DKV BestMed BM1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV BestMed BM1 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif BestMed BM1 der DKV gehört zur älteren Welt und richtet sich ausschließlich an Bestandsversicherte des Unternehmens. Mit einem Selbstbehalt von 1.560 EUR pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif eine Regressionslogik aus der Vor-Reform-Ära: Ambulante Erst- und Folgebehandlung werden zu 100% erstattet, wenn ein Primärarzt (Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Augenheilkunde, Kinderheilkunde oder Vertragsarzt) die Erstbehandlung durchführt; sonst 75%. Stationär erfolgt die Versorgung im Mehrbettzimmer (Regelleistungen und Belegarzt bis 2,3-fach GOÄ).
Als Tarif der alten Welt, der bereits geschlossen ist, unterliegt der BestMed BM1 einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und damit überdurchschnittlich starken Beitragserhöhungen. Das Kollektiv veraltet kontinuierlich, medizinische Kostensteigerungen wirken sich verstärkt auf die Beitragsdynamik aus. Doch für bestehende DKV-Versicherte eröffnet sich eine Möglichkeit: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem modernen, offenen Nachfolgetarif der gleichen Versicherung kann in vielen Fällen Beiträge senken und oft gleichwertige oder bessere Leistungen bieten, ohne dass die Versichertenhistorie verloren geht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt für den DKV PKV-Tarif gezielt auf, welche internen Optimierungsmöglichkeiten im Einzelfall bestehen und wie ein Tarifwechsel die Beitragsentwicklung stabilisieren kann.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 100,-EUR innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) bis zum vollendeten 19.Lebensjahr.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- direkt durch die Versicherte Person bezogen: 80% für Bandagen, Blindenstock, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehstützen, Inhalationsgeräte, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, orthopädische Maßschuhe (der Teil der Aufwendungen, der 100,-EUR – bis zum 20.Lebensjahr 50,-EUR – übersteigt), orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
- 100% für folgende Hilfsmittel, wenn sie über den Versicherer beschafft werden oder wenn bei Unfall oder Notfall innerhalb von zwei Tagen danach bezogen werden müssen (sonst zu 50%):
Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenleitgerät und Blindenhund, elektronische Lesehilfen, Ernährungspumpen, Geräte zur Schlafapnoebehandlung, Hörhilfen, Infusionspumpen, Krankenfahrstühle, Kunstglieder, Liege- und Sitzschalen, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sauerstoffgeräte und Überwachungsmonitore für Säuglinge.
Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt, Bereitschaftsarzt oder Vertragsarzt des Versicherers erfolgt.
- 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören, bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird nicht erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 19.Lebensjahr zu 70% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR pro Versicherungsjahr.
Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




