DKV BestMed BM1, Best Care NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV BestMed BM1, Best Care NW im Detail
Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif BestMed BM1 und Best Care NW eine Neue-Welt-Lösung, die sich durch eine kombinierte Beitragsstruktur auszeichnet. Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis zum 2,3-fachen GOÄ-Regelhöchstsatz ab und erstattet Zahnbehandlung vollständig (100%), während Zahnersatz mit 50% Kostenerstattung kalkuliert ist. Mit einem Selbstbehalt von 1.560 EUR pro Versicherungsjahr zahlen Versicherte einen moderaten Eigenbeitrag; stationäre Aufenthalte erfolgen im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung, allerdings ohne Anrecht auf Privatabteilung.
Als geschlossener Tarif nimmt die DKV keine Neukunden mehr auf. Die Risikogemeinschaft konzentriert sich auf bestehende Versicherte, deren schrumpfende Anzahl mittelfristig zu verstärkten Beitragsanpassungen führt. Für Versicherte, die bereits bei der DKV versichert sind, eröffnet sich allerdings eine Chance: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einer günstigeren oder leistungsgerechteren Alternative innerhalb der DKV ist häufig möglich und kann ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen, wobei die Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden.
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Basismerkmale
BestMed BM1: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
BestMed BM1: Erstattet werden
- max. 100,-EUR innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) bis zum vollendeten 19.Lebensjahr.
BestMed BM1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
BestMed BM1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- direkt durch die Versicherte Person bezogen: 80% für Bandagen, Blindenstock, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehstützen, Inhalationsgeräte, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, orthopädische Maßschuhe (der Teil der Aufwendungen, der 100,-EUR – bis zum 20.Lebensjahr 50,-EUR – übersteigt), orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
- 100% für folgende Hilfsmittel, wenn sie über den Versicherer beschafft werden oder wenn bei Unfall oder Notfall innerhalb von zwei Tagen danach bezogen werden müssen (sonst zu 50%):
Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Blindenleitgerät und Blindenhund, elektronische Lesehilfen, Ernährungspumpen, Geräte zur Schlafapnoebehandlung, Hörhilfen, Infusionspumpen, Krankenfahrstühle, Kunstglieder, Liege- und Sitzschalen, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sauerstoffgeräte und Überwachungsmonitore für Säuglinge.
BestMed BM1: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Facharzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Not-, Bereitschafts- oder Vertragsarzt des Versicherers erfolgt
- 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zur nächsten Behandlung durch den Hausarzt, danach werden die Aufwendungen zu 100% erstattet (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle).
Als Erstbehandelnder wird auch ein hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunktbezeichnung anerkannt, wenn rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Nachweis vorgelegt wird.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
BestMed BM1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
BestMed BM1: Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
BestMed BM1: Regel- und Belegarztleistungen.
BestMed BM1: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
BestMed BM1: Stationäre Psychotherapie wird nicht erstattet.
Zahnleistungen
BestMed BM1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
BestMed BM1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 19.Lebensjahr zu 70% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
BestMed BM1: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR pro Versicherungsjahr.
BestMed BM1: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




