DKV BestMed Komfort BM4 / 3 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV BestMed Komfort BM4 / 3 NW im Profil
Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif BestMed Komfort BM4 / 3 NW eine auf der Neue-Welt-Plattform basierende Versorgung mit deutlich optimiertem Leistungsprofil an. Der Tarif kombiniert Höchstsätze der GOÄ bis zur 3,5-fachen Gebührenordnung für ärztliche Leistungen, Doppelzimmer bei stationärer Behandlung und umfassende Zahnersatzdeckung von 75 Prozent ohne Jahresobergrenzen. Ein Selbstbehalt von 2.010 EUR pro Versicherungsjahr strukturiert die Kostenbeteiligung moderat.
Als geschlossener Tarif nimmt der BestMed Komfort BM4 / 3 NW keine neuen Kunden von außen auf, was die Risikogemeinschaft der bestehenden Versicherten schrumpfen lässt. Diese demografische Verschiebung führt typischerweise zu einer beschleunigten Beitragsentwicklung, da sich die Altersstruktur zulasten jüngerer Versicherter verschärft. Indes eröffnet die Tarifarchitektur der DKV Bestandsversicherten häufig Chancen für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu moderneren und möglicherweise günstigeren Zieltarifen derselben Gesellschaft.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm analysiert, ob ein Wechsel im DKV-Bestand für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist und welche Zieltarife den DKV PKV-Tarif ersetzen könnten.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
500,-EUR innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen inkl. Reparaturen. Keine Leistung für Reinigungsmittel.
- 100% für 30 Sitzungen
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- ein Hilfsmittel vom Versicherer nicht beschafft werden konnte oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird oder
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhund.
Die Erstattung ist begrenzt:
- pro Paar orthopädischer Schuhe 100,-EUR Selbstbeteiligung, bis zum 20.Lebensjahr 50,-EUR.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- 80%, max. 1.000,-EUR pro Versicherungsjahr für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel.
Ambulante Leistungen
- 100% für 30 Sitzungen
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen für Erwachsene
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden 100% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission oder der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit.
Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet, zu 85% bei Wahl eines Kooperationspartners
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 19.Lebensjahr zu 100% erstattet
- Professionelle Zahnreinigung wird zu max. 100,-EUR pro Kalenderjahr erstattet (200,-EUR, wenn ein Kooperationspartner in Anspruch genommen wird)
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Erstattung für Zahnersatz max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Wird bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie empfohlen.




