DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 480 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

DKV ET1 NW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif ET1 NW der DKV richtet sich an Bestandsversicherte des Konzerns, die sich mit einem moderaten Selbstbehalt von 480 Euro pro Versicherungsjahr für eine solide ambulante und zahnärztliche Versorgung positionieren. Die GOÄ-Erstattung reicht bis zum 2,3-fachen Regelhöchstsatz für ärztliche Leistungen, bei Zahnersatz sind 60 Prozent Kostenübernahme vorgesehen. Psychotherapie wird mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr abgedeckt, wovon die ersten 20 vollständig erstattet sind.

Geschlossene Tarife wie ET1 NW verlieren kontinuierlich Versicherte, ohne neue Kunden aufnehmen zu können - eine Dynamik, die den Beitragsdruck verschärft. Für Bestandsversicherte liegt hier der Ansatzpunkt: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft kann in vielen Fällen Beitragsspielraum erschließen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bieten. Die Altersrückstellungen bleiben dabei häufig erhalten, Gesundheitsprüfungen entfallen oft.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Wechselmöglichkeiten es im DKV-Tarifportfolio gibt - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet sie individuell für Ihre Situation.

Basismerkmale

Selbstbehalt480 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

120,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.

Psychotherapie

100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog: große Hilfsmittel einmal in 3 Jahren; soweit möglich Leihe.

Geschlossener Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel (Bandagen, Strümpfe, Einlagen).

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:

  • 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.

Das erste Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des Kalenderjahres, in dem die Versicherung beginnt.

Zahn Heil- & Kostenplan

Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im DKV: ET1 NW versichert?
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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist ET1 NW ein geschlossener Tarif bei der DKV?

Der ET1 NW nimmt seit seiner Schließung keine Neuversicherten mehr auf. Diese Strategie konzentriert sich auf das bestehende Versichertenkollektiv und verhindert gleichzeitig die demografische Verjüngung einer Risikogemeinschaft. Der Bestand schrumpft durch natürliche Fluktuation, während die älteren Versicherten überproportional vertreten bleiben - ein Effekt, der den Durchschnittsbeitrag erhöht. Für Sie als Bestandsversicherter der DKV eröffnet sich aber ein entscheidender Vorteil: Sie können innerhalb desselben Versicherers ohne externe Neubewerbung in einen offeneren oder jüngeren Tarif wechseln.

Geschlossene Tarife aus der Neuen Welt wie ET1 NW werden seitens der DKV meist nicht mehr öffentlich beworben, sind aber für interne Wechsel von hoher Relevanz. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse dieser Bestands-Tarifstrukturen und kann prüfen, welche Alternativen für Ihren ET1 NW-Schutz sinnvoll sind.

Tarifwechsel bei der DKV: So nutzen Sie Ihre Optionen

Der §204 VVG verankert Ihr Wechselrecht innerhalb der DKV. Sie können aus ET1 NW in einen anderen DKV-Tarif wechseln, ohne die Gesellschaft zu wechseln. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen; eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Die genauen Bedingungen - ob vollständig, teilweise oder gar nicht - hängen vom Zieltarif und Ihrer persönlichen Situation ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm vergleicht Ihren ET1 NW mit verfügbaren DKV-Alternativen und identifiziert Sparpotenziale sowie Leistungsverbesserungen. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine individuelle Empfehlung.

Beitragserhöhungen im ET1 NW und Lösungsweg

Ein schrumpfendes, überalterndes Versichertenkollektiv führt zu kontinuierlichen Prämiensteigerungen im ET1 NW. Die medizinischen Kosten steigen zwar deutschlandweit, doch fängt ein geschlossener Tarif dieser Größe diese Kostensteigerungen in einer immer kleineren Risikogemeinschaft ab - jede Erhöhung wirkt prozentual stärker auf den Restbestand. Gleichzeitig fehlt der stabilisierende Effekt von Neuzugang mit jüngerer Altersstruktur.

Die gute Nachricht: Ein Tarifwechsel innerhalb der DKV kann diese Spirale unterbrechen. Oft sind gleichwertige oder bessere Leistungen zu niedrigeren Prämien verfügbar, insbesondere bei Tarifen mit gesünderem Altersschnitt oder jüngeren Öffnungszeiträumen. Sehen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Beitragshistorie und Trends für Ihren aktuellen Tarif nachzuverfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Jetzt anmelden offenbart konkrete Wechsel-Szenarien für Ihren individuellen Fall.

Häufige Fragen zum DKV ET1 NW

Der ET1 NW erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 2,3-fachen Regelhöchstsatz der GOÄ, Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60 Prozent. Psychotherapie wird mit 20 Sitzungen pro Jahr zu 100 Prozent abgedeckt, dann mit bis zu 30 weiteren Sitzungen zu 70 Prozent, insgesamt maximal 50 Sitzungen jährlich. Sehhilfen werden mit 120 Euro innerhalb von zwei Versicherungsjahren erstattet. Der Selbstbehalt beträgt 480 Euro pro Versicherungsjahr.
Der ET1 NW ist ein geschlossener Tarif, nimmt also keine Neuversicherten mehr auf. Das bedeutet für das Versichertenkollektiv: Ein kontinuierlicher Bestandsabbau führt zu einer Überalterung des Bestands und damit zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen. Für Bestandsversicherte der DKV eröffnet sich aber die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels zu jüngeren oder stabileren Alternativen.
Der Selbstbehalt beträgt 480 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt sowohl für ambulante als auch für zahnärztliche Leistungen und zählt als Jahresselbstbehalt. Mit diesem moderaten SB-Niveau positioniert sich ET1 NW im unteren mittleren Bereich der Tariflandschaft - nicht kostenlos, aber mit deutlich niedrigerem Risikotransfer als Varianten mit hohem Selbstbehalt.
Ja, über den §204 VVG können Sie als DKV-Bestandsversicherter intern in einen anderen DKV-Tarif wechseln. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen häufig übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Welche Bedingungen konkret gelten - etwa ob die Altersrückstellungen komplett mitgenommen werden oder ob Fragen gestellt werden - muss im Einzelfall geklärt werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen verfügbare Optionen auf. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger treffen.
Ein Wechsel lohnt sich besonders, wenn Ihre aktuelle Prämie deutlich gestiegen ist oder weitere Erhöhungen absehbar sind - eine typische Situation bei geschlossenen Tarifen wie ET1 NW. Auch wenn Sie weniger Leistungen nutzen als versichert (z.B. keine oder wenige Zahnarztbesuche), können günstigere Einsteigertarife sinnvoll sein. Umgekehrt: Wenn Sie intensive zahnärztliche Behandlungen planen, sollten Sie prüfen, ob höhere Kostenübernahmen verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr persönliches Profil, Ihre Inanspruchnahmehistorie und die aktuellen DKV-Alternativen, um eine fundierte Empfehlung zu geben.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert