DKV AB02, SB3, SB2, ZB100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV AB02, SB3, SB2, ZB100 AW: Tarifprofil
Der DKV AB02, SB3, SB2, ZB100 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der ambulante und stationäre Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet. Die Kombination bietet umfassenden Zahnschutz mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz, dazu bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen zu 80 Euro Gestell plus volle Gläser- und Kontaktlinsenkosten, offenen Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung und Naturheilverfahren im Leistungsumfang. Der Selbstbehalt von 240 Euro pro Versicherungsjahr schafft ein moderates Kostenrisiko.
Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt profitiert davon das bestehende Versichertenkollektiv; Neuanmeldungen sind nicht mehr möglich, doch bestehende DKV-Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die begrenzte Risikogemeinschaft führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen. Dennoch eröffnet sich vielen Versicherten dieses Modells die Möglichkeit, durch einen Wechsel zu neueren, größeren Kollektiven Prämien zu senken - häufig ohne Gesundheitsprüfung und bei Übernahme der Altersrückstellungen.
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Basismerkmale
AB02: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AB02: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
AB02: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB02: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.
AB02: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AB02: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB02: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
SB2+SB3: Privatarztbehandlung.
SB2+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SB2, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZB100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZB100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten.
ZB100: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.
- 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
ZB100: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.



