DKV ET1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum DKV ET1 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif DKV ET1 AW der Alten Welt gehört zu den etablierten Policen im Bestandsbereich der DKV. Mit einem Selbstbehalt von 480 EUR pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif eine solide ambulante Versorgung bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ (2,3-fach für ärztliche, 1,8-fach für technische, 1,15-fach für Laborleistungen), stationäre Belegarztleistungen im Mehrbettzimmer und umfassende zahnärztliche Leistungen mit 100% Zahnbehandlung sowie 60% Zahnersatz.
Da der ET1 AW geschlossen ist, profitiert eine interne Tarifoptimierung nach §204 VVG häufig von Wechselpotenzialen zu günstigeren oder leistungsstärkeren DKV-Alternativen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft älterer Tarife führt zu überdurchschnittlichen Beitragsanstiegen; ein Wechsel innerhalb des gleichen Versicherers erhält häufig die bisherigen Altersrückstellungen und bietet in vielen Fällen Spielraum für Leistungsverbesserungen ohne Gesundheitsprüfung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen im DKV PKV-Tarif-Portfolio auf und ermöglicht es Ihnen, fundiert zu entscheiden.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
120,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog: große Hilfsmittel einmal in 3 Jahren; soweit möglich Leihe.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel (Bandagen, Strümpfe, Einlagen).
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:
- 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
Das erste Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des Kalenderjahres, in dem die Versicherung beginnt.
Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.




