DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 480 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

DKV ET1, SB1 NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ET1, SB1 NW der DKV positioniert sich als solide Kombination aus moderat erhöhtem Selbstbehalt und stationären Premium-Leistungen. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 480 EUR, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer und 60% Zahnersatzerstattung richtet sich dieser Tarif der neuen Welt an Versicherte, die Kosteneffizienz mit gehobenen klinischen Annehmlichkeiten verbinden möchten. Die ambulante Versorgung folgt den Regelhöchstsätzen der GOÄ (bis 2,3-fach für ärztliche Leistungen), unterstützt durch 20 vollständig ersetzte Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und bis zu 120 EUR für Sehhilfen.

Als geschlossener Bestandstarif ist dieser Tarif dem Schrumpfungsprozess typischer Alt-Kollektive ausgesetzt, was mittelfristig Druck auf die Beitragsentwicklung ausübt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV kann in vielen Fällen attraktive Sparquellen erschließen, ohne dass ein Wechsel zu einer anderen Versicherung erforderlich wäre. Bestehende Altersrückstellungen lassen sich häufig in einen Nachfolgetarif mitnehmen, sofern dieser die gleichen oder besseren Leistungen bietet.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft systematisch, welche DKV PKV-Tarif-Optionen für Ihre persönliche Situation verfügbar sind und wie eine mögliche Optimierung aussieht.

Basismerkmale

Selbstbehalt480 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

ET1: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

ET1: 120,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.

Psychotherapie

ET1: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

ET1: Offener Hilfsmittelkatalog: große Hilfsmittel einmal in 3 Jahren; soweit möglich Leihe.

Geschlossener Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel (Bandagen, Strümpfe, Einlagen).

Ärztliche Behandlung

ET1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

ET1: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

ET1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

ET1+SB1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

ET1+SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

ET1, SB1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ET1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

ET1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

ET1: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:

  • 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.

Das erste Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des Kalenderjahres, in dem die Versicherung beginnt.

Zahn Heil- & Kostenplan

ET1: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für den DKV ET1, SB1 NW bedeutet

Die DKV bietet diesen Tarif nicht mehr für Neukunden an; bestehende Versicherte des gleichen Konzerns können ihn jedoch via §204 VVG-Tarifwechsel weiterhin nutzen. Der geschlossene Status führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und damit zu stärkeren Beitragssteigerungen im Generationenverlauf, da der Alterungsprozess der bestehenden Gruppe nicht durch jüngere Neuzugänge gebremst wird. Genau deshalb ist es für aktuelle Versicherte des ET1, SB1 NW lohnend, regelmäßig zu prüfen, ob günstigere offene Tarife oder modernere Varianten erreichbar sind.

Ältere, geschlossene Tarife werden von der DKV häufig nicht aktiv beworben; sie verschwinden aus den gängigen Online-Vergleichstools. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene DKV-Tarife und kann bewerten, ob ein Wechsel zu einer günstigeren Alternative die bessere Wahl ist oder ob der ET1, SB1 NW verbleibt.

Tarifwechsel im ET1, SB1 NW: Ihre Möglichkeiten bei der DKV

Der §204 VVG räumt Ihnen das Recht ein, innerhalb der DKV in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne die Versicherung zu kündigen. Bei einem solchen internen Wechsel werden die Altersrückstellungen häufig in voller Höhe angerechnet, und in vielen Fällen ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich oder deutlich weniger streng. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie sich durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm unterstützen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert verfügbare Wechselziele bei der DKV, vergleicht Leistungen und Prämien und zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale auf. Jetzt anmelden und erhalten Sie Ihre maßgeschneiderte Empfehlung.

Beitragserhöhung im ET1, SB1 NW: Strategien bei der DKV

Der ET1, SB1 NW als geschlossener Tarif trägt die klassischen Lasten eines schrumpfenden Kollektivs: Die Altersstruktur verschiebt sich, medizinische Kosten steigen weiter an, und die fehlenden Neuzugänge können diese Effekte nicht kompensieren. Beitragserhöhungen sind daher nicht die Ausnahme, sondern ein regelmäßiges Phänomen. Hinzu kommt, dass die regulären Kalkulationseffekte durch Inflation und Leistungsausweitungen (wie erweiterte Zahnbehandlung oder Psychotherapie-Sätze) zusätzlichen Druck aufbauen.

Die gute Nachricht: Ein §204 VVG Tarifwechsel zu günstigeren DKV-Tarifen ist in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung Ihrer Altersrückstellungen möglich. Betrachten Sie unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung des ET1, SB1 NW nachzuvollziehen und eine datengestützte Entscheidung zu treffen. Nutzen Sie danach unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um zu erfahren, welche konkreten Wechselalternativen bei der DKV für Sie infrage kommen. Jetzt anmelden und erhalten Sie Ihre individualisierte Tarifempfehlung.

Häufige Fragen zum DKV ET1, SB1 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zu 2,3-fachen GOÄ-Sätzen (Regelhöchstsätze), stationäre Behandlung sogar über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Sie erhalten Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer, 100% Zahnbehandlung, 60% Zahnersatz, bis zu 20 Psychotherapie-Sitzungen zu 100%, dann bis 50 pro Jahr zu 70%, bis zu 120 EUR für Sehhilfen alle 2 Jahre, offenen Hilfsmittel-Katalog (große Hilfsmittel alle 3 Jahre), Naturheilverfahren nach Schulmedizin-Kostenäquivalenz sowie Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen nach aktuellen Programmen.
Der Tarif ist geschlossen, d.h. die DKV nimmt hierin keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet, dass das versicherte Kollektiv mit den Jahren schrumpft und überaltert, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für bestehende Versicherte ist dies allerdings nicht zwingend ein Problem, wenn sie aktiv prüfen, ob ein interner Tarifwechsel zu einer günstigeren Alternative möglich ist.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 480 EUR. Er ist moderat im Vergleich zu Premium-Tarifen mit 0 EUR Selbstbehalt, aber deutlich höher als bei Standard-Tarifen mit beispielsweise 250 EUR. Der Selbstbehalt greift pro Versicherungsjahr und reduziert Ihre Kostenerstattung zunächst um 480 EUR, danach erstattet der Tarif nach den genannten Leistungssätzen.
Ja, Sie können einen internen Tarifwechsel bei der DKV nach §204 VVG vornehmen. Dies ist häufig ohne erneute umfangreiche Gesundheitsprüfung und oft mit Übernahme Ihrer Altersrückstellungen möglich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkrete Alternativen und zeigt Sparpotenziale auf.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation, wie lange Sie bereits in diesem Tarif sind (Altersrückstellungen), und welche günstigeren oder leistungsgerechteren Alternativen innerhalb der DKV verfügbar sind. Der geschlossene Status und die damit verbundenen Beitragserhöhungen sprechen eher für einen Wechsel, insbesondere wenn Sie noch relativ jung sind und Altersrückstellungen ausgebaut haben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt Ihnen auf, ob und wann sich ein Wechsel wirtschaftlich lohnt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert