DKV ET1, SB1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Der DKV ET1, SB1 AW im Profil
Der DKV ET1, SB1 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich an Bestandsversicherte derselben Gesellschaft richtet. Mit einem Selbstbehalt von 480 Euro jährlich, Regelhöchstsätzen der GOÄ bis zum 2,3-fachen Satz und Privatarztbehandlung im Krankenhaus kombiniert dieser Tarif eine klassische Kostenbeteiligung mit qualifizierten Leistungen im stationären Bereich. Die Unterbringung erfolgt im Einbettzimmer, und Zahnbehandlung wird vollständig erstattet, während Zahnersatz zu 60 Prozent übernommen wird.
Als geschlossener Tarif profitiert der ET1, SB1 AW nicht von Neuzugang, was das Versichertenkollektiv bei statistisch älter werdenden Versicherten unter Kostendruck setzt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV kann hier häufig zu Einsparungen führen. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und unter Umständen erhalten Sie gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen, sofern alternative DKV-Tarife verfügbar sind. Eine persönliche Prüfung ist notwendig, um die optimalen Konditionen zu identifizieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche Spielräume beim DKV ET1, SB1 AW noch vorhanden sind und ob ein optimierter Tarif eine echte Option ist.
Basismerkmale
ET1: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
ET1: 120,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
ET1: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
ET1: Offener Hilfsmittelkatalog: große Hilfsmittel einmal in 3 Jahren; soweit möglich Leihe.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel (Bandagen, Strümpfe, Einlagen).
ET1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ET1: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
ET1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
ET1+SB1: Privatarztbehandlung.
ET1+SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ET1, SB1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ET1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ET1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
ET1: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:
- 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
Das erste Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des Kalenderjahres, in dem die Versicherung beginnt.
ET1: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.




