DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.560 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

DKV BestMed BM1, Best Care NW im Detail

Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif BestMed BM1 und Best Care NW eine Neue-Welt-Lösung, die sich durch eine kombinierte Beitragsstruktur auszeichnet. Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis zum 2,3-fachen GOÄ-Regelhöchstsatz ab und erstattet Zahnbehandlung vollständig (100%), während Zahnersatz mit 50% Kostenerstattung kalkuliert ist. Mit einem Selbstbehalt von 1.560 EUR pro Versicherungsjahr zahlen Versicherte einen moderaten Eigenbeitrag; stationäre Aufenthalte erfolgen im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung, allerdings ohne Anrecht auf Privatabteilung.

Als geschlossener Tarif nimmt die DKV keine Neukunden mehr auf. Die Risikogemeinschaft konzentriert sich auf bestehende Versicherte, deren schrumpfende Anzahl mittelfristig zu verstärkten Beitragsanpassungen führt. Für Versicherte, die bereits bei der DKV versichert sind, eröffnet sich allerdings eine Chance: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einer günstigeren oder leistungsgerechteren Alternative innerhalb der DKV ist häufig möglich und kann ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen, wobei die Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt für Ihren DKV PKV-Tarif, wie eine optimierte Tarifpositionierung aussehen könnte.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.560 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

BestMed BM1: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

BestMed BM1: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) bis zum vollendeten 19.Lebensjahr.
Psychotherapie

BestMed BM1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

BestMed BM1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:

  • direkt durch die Versicherte Person bezogen: 80% für Bandagen, Blindenstock, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehstützen, Inhalationsgeräte, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, orthopädische Maßschuhe (der Teil der Aufwendungen, der 100,-EUR – bis zum 20.Lebensjahr 50,-EUR – übersteigt), orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
  • 100% für folgende Hilfsmittel, wenn sie über den Versicherer beschafft werden oder wenn bei Unfall oder Notfall innerhalb von zwei Tagen danach bezogen werden müssen (sonst zu 50%):

Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenleitgerät und Blindenhund, elektronische Lesehilfen, Ernährungspumpen, Geräte zur Schlafapnoebehandlung, Hörhilfen, Infusionspumpen, Krankenfahrstühle, Kunstglieder, Liege- und Sitzschalen, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sauerstoffgeräte und Überwachungsmonitore für Säuglinge.

Ärztliche Behandlung

BestMed BM1: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Facharzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Not-, Bereitschafts- oder Vertragsarzt des Versicherers erfolgt
  • 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zur nächsten Behandlung durch den Hausarzt, danach werden die Aufwendungen zu 100% erstattet (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle).

Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

BestMed BM1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

BestMed BM1: Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

BestMed BM1: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

BestMed BM1: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

BestMed BM1: Stationäre Psychotherapie wird nicht erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

BestMed BM1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

BestMed BM1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 19.Lebensjahr zu 70% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

BestMed BM1: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR pro Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

BestMed BM1: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im DKV: BestMed BM1, Best Care NW versichert?
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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status beim DKV BestMed BM1 für mich?

Der DKV BestMed BM1 und Best Care NW sind geschlossene Bestandstarife, auf die nur noch Versicherte zugreifen können, die bereits bei der DKV versichert sind. Neue externe Kunden werden nicht mehr akzeptiert. Dadurch schrumpft die Versichertenbasis kontinuierlich, was zu einer unvermeidlichen Alterung des Versichertenkollektivs führt und die Beitragshebelwirkung verstärkt. Versicherte, die bereits in diesem Tarif versichert sind, können jedoch gemäß §204 VVG innerhalb der DKV zu anderen Tarifen wechseln und profitieren damit von stabileren oder niedrigeren Beitragserhöhungen.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich beworben, sind aber über Spezialisten wie unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm umfassend analysierbar. Er kann aufzeigen, welche neuen oder älteren Tarife derselben DKV für Ihre individuelle Situation besser geeignet sind, besonders wenn Sie eine Beitragsoptimierung anstreben.

Kann ich den DKV BestMed BM1 gegen einen günstigeren Tarif tauschen?

