DKV BestMed BM1, Best Care AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV BestMed BM1, Best Care AW im Profil
Der DKV BestMed BM1, Best Care AW ist ein geschlossener Bisex-Altvertrag der DKV Deutsche Krankenversicherung AG, der Bestandsversicherten zwar nicht mehr zur Verfügung steht, aber für Bestandskunden des gleichen Versicherers als interner Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin relevant bleibt. Der Tarif verbindet einen Selbstbehalt von 1.560 Euro pro Versicherungsjahr mit Leistungen auf Regelhöchstsatzniveau: ärztliche Leistungen bis zum 2,3-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 1,8-fach, Laborleistungen bis 1,15-fach. Die Zahnversorgung erstattet Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz jedoch nur zu 50 Prozent, mit einer jährlichen Summenbegrenzung von 1.000 Euro für alle Zahnarztleistungen zusammen.
Geschlossene Altverträge wie dieser BestMed BM1 sind typisch gekennzeichnet durch eine schrumpfende Versichertengemeinschaft und damit verbundene Beitragsrisiken. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV kann in vielen Fällen helfen, Beitragssteigerungen zu bremsen oder sogar die Prämie zu senken, während häufig gleichwertige oder bessere Leistungen verfügbar sind. Die Altersrückstellungen können in der Regel übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm auf Grundlage Ihrer individuellen Situation, welche Wechseloptionen im DKV-Angebot für Sie sinnvoll sind.
Basismerkmale
BestMed BM1: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
BestMed BM1: Erstattet werden
- max. 100,-EUR innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) bis zum vollendeten 19.Lebensjahr.
BestMed BM1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
BestMed BM1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- direkt durch die Versicherte Person bezogen: 80% für Bandagen, Blindenstock, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehstützen, Inhalationsgeräte, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, orthopädische Maßschuhe (der Teil der Aufwendungen, der 100,-EUR – bis zum 20.Lebensjahr 50,-EUR – übersteigt), orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
- 100% für folgende Hilfsmittel, wenn sie über den Versicherer beschafft werden oder wenn bei Unfall oder Notfall innerhalb von zwei Tagen danach bezogen werden müssen (sonst zu 50%):
Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenleitgerät und Blindenhund, elektronische Lesehilfen, Ernährungspumpen, Geräte zur Schlafapnoebehandlung, Hörhilfen, Infusionspumpen, Krankenfahrstühle, Kunstglieder, Liege- und Sitzschalen, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sauerstoffgeräte und Überwachungsmonitore für Säuglinge.
BestMed BM1: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt, Bereitschaftsarzt oder Vertragsarzt des Versicherers erfolgt.
- 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören, bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
BestMed BM1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
BestMed BM1: Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
BestMed BM1: Regel- und Belegarztleistungen.
BestMed BM1: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
BestMed BM1: Stationäre Psychotherapie wird nicht erstattet.
Zahnleistungen
BestMed BM1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
BestMed BM1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 19.Lebensjahr zu 70% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
BestMed BM1: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR pro Versicherungsjahr.
BestMed BM1: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




