DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 480 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

Der DKV ET1, SB1 AW im Profil

Der DKV ET1, SB1 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich an Bestandsversicherte derselben Gesellschaft richtet. Mit einem Selbstbehalt von 480 Euro jährlich, Regelhöchstsätzen der GOÄ bis zum 2,3-fachen Satz und Privatarztbehandlung im Krankenhaus kombiniert dieser Tarif eine klassische Kostenbeteiligung mit qualifizierten Leistungen im stationären Bereich. Die Unterbringung erfolgt im Einbettzimmer, und Zahnbehandlung wird vollständig erstattet, während Zahnersatz zu 60 Prozent übernommen wird.

Als geschlossener Tarif profitiert der ET1, SB1 AW nicht von Neuzugang, was das Versichertenkollektiv bei statistisch älter werdenden Versicherten unter Kostendruck setzt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV kann hier häufig zu Einsparungen führen. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und unter Umständen erhalten Sie gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen, sofern alternative DKV-Tarife verfügbar sind. Eine persönliche Prüfung ist notwendig, um die optimalen Konditionen zu identifizieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche Spielräume beim DKV ET1, SB1 AW noch vorhanden sind und ob ein optimierter Tarif eine echte Option ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt480 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

ET1: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

ET1: 120,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.

Psychotherapie

ET1: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

ET1: Offener Hilfsmittelkatalog: große Hilfsmittel einmal in 3 Jahren; soweit möglich Leihe.

Geschlossener Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel (Bandagen, Strümpfe, Einlagen).

Ärztliche Behandlung

ET1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

ET1: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

ET1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

ET1+SB1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

ET1+SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

ET1, SB1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ET1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

ET1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

ET1: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:

  • 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.

Das erste Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des Kalenderjahres, in dem die Versicherung beginnt.

Zahn Heil- & Kostenplan

ET1: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Status und Versichertenkollektiv beim DKV ET1, SB1 AW

Der DKV ET1, SB1 AW wird nicht mehr aktiv am Markt vertrieben und nimmt keine Neukunden auf. Bestehende Versicherte desselben Versicherers können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Das bedeutet in der Praxis: Das Versichertenkollektiv dieses Tarifs wird kontinuierlich älter und schrumpft, was typischerweise zu Beitragserhöhungen führt, die über dem Marktdurchschnitt liegen. Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern oft nicht mehr öffentlich beworben und erfordern spezialisierte Kenntnisse.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche geschlossenen und nicht mehr aktiv vermarkteten Tarife. Er kann beurteilen, ob ein Tarifwechsel zu besseren Bedingungen innerhalb der DKV möglich ist und welche neuen Tarife der Gesellschaft für Ihre individuelle Situation geeignet sind.

Tarifwechsel im ET1, SB1 AW: Ihre Rechte nach §204 VVG

Sie haben als Versicherter der DKV das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb derselben Gesellschaft. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Situation und zeigt auf, welche DKV-Tarife eine echte Alternative zum ET1, SB1 AW darstellen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie Klarheit, ob sich ein Wechsel lohnt und welche Leistungsveränderungen auf Sie zukommen - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im ET1, SB1 AW - Tarifwechsel als Ausweg

Der ET1, SB1 AW trägt die strukturellen Herausforderungen älterer, geschlossener Tarife in sich: Mit einem schrumpfenden und älter werdenden Versichertenkollektiv entstehen Kostendruck und Beitragserhöhungen, die durch medizinische Teuerung und sinkende Kapitalerträge zusätzlich beschleunigt werden. Versicherte dieses Tarifs erleben oft überdurchschnittliche Prämiensprünge, wodurch das Eigenwirtschaftlichkeitsziel näher rückt.

Der Tarifwechsel im Rahmen des §204 VVG bietet häufig einen Ausweg: In vielen Fällen führt der Wechsel zu niedrigeren Beiträgen, und oft sind die Leistungen gleichwertig oder sogar besser. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Trends bei der DKV nachzuvollziehen. Die konkrete Lösung für Ihre Situation liefert unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden und prüfen Sie Ihre persönlichen Handlungsspielräume.

Häufige Fragen zum DKV ET1, SB1 AW

Der Tarif übernimmt ambulante Behandlung bis zum 2,3-fachen Regelhöchstsatz der GOÄ, zahlt 20 Psychotherapie-Sitzungen monatlich zu 100% und danach 70% (maximal 50 Sitzungen), erstattet Sehhilfen bis 120 Euro in zwei Jahren und deckt Naturheilverfahren ab. Stationär kommt Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer zum Einsatz. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60%, mit Jahresobergrenzen (800 Euro im 1.-2. Jahr, 2.400 Euro im 1.-4. Jahr, 4.000 Euro ab dem 5. Jahr). Der Selbstbehalt beträgt 460 Euro pro Jahr.
Der ET1, SB1 AW ist ein geschlossener Tarif - neue Kunden von außen werden nicht aufgenommen. Für bestehende Versicherte der DKV bleibt ein Wechsel von einem anderen DKV-Tarif in den ET1, SB1 AW nach §204 VVG möglich. Diese geschlossene Position bedeutet, dass das Versichertenkollektiv nicht mit jungen Neukunden aufgefrischt wird und die durchschnittliche Altersstruktur kontinuierlich ansteigt. Das führt typischerweise zu Beitragserhöhungen über dem Marktdurchschnitt.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 480 Euro. Dieser wird bei ambulanten Leistungen, stationärer Behandlung und Zahnbehandlung fällig. Bei Vorsorgeleistungen wie Schutzimpfungen oder Vorsorgeuntersuchungen gilt der Selbstbehalt ebenfalls. Mit 480 Euro positioniert sich dieser Tarif im Standard-Bereich; nicht kostenfrei, aber auch nicht im hohen Segment. Der Selbstbehalt setzt eine moderate Eigenbeteiligung voraus, fördert die Kostenverantwortung und hilft der Versichertengemeinschaft, Kosten zu kontrollieren.
Ja, Sie können innerhalb der DKV einen Wechsel nach §204 VVG durchführen. In vielen Fällen sind Tarifwechsel mit Übernahme der Altersrückstellungen möglich, und oft erhalten Sie bei gleichwertigen oder besseren Leistungen niedrigere Beiträge. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt vom konkreten Tarifziel ab und muss individuell geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ob sich ein Tarifwechsel lohnt, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren DKV-Alternativen ab. Als geschlossener Tarif mit sinkendem Versichertenkollektiv erlebt der ET1, SB1 AW regelmäßig Beitragserhöhungen. Der 480-Euro-Selbstbehalt ist moderat und spricht eher für Versicherte, die kostenverantwortlich handeln. Liegt Ihr Fokus auf niedrigeren Beiträgen oder besseren Leistungen (etwa höherem Zahnersatz-Prozentsatz), kann ein Tarifwechsel attraktiv sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und zeigt konkret, welche DKV-Tarife Ihnen bessere Konditionen bieten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert