DKV BestMed Komfort BMK / 2: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV BestMed Komfort BMK / 2 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif BestMed Komfort BMK/2 der DKV positioniert sich im Segment der modernen Versicherung mit höherwertigen Leistungen. Der Tarif gehört zur neuen Welt und kombiniert Behandlungen über den GOÄ-Höchstsätzen mit umfassender zahnärztlicher Versorgung: 75% Zahnersatz, Zahnbehandlung zu 100%, Kieferorthopädie bis zum vollendeten 19. Lebensjahr ohne Begrenzung. Der Selbstbehalt von 1000 EUR pro Versicherungsjahr liegt im gehobenen Segment, wird aber durch die erweiterte Kostendeckung kompensiert. Im stationären Bereich sichert der Tarif Privatarztbehandlung mit Zweibettzimmer ab.
Der offene Status bedeutet für den BestMed Komfort BMK/2 eine stabile Risikogemeinschaft mit aktiver Neukundenaufnahme, was typischerweise zu moderateren Beitragserhöhungen führt als bei geschlossenen Tarifen. Dennoch ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV eine häufig lohnende Option: In vielen Fällen ermöglicht ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif beim gleichen Versicherer Einsparungen, ohne dass wesentliche Leistungen aufgegeben werden müssen. Die Altersrückstellungen können in der Regel übernommen werden, sofern die Gesundheitsprüfung positiv verläuft.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optimierungspotenziale für Ihren DKV PKV-Tarif.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 24 Monaten.
- Laser(Lasik)-Operationen nach vorheriger Zusage.
- 100% für 30 Sitzungen
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- ein Hilfsmittel vom Versicherer nicht beschafft werden konnte oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird oder
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhund.
Die Erstattung ist begrenzt:
- pro Paar orthopädischer Schuhe 100,-EUR Selbstbeteiligung, bis zum 20.Lebensjahr 50,-EUR.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- 80%, max. 1.000,-EUR pro Versicherungsjahr für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel.
Ambulante Leistungen
- 100% für 30 Sitzungen
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden 100% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission oder der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit.
Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet, zu 85% bei Wahl eines Kooperationspartners
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 19.Lebensjahr zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Wird bei Zahnersatz empfohlen.




