DKV ET2 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
DKV ET2 NW im Überblick
Der DKV ET2 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt, der sich an bestehende Versicherte der DKV richtet, die einen bewährten Standard-Leistungsumfang mit moderaten Prämien schätzen. Mit einem Selbstbehalt von 1.560 Euro pro Versicherungsjahr und Erstattung bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ bietet dieser Tarif ein ausgeglichenes Leistungs-Beitrags-Verhältnis. Zahnersatz wird zu 60% erstattet, Zahnbehandlung sogar zu 100%, was insbesondere bei regelmäßigen Zahnarztbesuchen von Vorteil ist. Psychotherapie und Naturheilverfahren sind mitversichert, und auch Sehhilfen mit jährlich bis zu 120 Euro werden in angemessenem Umfang erstattet.
Als geschlossener Tarif unterliegt der ET2 NW einem schrumpfenden Versichertenkollektiv, da keine Neukunden mehr aufgenommen werden. Dies hat tendenziell Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung, die stärker ausfallen kann als bei offenen Tarifen. Dennoch eröffnet sich für bestehende DKV-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, durch den in vielen Fällen Prämienersparnisse und gleichwertige oder bessere Leistungen realisierbar sind. Die bereits gezahlten Altersrückstellungen können häufig vollständig oder teilweise mitgenommen werden, wobei die genauen Bedingungen individuell geprüft werden müssen.
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Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
120,-EUR innerhalb von 2 Versicherungsjahren für Sehhilfen.
100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Offener Hilfsmittelkatalog: große Hilfsmittel einmal in 3 Jahren; soweit möglich Leihe.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: kleine Hilfsmittel (Bandagen, Strümpfe, Einlagen).
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
100% für 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr, danach 70%. Max. 50 Sitzungen pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Aufwendungen für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bis zum 18.Lebensjahr: Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus influenzae b (Hib), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Hepatitis B.
Röteln bis zum 12.Lebensjahr bzw. bei Frauen bis zum 50.Lebensjahr.
Bei Erwachsenen Erneuerung der Schutzimpfung gegen Kinderlähmung, Tetanus, Diphtherie sowie die Rötel-Impfung bei Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft.
Weiterhin Grippe und Zeckenschutzimpfungen (FSME).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen beeinflussen die Beitragsrückerstattung nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Die Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie ist wie folgt begrenzt:
- 800,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr unter Anrechnung der beiden vorangegangenen Versicherungsjahre.
Das erste Versicherungsjahr endet am 31.Dezember des Kalenderjahres, in dem die Versicherung beginnt.
Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag empfohlen.




