DKV BestMed Komfort BMK / 1: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV BestMed Komfort BMK / 1 im Überblick
Die DKV Deutsche Krankenversicherung positioniert den BestMed Komfort BMK / 1 als offenen Unisex-Tarif der neuen Welt mit überzeugenden Leistungsmerkmalen für Versicherte, die Wert auf umfangreiche Erstattungen legen. Mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen, 75% Zahnersatz und einer 420 EUR Jahresfranchise bietet dieser Tarif eine solide Balance aus Kosteneffizienz und Leistungsschutz. Die Einbettung in die neue Welt bedeutet moderne Tarifstruktur und aktuelle Kalkulationen ohne die Altlasten geschlossener, überalterter Kollektive.
Als offener Tarif profitiert der BestMed Komfort BMK / 1 von einer ausgeglichenen Altersstruktur durch fortlaufende Neukunden-Aufnahmen, was grundsätzlich zu moderateren Beitragssteigerungen führt. Versicherte, die diesen Tarif aktuell halten und die Prämien senken möchten, können innerhalb der DKV einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen, falls günstigere Alternativen mit vergleichbaren oder besseren Leistungen verfügbar sind. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihren DKV PKV-Tarif ein lohnenswerter Optimierungspfad existiert.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 24 Monaten.
- Laser(Lasik)-Operationen nach vorheriger Zusage.
- 100% für 30 Sitzungen
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- ein Hilfsmittel vom Versicherer nicht beschafft werden konnte oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird oder
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhund.
Die Erstattung ist begrenzt:
- pro Paar orthopädischer Schuhe 100,-EUR Selbstbeteiligung, bis zum 20.Lebensjahr 50,-EUR.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- 80%, max. 1.000,-EUR pro Versicherungsjahr für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel.
Ambulante Leistungen
- 100% für 30 Sitzungen
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden 100% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission oder der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit.
Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet, zu 85% bei Wahl eines Kooperationspartners
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 19.Lebensjahr zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Wird bei Zahnersatz empfohlen.




