DKV AB02, SB3, ZB100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV AB02, SB3, ZB100 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AB02, SB3, ZB100 AW der DKV Deutsche Krankenversicherung AG positioniert sich als Bestandstarif mit gehobener ambulanter Versorgung. Das Tarif-Trio kombiniert die umfassende ambulante Abdeckung des AB02-Moduls (Erstattung auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus, 20 Psychotherapie-Sitzungen zu 100%, danach bis 50 maximal zu 70%, offener Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung) mit dem SB3-Stationär-Leistungsumfang (Regel- und Belegarztleistungen bis 3,5-fach GOÄ) und dem prämierten ZB100-Zahnmodul (100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz über Höchstsätze). Ein Selbstbehalt von 240 Euro pro Versicherungsjahr und Mehrbettzimmer-Unterkunft runden das Profil ab.
Als geschlossener Bestandstarif wird das AB02-Ensemble nicht mehr für externe Neukunden akzeptiert, nützt aber Versicherten des gleichen Versicherers, die einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG erwägen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen; gleichzeitig bieten sich in vielen Fällen attraktive Wechseloptionen zu moderateren Prämien an, sofern vergleichbare oder bessere Leistungen verfügbar sind.
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Basismerkmale
AB02: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
AB02: 80,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll.
AB02: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB02: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Das jeweilige Hilfsmittel wird einmal innerhalb von 3 Kalenderjahren erstattet. Keine Begrenzung bei kleinen Hilfsmitteln.
AB02: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
AB02: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
AB02: Erstattet werden ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen schwerer Krankheiten, wie z.B. Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankung und Tuberkulose, ohne Altersgrenzen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
SB3: Regel- und Belegarztleistungen.
SB3: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB3: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZB100: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
ZB100: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten.
ZB100: Bei Versicherungsbeginn ist die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie wie folgt begrenzt.
- 1.600,-EUR in den ersten 24 Monaten.
ZB100: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.



