DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 480 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

DKV ET1, SB2 AW im Detail

Der DKV ET1, SB2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich an bestehende Versicherte richtet, die umfassende Privatarztbehandlung im Krankenhaus suchen. Mit einem Selbstbehalt von 480 EUR jährlich und Privatarztbehandlung im stationären Bereich bietet dieser Tarif eine solide Kombination aus Kostenschutz und Leistungsgarantie. Die ambulante Behandlung wird bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet, während Zahnersatz mit 60% bezuschusst wird. Auch psychotherapeutische Leistungen sind mitversichert: bis zu 20 Sitzungen jährlich zu 100%, danach bis zu 50 Sitzungen pro Jahr zu 70%.

Der ET1, SB2 AW gehört zur älteren Tarifgeneration und ist nicht mehr für externe Neukundschaft zugänglich. Bestehende Versicherte desselben Versicherers können jedoch von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren und in neuere, tendenziell günstigere Tarife wechseln, häufig ohne ihre aufgebauten Altersrückstellungen zu verlieren. Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt; doch gerade deshalb lohnt sich die Überprüfung von Wechselmöglichkeiten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Alternativen zum DKV PKV-Tarif und klärt, welche Optimierungen für Ihre Situation sinnvoll sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt480 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

ET1: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

ET1: 120,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.

Psychotherapie

ET1: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

ET1: Offener Hilfsmittelkatalog: große Hilfsmittel einmal in 3 Jahren; soweit möglich Leihe.

Geschlossener Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel (Bandagen, Strümpfe, Einlagen).

Ärztliche Behandlung

ET1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

ET1: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

ET1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

ET1+SB2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

ET1+SB2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

ET1, SB2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ET1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

ET1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

ET1: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:

  • 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.

Das erste Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des Kalenderjahres, in dem die Versicherung beginnt.

Zahn Heil- & Kostenplan

ET1: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des ET1, SB2 AW?

Der ET1, SB2 AW ist ein geschlossener Tarif, das heißt: neue Kunden können ihn nicht mehr abschließen. Diese Tarifsperre ist typisch für ältere Generationen und wird von Versicherern verhängt, um die Risikoportfolio-Zusammensetzung zu stabilisieren. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers gilt hingegen: Sie können gemäß §204 VVG weiterhin in geschlossene Tarife wie diesen wechseln. Das Versichertenkollektiv des ET1, SB2 AW schrumpft langfristig, da kein Ausgleich durch Neuzugänge erfolgt und jede Alterskohorte älter wird.

Diese Dynamik führt zu erheblichen Beitragsanpassungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen detaillierten Überblick über die Tariflandschaft, auch über geschlossene Tarife wie den ET1, SB2 AW. Er kann einschätzen, ob dieser Tarif zu Ihren Bedürfnissen passt oder ob ein anderer Tarif des gleichen Versicherers besser geeignet ist.

Tarifwechsel möglich: Die §204 VVG Chance nutzen

Als Bestandsversicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer nach §204 VVG. Dies bedeutet: Sie können in einen anderen Tarif der DKV wechseln, ohne das Versicherungsverhältnis zu beenden. In vielen Fällen werden Ihre bestehenden Altersrückstellungen angerechnet, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt häufig oder wird eingeschränkt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren ET1, SB2 AW kostenlos und zeigt Ihnen, welche Wechseloptionen bei der DKV zu besseren Konditionen führen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt alle verfügbaren Alternativen auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im ET1, SB2 AW: Was Versicherte tun können

Der ET1, SB2 AW ist ein Tarif der alten Welt mit geschlossenem Neukundenzugang, was ihn strukturell für höhere Beitragsanpassungen anfällig macht. Das schrumpfende Versichertenkollektiv kann Kostensteigerungen nicht durch Beiträge neuer, jüngerer Versicherter abfedern. Hinzu kommen medizinische Inflationen und eine älter werdende Kundengruppe. Diese Faktoren führen zu regelmäßigen und oft deutlichen Beitragserhöhungen im geschlossenen Bestand.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist die unmittelbare Handlungsoption: Häufig finden sich günstigere Tarife bei der gleichen Versicherungsgesellschaft mit gleichen oder besseren Leistungen. Um die Beitragsanpassungen und Trends Ihres Versicherers zu verstehen, empfehlen wir, den Beitragserhöhungs-Chart zu prüfen. Danach sollten Sie schnell handeln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Wechsel für Sie rentabel sind und wie viel Sie sparen können. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum DKV ET1, SB2 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ, technische Leistungen bis zum 1,8-fachen und Laborleistungen bis zum 1,15-fachen Satz. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung auch über die Höchstsätze hinaus. Psychotherapie wird mit bis zu 20 Sitzungen pro Jahr zu 100% bezahlt, weitere bis zu 30 Sitzungen zu 70%. Im Zahnbereich: Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 60%, Kieferorthopädie 60%. Sehhilfen werden mit 120 EUR alle zwei Jahre erstattet. Selbstbehalt liegt bei 480 EUR pro Jahr.
Der ET1, SB2 AW ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass externe Neukunden ihn nicht mehr abschließen können. Die Versichertengemeinschaft wird kleiner und älter, da kein Zustrom junger Versicherter erfolgt. Dies führt typischerweise zu höheren und regelmäßigeren Beitragserhöhungen. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können aber weiterhin in solche Tarife wechseln, wenn die Versicherung beim gleichen Anbieter läuft.
Der Selbstbehalt (SB2) beträgt 480 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein moderater Selbstbehalt im Kontext der PKV und bedeutet, dass Sie erste 480 EUR jährliche Kosten selbst tragen müssen, bevor der Versicherer erstattet. Dies gilt für ambulante, stationäre und Zahnbehandlung. Der Selbstbehalt positioniert den Tarif im mittleren Segment zwischen selbstbehaltsfreien Tarifen und Produkten mit hohem Selbstbehalt.
Ja, absolut. Sie haben als Bestandsversicherter das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV. In vielen Fällen sind Ihre Altersrückstellungen übertragbar, und eine neue Gesundheitsprüfung entfällt oft oder wird eingeschränkt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete und kostengünstigere Alternativen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Mitnahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Sie älter sind und chronische Erkrankungen haben, können Gesundheitsprüfungen beim Wechsel problematisch sein, aber nicht alle neuen Tarife verlangen intensive Gesundheitsfragen. Wenn Sie jung sind und lange keine nennenswerten Leistungen in Anspruch genommen haben, ist ein Wechsel oft sehr lohnend. Besonders lohnenswert ist ein Tarifwechsel, wenn modernere offene Tarife mit ähnlichen Leistungen deutlich günstiger sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Ausgangslage und empfiehlt nur solche Wechsel, die für Sie finanzielle und leistungsmäßige Vorteile bieten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert