie Zahnersatz zu 60 Prozent.
Als geschlossener Bestandstarif steht dieser Tarif für neue, externe Kunden nicht mehr zur Verfügung, doch Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG häufig von diesem Tarif in modernere Strukturen wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs führt tendenziell zu schnelleren Beitragsanpassungen, was einen Tarifwechsel in vielen Fällen wirtschaftlich attraktiv macht. Ob gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen verfügbar sind, lässt sich im Einzelfall prüfen, und die Altersrückstellungen können häufig vollständig mitgenommen werden.
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Basismerkmale
AB02: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AB02: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
AB02: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB02: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.
AB02: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AB02: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB02: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
SB1+SB3: Privatarztbehandlung.
SB1+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SB1, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZS60: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZS60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
ZS60: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:
- 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
ZS60: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.



