DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 240 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

DKV AB02, SB3, SB2, ZB100 AW: Tarifprofil

Der DKV AB02, SB3, SB2, ZB100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der ambulante und stationäre Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet. Die Kombination bietet umfassenden Zahnschutz mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz, dazu bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen zu 80 Euro Gestell plus volle Gläser- und Kontaktlinsenkosten, offenen Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung und Naturheilverfahren im Leistungsumfang. Der Selbstbehalt von 240 Euro pro Versicherungsjahr schafft ein moderates Kostenrisiko.

Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt profitiert davon das bestehende Versichertenkollektiv; Neuanmeldungen sind nicht mehr möglich, doch bestehende DKV-Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die begrenzte Risikogemeinschaft führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen. Dennoch eröffnet sich vielen Versicherten dieses Modells die Möglichkeit, durch einen Wechsel zu neueren, größeren Kollektiven Prämien zu senken - häufig ohne Gesundheitsprüfung und bei Übernahme der Altersrückstellungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die Sparpotenziale für Ihren DKV PKV-Tarif zu erkennen.

Basismerkmale

Selbstbehalt240 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AB02: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

AB02: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AB02: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AB02: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.

Ärztliche Behandlung

AB02: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AB02: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AB02: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SB2+SB3: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SB2+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SB2, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZB100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZB100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

ZB100: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.

  • 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZB100: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der DKV AB02, SB3, SB2, ZB100 AW geschlossen ist

Der Tarif nimmt keine Neukunden mehr auf; das Versichertenkollektiv ist abgeschlossen und schrumpft kontinuierlich durch Sterblichkeit und Kündigung. Dies führt zu einer verschärften Prämiendynamik, da die verbleibenden Versicherten einen steigenden Kostenanteil tragen. Allerdings können bestehende Versicherte des gleichen Versicherers im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) weiterhin in solche älteren Tarife wechseln - eine Option, die insbesondere für Bestandsversicherte interessant sein kann, die von der hervorragenden Leistungstiefe profitieren möchten.

Ältere Modelle wie dieser Tarif werden von den meisten Versicherern nicht mehr aktiv vermarktet oder öffentlich prominent gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick gerade über solche geschlossenen Tarife und kann bewerten, inwieweit ein Wechsel in diesen Tarif zur individuellen Situation passt oder ob ein anderer Weg sinnvoller ist.

Tarifwechsel im AB02, SB3, SB2, ZB100 AW: Optimierungschancen

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es Ihnen, als DKV-Versicherter in neue Tarife derselben Gesellschaft zu wechseln - tendenziell mit stabileren Beitragsanpassungen und oft größeren Risikogemeinschaften. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden und lässt sich eine erneute Gesundheitsprüfung vermeiden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welche Tarifoptionen die DKV derzeit anbietet und ob ein Wechsel zu Einsparungen und besserer Absicherung führt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen Ihre Chancen auf: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im DKV AB02, SB3, SB2, ZB100 AW - Tarifwechsel als Ausweg

Dieser geschlossene Tarif aus der Alten Welt ist besonders anfällig für Beitragserhöhungen, weil die Risikogemeinschaft beständig schrumpft und die Versicherten älter werden. Medizinische Kostensteigerungen treffen auf ein kontinuierlich kleineres Versichertenkollektiv - ein problematisches Gefüge, das regelmäßig zu überproportionalen Prämienanpassungen führt.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet hier einen konkreten Ausweg: Neuere DKV-Tarife mit größeren, besseren Altersstrukturen erhalten oft moderatere Erhöhungen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart auf der DKV-Seite an und vergleichen Sie die Entwicklung Ihres Tarifs mit den aktuellen Alternativen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum DKV AB02, SB3, SB2, ZB100 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, dazu Psychotherapie mit 100% für 20 Sitzungen pro Jahr, danach 70% bis maximal 50 Sitzungen jährlich, Sehhilfen mit 80 Euro Gestell und volle Gläser- sowie Kontaktlinsenkosten, offenen Hilfsmittelkatalog zu 100%, und Naturheilverfahren. Stationär sind Privatarztbehandlung und Zweibettzimmer versichert, dazu stationäre Psychotherapie. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie ebenfalls 80%, mit einer Summenbegrenzung von 1.600 Euro in den ersten 24 Monaten.
Der Tarif ist geschlossen: Er nimmt keine Neukunden mehr auf. Das Versichertenkollektiv schrumpft damit kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Allerdings können bestehende Versicherte der DKV im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif einsteigen, falls der Wechsel zu ihrer Situation passt.
Der Selbstbehalt beträgt 240 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser moderate Selbstbehalt gilt für ambulante ärztliche Behandlung und reduziert Ihr jährliches Kostenrisiko - eine deutlich niedrigere Schwelle als bei vielen anderen Tarifen mit ähnlichem Leistungsumfang.
Ja, als DKV-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen neueren DKV-Tarif vornehmen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche günstigeren Optionen die DKV derzeit anbietet. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt stark von Ihrem aktuellen Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren DKV-Alternativen ab. Da dieser Tarif als geschlossenes Modell der Alten Welt zunehmend höhere Beitragssprünge erleidet, profitieren viele Versicherte von einem Wechsel in größere, modernere Kollektive - mit stabilerem Prämieverlauf oder sogar niedrigeren Beiträgen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Lage und empfiehlt den für Sie optimalen Weg.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert