DKV ET1, SB1 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV ET1, SB1 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ET1, SB1 NW der DKV positioniert sich als solide Kombination aus moderat erhöhtem Selbstbehalt und stationären Premium-Leistungen. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 480 EUR, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer und 60% Zahnersatzerstattung richtet sich dieser Tarif der neuen Welt an Versicherte, die Kosteneffizienz mit gehobenen klinischen Annehmlichkeiten verbinden möchten. Die ambulante Versorgung folgt den Regelhöchstsätzen der GOÄ (bis 2,3-fach für ärztliche Leistungen), unterstützt durch 20 vollständig ersetzte Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und bis zu 120 EUR für Sehhilfen.
Als geschlossener Bestandstarif ist dieser Tarif dem Schrumpfungsprozess typischer Alt-Kollektive ausgesetzt, was mittelfristig Druck auf die Beitragsentwicklung ausübt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV kann in vielen Fällen attraktive Sparquellen erschließen, ohne dass ein Wechsel zu einer anderen Versicherung erforderlich wäre. Bestehende Altersrückstellungen lassen sich häufig in einen Nachfolgetarif mitnehmen, sofern dieser die gleichen oder besseren Leistungen bietet.
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Basismerkmale
ET1: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
ET1: 120,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
ET1: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
ET1: Offener Hilfsmittelkatalog: große Hilfsmittel einmal in 3 Jahren; soweit möglich Leihe.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel (Bandagen, Strümpfe, Einlagen).
ET1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
ET1: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
ET1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
ET1+SB1: Privatarztbehandlung.
ET1+SB1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
ET1, SB1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ET1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
ET1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
ET1: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:
- 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
Das erste Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des Kalenderjahres, in dem die Versicherung beginnt.
ET1: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.




