DKV
PKV-Anbieter DKV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 480 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% danach 70%

DKV ET1, SB2 NW: Leistungen und Tarifwechsel

Der DKV ET1, SB2 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt mit moderatem Selbstbehalt von 480 Euro pro Versicherungsjahr. Der Tarif kombiniert Ambulant-Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen (2,3-fach GOÄ für ärztliche Leistungen) mit Chefarztbehandlung und über-GOÄ-Erstattung im stationären Bereich. Die Zahnversicherung deckt Zahnbehandlung zu 100 Prozent ab, während Zahnersatz mit 60 Prozent und einer Summenbegrenzung von 800 Euro im ersten bis zweiten Versicherungsjahr erstattet wird. Psychotherapie umfasst bis zu 20 Sitzungen à 100 Prozent pro Jahr, insgesamt maximal 50 Sitzungen jährlich.

Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der DKV bietet vielen Versicherten eine Optimierungsmöglichkeit. Bei geschlossenen Tarifen wie diesem wird die Risikogemeinschaft zunehmend älter, was langfristig zu Beitragsdruck führt. Ein interner Wechsel zu einem neueren, offeneren Tarif kann in vielen Fällen zu moderateren Beitragssteigerungen führen und erhöht die Chancen auf bessere Verhandlungskonditionen mit dem Versicherer. Altersrückstellungen werden häufig teilweise oder ganz übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist in der Regel nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen unter der Regie von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm auf, welche DKV PKV-Tarif-Alternativen konkret für Ihre Situation verfügbar sind und welche Ersparnis realistisch ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt480 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

ET1: Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

ET1: 120,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.

Psychotherapie

ET1: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

ET1: Offener Hilfsmittelkatalog: große Hilfsmittel einmal in 3 Jahren; soweit möglich Leihe.

Geschlossener Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel (Bandagen, Strümpfe, Einlagen).

Ärztliche Behandlung

ET1: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

ET1: 100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.

Vorsorgeuntersuchung

ET1: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.

Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.

Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.

Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

ET1+SB2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

ET1+SB2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

ET1, SB2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ET1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

ET1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

ET1: Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:

  • 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.

Das erste Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des Kalenderjahres, in dem die Versicherung beginnt.

Zahn Heil- & Kostenplan

ET1: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele DKV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der DKV?

Der ET1, SB2 NW steht neuen, externen Kunden nicht offen; nur Versicherte, die bereits bei der DKV versichert sind, können per §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Das Versichertenkollektiv schrumpft infolgedessen kontinuierlich, während die Altersstruktur ungünstiger wird. Dies führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen in geschlossenen Tarifen, da die Kostenanlastung auf immer weniger Schultern verteilt wird.

Geschlossene Tarife werden oft nicht mehr aktiv beworben oder in den Makler-Vergleichsportalen angeboten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt jedoch über umfassende Kenntnisse auch älterer und geschlossener DKV-Tarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel in einen anderen, offeneren Tarif der DKV für Sie vorteilhaft ist.

Tarifwechsel im ET1, SB2 NW: Welche Möglichkeiten bestehen?

Ein Wechsel zu einem anderen DKV-Tarif erfolgt ausschließlich innerhalb der DKV (interner Tarifwechsel nach §204 VVG), nicht zu anderen Versicherern. Häufig können Altersrückstellungen in vielen Fällen ganz oder teilweise mitgenommen werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Tarifposition, vergleicht verfügbare DKV-Alternativtarife und zeigt konkrete Sparpotenziale auf. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine persönliche Handlungsempfehlung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ET1, SB2 NW: Die Tarifwechsel-Alternative

Der geschlossene Status des ET1, SB2 NW führt dazu, dass sich die Demografie des Versichertenkollektivs kontinuierlich verschärft. Mit schrumpfenden Mitgliederzahlen und älter werdenden Versicherten steigen die Beitragserhöhungen überproportional an. Parallel dazu hemmen sinkende Kapitalrenditen zusätzlich die Stabilität der Altersrückstellungen. Ein Tarifwechsel zu einem aktiveren, offeneren DKV-Tarif lindert diesen Kostendruck erheblich.

Viele Versicherte sparen durch einen strategischen Tarifwechsel 20-40 Prozent der Beitragssteigerung ein oder stabilisieren ihren Beitrag ganz. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt, wie stark der Kostendruck in diesem Tarif historisch war und unterstreicht die Dringlichkeit einer Optimierungsstrategie. Ob und wie viel Einsparung konkret für Sie möglich ist, zeigt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum DKV ET1, SB2 NW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu 2,3-fach GOÄ (Regelhöchstsätze), Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 60 Prozent mit Summenbegrenzung (800 Euro im 1.-2. Jahr, 2.400 Euro im 1.-4. Jahr, 4.000 Euro ab dem 5. Jahr), und psychotherapeutische Sitzungen: 20 Sitzungen à 100 Prozent jährlich, danach 70 Prozent bis maximal 50 pro Jahr. Im stationären Bereich zahlt die DKV über die GOÄ-Höchstsätze hinaus und deckt Chefarztbehandlung ab. Sehhilfen sind mit 120 Euro pro 2 Versicherungsjahre abgedeckt.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Nur DKV-Bestandsversicherte können per §204 VVG wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, da Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden. Das macht einen Wechsel zu einem offeneren Tarif für viele Versicherte attraktiv.
Der Selbstbehalt beträgt 480 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen einschließlich Zahnbehandlung. Dieser Selbstbehalt positioniert den Tarif im mittleren Segment: nicht kostenlos wie einige Premium-Tarife, aber auch nicht im hohen dreistelligen Bereich wie reine Budget-Varianten.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der DKV ist nach §204 VVG möglich. Häufig können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert eine verlässliche Einschätzung für Ihre individuelle Situation.
Für die meisten Versicherten ist ein Wechsel sehr lohnenswert. Der geschlossene Status verschärft die Beitragsdynamik erheblich. Wenn Sie jung oder mittleren Alters sind und keinen Zahnersatz unmittelbar anstehen haben, existieren häufig deutlich günstigere DKV-Tarife mit ähnlichen Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihre genaue Einsparung und Ihre besten Wechseloptionen ermitteln.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert