DKV ET2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum DKV ET2 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif DKV ET2 AW ist ein Bestandstarif der Alten Welt, der Versicherten in der Regel Mehrbettzimmer-Versorgung, ambulante GOÄ-Regelhöchstsätze (bis 2,3-fach) und eine solide Zahnversorgung mit 60 Prozent Zahnersatz-Erstattung bietet. Mit einem Selbstbehalt von 1.560 Euro pro Jahr kombiniert dieser Tarif eine moderate Eigenbeteiligung mit umfassenden Leistungen: 100 Prozent Zahnbehandlung, 20 psychotherapeutische Sitzungen zu 100 Prozent, 120 Euro Sehhilfen-Zuschuss und ein offener Hilfsmittel-Katalog gehören zum Leistungsumfang. Die Alte-Welt-Platzierung bedeutet, dass dieser Tarif nicht mehr aktiv um Neukunden wirbt und unter einer schrumpfenden Risikogemeinschaft leidet.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann vielen Versicherten dieses Tarifs helfen, Prämien zu senken und gleich gute oder bessere Leistungen zu bewahren. Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie der ET2 AW sehen sich demografischen Veränderungen und sinkenden Kapitalerträgen ausgesetzt, was zu regelmäßigen Beitragserhöhungen führt. Ein gut beratener Wechsel zu einem moderneren oder optimierten Tarif des gleichen Versicherers kann diese Last spürbar verringern.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Alternativen im DKV PKV-Tarif-Portfolio auf und offenbart, wo echte Sparpotenziale liegen.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
120,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog: große Hilfsmittel einmal in 3 Jahren; soweit möglich Leihe.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel (Bandagen, Strümpfe, Einlagen).
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:
- 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
Das erste Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des Kalenderjahres, in dem die Versicherung beginnt.
Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.




