DKV ET1 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV ET1 NW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif ET1 NW der DKV richtet sich an Bestandsversicherte des Konzerns, die sich mit einem moderaten Selbstbehalt von 480 Euro pro Versicherungsjahr für eine solide ambulante und zahnärztliche Versorgung positionieren. Die GOÄ-Erstattung reicht bis zum 2,3-fachen Regelhöchstsatz für ärztliche Leistungen, bei Zahnersatz sind 60 Prozent Kostenübernahme vorgesehen. Psychotherapie wird mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr abgedeckt, wovon die ersten 20 vollständig erstattet sind.
Geschlossene Tarife wie ET1 NW verlieren kontinuierlich Versicherte, ohne neue Kunden aufnehmen zu können - eine Dynamik, die den Beitragsdruck verschärft. Für Bestandsversicherte liegt hier der Ansatzpunkt: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft kann in vielen Fällen Beitragsspielraum erschließen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bieten. Die Altersrückstellungen bleiben dabei häufig erhalten, Gesundheitsprüfungen entfallen oft.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Wechselmöglichkeiten es im DKV-Tarifportfolio gibt - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet sie individuell für Ihre Situation.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
120,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog: große Hilfsmittel einmal in 3 Jahren; soweit möglich Leihe.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel (Bandagen, Strümpfe, Einlagen).
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:
- 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
Das erste Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des Kalenderjahres, in dem die Versicherung beginnt.
Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.




