DKV BestMed Komfort BMK / 3: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV BestMed Komfort BMK / 3 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif DKV BestMed Komfort BMK / 3 der neuen Welt kombiniert eine komfortable Absicherung mit realistischen Eigenanteilen. Mit einer Selbstbeteiligung von 2.100 Euro jährlich, Erstattungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus im ambulanten und stationären Bereich sowie einem modernen Leistungsprofil richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die Wert auf solide Grundleistungen und eine ausgewogene Prämiengestaltung legen.
Als offener Tarif profitiert der BMK / 3 von einer ausgeglichenen Altersstruktur durch kontinuierliche Neuzugänge, was die Beitragsentwicklung typischerweise moderater ausfallen lässt als bei geschlossenen Tarifen. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können mittels eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG häufig in günstigere Alternativen wechseln, ohne ihre Altersrückstellungen zu verlieren. Sofern ein Tarifwechsel bei erhöhten Prämien erwogen wird, zeigt sich oft, dass gleichwertige oder bessere Leistungen zu reduzierten Beiträgen verfügbar sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei: unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihr individuelles Optimierungspotenzial im DKV PKV-Tarif und zeigt auf, welche Tarifwechseloptionen in Ihrer Situation infrage kommen.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 24 Monaten.
- Laser(Lasik)-Operationen nach vorheriger Zusage.
- 100% für 30 Sitzungen
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel über den Versicherer bezogen wird oder
- ein Hilfsmittel vom Versicherer nicht beschafft werden konnte oder
- das Hilfsmittel innerhalb von 2 Tagen nach einem Unfall oder Notfall bezogen wird oder
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt.
Sonst werden 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhund.
Die Erstattung ist begrenzt:
- pro Paar orthopädischer Schuhe 100,-EUR Selbstbeteiligung, bis zum 20.Lebensjahr 50,-EUR.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- 80%, max. 1.000,-EUR pro Versicherungsjahr für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel.
Ambulante Leistungen
- 100% für 30 Sitzungen
- 80% ab der 31. Sitzung
- 70% ab der 61. Sitzung.
Erstattet werden
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers).
Erstattet werden 100% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission oder der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit.
Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung unabhängig von einer Selbstbeteiligung.
Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet, zu 85% bei Wahl eines Kooperationspartners
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 19.Lebensjahr zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Wird bei Zahnersatz empfohlen.