Ja, als DKV-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV. Sie können zu einem anderen DKV-Tarif wechseln, ohne die Versicherung zu kündigen oder zu einem anderen Versicherer zu gehen. Dabei werden die Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig oder teilweise übernommen, was eine erhebliche Kosteneinsparung ermöglicht. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, doch ob diese tatsächlich entfällt und wie viel der Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert mit Ihnen die verfügbaren DKV-Tarifoptionen und identifiziert die beste Wechselstrategie. Melden Sie sich noch heute an, und unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im DKV BestMed BM1 - welche Alternativen habe ich?

Beitragserhöhungen treffen diesen geschlossenen Tarif besonders hart, weil die Versichertenbasis stagniert und schrumpft. Während die medizinischen Kosten steigen, sinkt die Risikobasis - ein klassischer Treiber für überproportionale Prämienanpassungen. Hinzu kommt, dass geschlossene Neue-Welt-Tarife weniger von Neukundeneffekten profitieren, die Prämien stabilisieren könnten.

Der pragmatische Weg besteht in einem Tarifwechsel innerhalb der DKV nach §204 VVG. Häufig finden sich jüngere oder offenere DKV-Tarife mit stabilerer Prämienentwicklung und oft niedrigerem Beitrag. Ihre Altersrückstellungen bleiben in der Regel erhalten, und die Leistungen können gleichwertig oder sogar besser ausfallen. Sehen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die historischen Beitragssprünge dieses Tarifs nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, wie Sie die Kostenlast senken: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum DKV BestMed BM1, Best Care NW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 2,3-fachen GOÄ-Regelhöchstsatz, technische Leistungen bis 1,8-fach und Laborleistungen bis 1,15-fach. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 50%, Zahnspangen bis Alter 19 zu 70%. Sehhilfen für Kinder unter 19 Jahren sind mit maximal 100 EUR alle 24 Monate versichert. Ein geschlossener Hilfsmittelkatalog deckt 80% bei direkt bezogenen Bandagen, Gehstützen und orthopädischen Schuhen ab. Stationär wird im Mehrbettzimmer ohne Chefarztrecht erstattet. Eine jährliche Zahnerstattungsobergrenze von 1.000 EUR begrenzt die Höchstvergütung.
Der Tarif ist geschlossen, d.h. die DKV nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf. Nur DKV-Bestandsversicherte können ihn halten oder über einen Tarifwechsel intern zu diesem Tarif wechseln. Die schrumpfende Versichertenbasis führt zu verstärkten Beitragserhöhungen, da das Risiko auf immer weniger Schultern verteilt wird. Für bestehende Versicherte ist jedoch ein Wechsel zu offeneren oder jüngeren DKV-Tarifen möglich, die stabiler kalkuliert sind.
Der Selbstbehalt beträgt 1.560 EUR pro Versicherungsjahr und gilt ambulant und stationär. Dies ist ein moderater bis mittlerer Selbstbehalt, der Versicherte an einem relevanten Eigenanteil beteiligt, ohne zu extreme Kostenlücken zu hinterlassen. Der Selbstbehalt wird auf ambulante Behandlungen (75%-Leistungen), zahnärztliche Leistungen und Vorsorgeleistungen angerechnet und kann beim Wechsel zu einem optimierteren DKV-Tarif möglicherweise reduziert werden.
Ja, Sie können als DKV-Versicherter nach §204 VVG innerhalb der DKV zu anderen Tarifen wechseln. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen dabei übernommen und eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Allerdings hängen Umfang der Altersrückstellungsübernahme und die Notwendigkeit einer Gesundheitsprüfung vom konkreten Tarifwechsel ab. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Prüfung Ihrer individuellen Situation beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt dies.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und dem verfügbaren Tarifangebot ab. Da dieser Tarif geschlossen ist und beitragsintensive Dynamiken zeigt, profitieren viele Versicherte von einem Wechsel zu offeneren DKV-Tarifen mit stabilerem Risikoprofil oder besseren Sparoptionen. Allerdings müssen individuelle Faktoren wie Ihre aktuellen Leistungsansprüche, finanzielle Ziele und Gesundheitshistorie abgewogen werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet im Gespräch mit Ihnen konkret, welche DKV-Alternative zu Ihrer Situation passt und welche Kosteneinsparungen realistisch sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert