DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 240 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

DKV AB02, SB3, SB2, ZB75 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der DKV kombiniert GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen mit hochwertiger Zahnversorgung und ist in der Alten Welt domiziliert. Mit einem Selbstbehalt von 240 EUR jährlich, Zweibettzimmern in der Stationärbehandlung und Privatarztbehandlung bietet dieser Tarif eine Premium-Ausstattung für Versicherte, die 75-prozentige Zahnbehandlungen und 50-prozentige Zahnersatzleistungen wünschen. Die umfassende Alternative-Medizin-Abdeckung und 20 Psychotherapie-Sitzungen mit vollständiger Kostenübernahme runden das Leistungsbild ab.

Die geschlossene Struktur dieses Tarifs bedeutet, dass die Risikogemeinschaft nicht mehr wächst, sondern sich durch natürliche Abgänge allmählich verringert. Dies erhöht tendenziell die Beitragsdynamik für verbleibende Versicherte. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV kann in vielen Fällen zu besseren Beiträgen führen, ohne dass Sie die Versicherung wechseln müssen. Ihre Altersrückstellungen werden häufig ganz oder teilweise angerechnet, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht immer erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt gezielt auf, ob ein Tarifwechsel im DKV PKV-Tarif für Sie sinnvoll ist und welche Alternativen es gibt.

Basismerkmale

Selbstbehalt240 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

AB02: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

AB02: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.

Psychotherapie

AB02: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

AB02: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.

Ärztliche Behandlung

AB02: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

AB02: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

AB02: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SB2+SB3: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SB2+SB3: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SB2, SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
75 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
100 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZB75: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

ZB75: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 75% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 50% erstattet
  • Inlays werden zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

ZB75: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.

  • 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZB75: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im DKV: AB02, SB3, SB2, ZB75 AW versichert?
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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Bedeutung der geschlossenen Tarif-Struktur bei der DKV

Der AB02, SB3, SB2, ZB75 AW ist seit längerer Zeit geschlossen, weshalb neue externe Kunden nicht mehr aufgenommen werden. Allerdings können Bestandskunden der DKV über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG jederzeit in solche Tarife wechseln, sofern sie wirtschaftlich sinnvoll sind. Die schrumpfende Versichertengruppe führt dazu, dass sich die Umlageergebnisse ungünstiger entwickeln, was die Beitragssteigerungen tendenziell verschärft.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben und erscheinen häufig nicht in öffentlichen Tarifvergleichen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über Übersicht auch über solche weniger bekannten, geschlossenen Tarife und kann Ihnen zeigen, ob dieser Tarif optimal zu Ihrer Situation passt oder ob ein Wechsel die bessere Lösung darstellt.

Tarifwechsel in der DKV: Chancen für Bestandskunden

Nach §204 VVG haben Sie das Recht, innerhalb der DKV in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne dabei die Versicherung zu verlassen. Dabei werden Ihre bereits gesammelten Altersrückstellungen in vielen Fällen angerechnet, und oft ist auch keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Die genaue Handhabung hängt jedoch vom spezifischen Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Genau hier setzt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse an. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre aktuelle Situation im AB02, SB3, SB2, ZB75 AW und zeigt auf, welche besseren oder gleichwertigen Tarife innerhalb der DKV für Sie verfügbar sind. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine kostenlose Analyse Ihrer Wechselmöglichkeiten.

Beitragserhöhungen im geschlossenen Tarif meistern

Der Grund für Beitragserhöhungen im AB02, SB3, SB2, ZB75 AW liegt auch in der geschlossenen Natur des Tarifs selbst. Da keine neuen, jüngeren Versicherten hinzustoßen, altert die Risikogemeinschaft kontinuierlich, und die Schadensstatistik wird ungünstiger. Zusätzlich wirken sich medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge aus Alterungsrückstellungen auf die notwendigen Beitragsanpassungen aus.

Vor Beitragserhöhungen muss nicht kapituliert werden. Ein Tarifwechsel zu günstigeren DKV-Tarifen kann die Prämie erheblich senken, während Sie häufig gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren. Werfen Sie zunächst einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die historische Entwicklung dieses Tarifs nachzuvollziehen. Danach helfen wir: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret, welcher Tarifwechsel Ihr Budget entlastet. Jetzt anmelden für Ihre persönliche Optimierungsanalyse.

Häufige Fragen zum DKV AB02, SB3, SB2, ZB75 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen zu GOÄ-Sätzen auch über den Höchstsätzen hinaus. Psychotherapie wird mit 100% für 20 Sitzungen jährlich übernommen, danach 75% bis maximal 50 Sitzungen pro Jahr. Die Sehhilfen werden mit 80 EUR für Gestelle sowie vollständiger Kostenübernahme für Gläser und Kontaktlinsen vergütet. Der offene Hilfsmittelkatalog deckt 100% ab, wobei ein Hilfsmittel alle drei Jahre erstattet wird. Zahnbehandlung wird zu 75%, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 50% übernommen. Stationär erhalten Sie Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung mit GOÄ-Leistungen über Höchstsatz.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf. Bestehende DKV-Versicherte können jedoch über einen §204-VVG-Tarifwechsel einsteigen. Die geschlossene Struktur führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, da nur noch Bestandsversicherte verbleiben, während Abgänge nicht durch Neuabschlüsse kompensiert werden. Dies trägt zu einer ungünstigeren Beitragsentwicklung bei, da die Umlage auf eine kleinere Versichertengruppe verteilt wird.
Der Selbstbehalt beträgt 240 EUR pro Versicherungsjahr. Er wird je Versicherungsfall fällig und reduziert Ihre Erstattung um diesen Betrag, bevor die Leistungspflicht der DKV einsetzt. Mit 240 EUR liegt dieser Tarif im moderaten Bereich und positioniert sich zwischen selbstbehaltsfreien Tarifen und höheren SB-Modellen. Für Versicherte mit regelmäßigen Arztkontakten kann sich dieser Selbstbehalt durchaus bemerkbar machen.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV. In vielen Fällen können Sie dabei Ihre Altersrückstellungen mitnehmen, und oft entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die günstigeren Alternativen zu finden. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Ein Wechsel ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie eine Beitragserhöhung erhalten oder vorausschauend reagieren möchten, bevor die Beitragslast weiter steigt. Ihr Alter, Ihre Gesundheitssituation und die verfügbaren DKV-Alternativen sind entscheidend. Versicherte mit hohen Zahnarzt- oder Psychotherapiekosten profitieren möglicherweise von besseren Leistungen in moderneren, offenen DKV-Tarifen und sparen gleichzeitig Beitrag. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkret, ob und wo der Wechsel für Sie wirtschaftlich und leistungsmäßig sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert